Rufbereitschaft - rechtliche Absicherung für Pflegepersonal / arbeitsrechtliche Konsequenzen

Welpe

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Hallo an alle helfenden Hände

Ich habe da ein Problem:Man hat Rb um 2.30 Uhr meldet sich ein Rettungsdienst und sagt Pat xy habe den Notruf gedückt er sei gefallen.
Pat. lebt im betreuten Wohnen,der Patschlüssel befindet sich beim Pflegedienst,Rettungsdienst hat keinen Schlüssel anfaht der RB von zu Hause ab beträgt 1 Std.Was tun? Bin ich verpflichtet als RB rauszufahren oder ist der Rettungsdienst zuständig ? Eure Meinung dazu wäre mir sehr wichtig.
 
der RD hat den Notruf entgegen genommen
der Bewohner hat die Angabe gemacht, er braucht keinen RD
ODER
der RD hat anhand der Beschreibung entschieden dass kein RD benötigt wird
die Pflegekraft der RB reicht aus.

...beträgt 1Std. .....- gemeint ist der Anfahrtsweg?
Wird man zur RB eingeteilt ist schon vorher klar, dass u.U. ein solch langer Anfahrtsweg möglich ist, oder?
Ist man sich selbst dessen bewusst?
Hat man als Angestellter definierte und klare Order, wie man sich zu verhalten hat, wenn man vom RD informiert wird?

Ist's recht egal ob man vor Ort dann nur 5 Min. zu tun hat, oder länger. Der Service der RB besteht und darf ungeachtet von anderen Umständen angefordert werden - dem Bewohner ist das nicht klar - muss es auch nicht - dass einzelne Pflegekräfte einen sehr langen Anfahrtsweg hat. Der Kunde bezahlt für die Dienstleistung.

Betreutes wohnen...und keiner in der Nacht vor Ort zu erreichen...ist das normal?

Nur eine Meinung.
 
Hallo,

wer hat Dich angefordert? Der Rettungsdienst? ... woher hat der Rettungsdienst Deine Nummer? Hatte der Patient Verletzungen?

Prinzipiell würde ich sagen, dass Du einen Rufdiensteinsatz antreten mußt, wenn Du angefordert wirst. Und wenn es nur zum Öffnen der Tür ist. Dafür bist Du geplant, erhälst ein Entgelt für den Einsatz und für die lange Anfahrt bekommst Du auch dementsprechend Wegegeld.

Es ist nicht nur in der ambulanten Pflege ärgerlich, wenn sich zwischen den Zuständigkeiten für irgendwas gestritten wird oder diese hin- und hergeschoben wird. Letztendlich entbindet es aber niemanden von seinen Pflichten, wenn er über eine Notlage informiert ist und nicht reagiert.

LG
hype
 
Danke für Eure Meinungen,generell ist das richtig wenn du für RB eingeteilt bist mußt du im Fall der Fälle raus,nur in diesem Fall ist der RD zuständig gewesen da eine Verletzungsgefahr bestand und eigentlich ja schnell gehandelt werden muß.
Gruß Welpe
 
Da der Rettungsdienst keinen Schlüssel hat, bist du natürlich als RB und Schlüsselgewaltiger am dransten!
Bei Gefahr im Verzug hätte sonst sich gemeinsam mit der Polizei die Haustür geöffnet werden müssen.
Warum hat der Rettungsdienst das nicht veranlasst?
 
Der Pat. hat einen Vertrag mit dem PD, wobei die Konditionen klar sein müssen. Wird der Notruf ausgelöst (in unserer Region über ASB oder DRK) bekommen wir die Info "Fahr raus".
Damit der PD seinen Vertrag einhalten kann (z.B. Hilfe ist gewährleistet in 30 Minuten), müssen die MA dementsprechend eingesetzt werden (= Aufgabe des PD). Wer das nicht gewährleisten kann, kann keine RB machen.
RB eines PD ist aber auch nicht gleichzusetzen mit 112. Wir müssen nicht in 10 Minuten mit dem Schlüssel vor Ort sein. Ist wirklich Gefahr im Verzug, wird die Tür mit Hilfe der Feuerwehr geöffnet.

.. und dabei ist es wurscht, warum ein Pat. den Notruf ausgelöst hat (Pat. liegt blutend in der Ecke oder er möchte nachts um 2 noch ein Käsebrot....:angryfire:, abgemacht ist abgemacht....)
 
Danke für deine Meinung,denn genau so ist es,PD ist PD dafür gibts noch keine blaue Lampe sondern die 112
Gruß Welpe
 
Hallo Flexi,danke für deine Meinung,ließ mal den Kommentar von Nordlicht sie hat den Nagel auf den Kopf getroffen
Gruß Welpe
 
zum Verständnis
ein Notruf wird getätigt, Notruf in Form von.....er geht ein beim RD
der RD ruft an, kann sich ein Bild machen und der RD/ Bewohner, sonst wer entscheidet (...) PD reicht reicht aus
betreutes wohnen....da sollte jemand vor Ort sein, wusste man dort davon?

hätte der RD sich nicht vorab informieren können über den IST-Zustand desjenigen - wäre er ausgefahren
macht man doch so, oder? Erst mal anrufen, könnt ja auch ein falscher Alarm sein...
Kann doch ein RD entscheiden, ob eine Fahrt notwendig ist, anhand der Infos (oder nicht?)

an sich hätte der RD höhere Einnahmen wenn er ausfährt, der PD ist ja sowieso bezahlt, durch das Servicepaket
Einsatz Sanka....kostet/bringt paar hundert Euro...

PD sollte/müsste (so Nordlicht) innerhalb von 30 Min. vor Ort sein - ist Dir nicht mgl. da Anfahrtsweg 1h - ???
Gibt es sowas auch irgendwo schriftlich? Damit man DA was ändern könnte...

Hat jetzt der Bewohner die Entscheidung getroffen, oder der RD oder jemand anderes?
Warst Du doch vor Ort, hast das Ausmaß der Verletzung erfasst - und?
Wie schwerwiegend war die Verletzung
bedurfte sie einer sofortigen ärztlichen Versorgung, musste der Bw. doch noch ins KH oder nichts dergleichen?

Irgendwie fehlen mir immer noch wichtige Informationen um ein Gesamtbild der Situation zu bekommen...
 
Irgendwie fehlen mir immer noch wichtige Informationen um ein Gesamtbild der Situation zu bekommen...

:-) mir auch

Rufbereitschaft - rechtliche Absicherung für Pflegepersonal / arbeitsrechtliche Konsequenzen
Die Überschrift ließ mich in die Richtung "denken", daß ein Mitarbeiter einen Notruf absetzt - der Rettungsdienst nach einer telefonischen Abstimmung mit dem Patienten zum Entschluß kommt, daß die Rufbereitschaft des Pflegedienstes zuständig ist und gibt dies weiter.

Die Pflegeperson weigert sich allerdings und fragt jetzt, ob das arbeitsrechtliche Konsequenzen für sie hat...
soweit meine Interpretation der Geschichte.
 
betreutes wohnen....da sollte jemand vor Ort sein, wusste man dort davon?

Das ist leider nicht die Realität!!
Betreutes Wohnen bedeutet häufig behindertengerechte, sehr teure Wohnung. Und im Paket ein Hausmeister, ein Notrufknopf (die Pflegekraft wohnt aber jwd und benötigt ihre Zeit um in die Zentrale zu fahren und Schlüssel zu organisieren) und einmal im Monat gemütliches Kaffeetrinken mit der Wohngemeinschaft.

Nur weil ein Pat. gestürzt ist, heißt es nicht, dass ein Rettungswagen notwendig ist. Man kennt ja seine Pappenheimer und weiß schon, Herr X und Herr Y könnten sich nachts melden. Und dann kannst Du die ganze Bandbreite vorfinden: von heftigem Sturz mit Fraktur bis hin zu "ich möchte ein Käsebrot" (was mir als "Pat. liegt auf dem Sofa, kann sich nicht mehr bewegen, benötigt Hilfe von 2 Pflegepersonen" angekündigt wurde. Da hätten die Kollegen vom Rettungsdienst aber geguckt, wenn sie dafür ausgerückt wären....
 

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