Vergütung der Rufbereitschaft

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S

Sr.Claudia

Gast
Hallo alle zusammen,


wie oben schon steht, würde mich mal interessieren, wie bei euch die Rufbereitschaft vergütet wird? Ich arbeite in einem "kleinen", privatem Pflegedienst (weniger als 20). An den Wochenenden übernehmen wir die Rufbereitschaft und bekommen (ich finde es lächerlich!!!) PRO NACHT (!) sage und schreibe 7,14 € ! Die natürlich noch versteuert werden -> macht dann nach Abzügen irgendwie 5,30€! Wenn der Fall dann mal eintritt, dass wir raus müssen, dann können wir die Zeit ab Abfahrt zuhause bis wieder Ankunft zuhause als Arbeitszeit aufschreiben. passiert das Sonntags dann kommen noch Sonntagszuschläge (25% - was ich auch wenig finde) drauf. Passiert das jedoch nachts, gibt es keine Nachtzuschläge. Meistens ist ja auch nichts, aber wenn ich dann mal an die eine Nacht denke wo ich 4 Mal raus musste, da hat es mich doch sehr geärgert. Wie ist das bei euch? Wie wird bei euch dir Rufbereitschaft vergütet? Gibt es einen Mindestsatz? Ich habe meine PDL schon mal drauf angesprochen, aber sie meinte, wir sollen froh sein, dass die Rufbereitschaft überhaupt vergütet wird.


LG Sr. Claudia
 
Na das ist ja ein Herzchen.

aber sie meinte, wir sollen froh sein, dass die Rufbereitschaft überhaupt vergütet wird.
wenns nicht vergütet wird, dann bin ich auf nicht erreichbar - ENDE!

Vergütung 12,5%, heißt für 8Stunden gibts ein Stunde, entweder in Geld oder Frei.

Wenn Einsatz, dann wie du beschrieben hast.
 
Hallo renje,

Danke für Deine Antwort. :-) Kann man das irgendwo nachlesen?
 
Ja, im TVÖD steht z.B., dass du bei einer RB < 12 Stunden diese Summe bekommst.
> 12 Stunden unter der Woche entweder die Zeitgutschrift oder 1 Stunde vergütet.
Am WE oder Feiertag gibt es 2 Stunden vergütet.
Einsätze zählen ab Alarmierung bis du wieder zuhause bist. Auch wieder entweder Kohle oder Zeitgutschrift.
Zulagen: Die du im TVÖD für den Zeitpunkt bekommen hättest.
 
Abgesehen davon, dass Dir der TVÖD bei einem privaten Anbieter nichts nützt: Die Sonntagszuschläge betragen dort ebenfalls 25%, genau wie bei Dir. Das ist in unserer Branche nicht wenig.
 
Ergänzend möchte ich zum TvöD und Rufbereitschaftseinsätzen noch sagen, daß Einsätze (Wegezeit+Arbeitszeit) außerdem auf die volle Stunde aufgerundet werden...
 
Ich glaube mit unseren TVÖD-Tipps helfen wir Claudia nicht weiter.

Wenn der Pflegedienst keinem Tarif angehört, dann steht es dem Inhaber frei wie er die Rufbereitschaft vergütet.

Sr.Claudia, auch beim TVÖD wird die Rufbereitschaft versteuert, für deine Abzüge kannst den Chef nicht verantwortlich machen.
Wie berechnet sich deine RB-Pauschale und wieviele Stunden dauert die Rufbereitschaft in der Nacht?
 
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

@ narde

wenn wir die RB mal unter der Woche übernehmen, dann ruft uns unsere PDL an, sobald sie nicht mehr erreichbar ist und die RB "aktiv" wird. Das kann mal 15 Uhr nachmittags sein, oder aber auch mal erst 19 Uhr- je nachdem wie lange die PDL im Büro ist, so lang bis am nächsten morgen das Büro wieder besetzt ist. Das variiert mal, ist aber in der Regel so ab 9 - 9.30 Uhr der Fall. Am WE gestaltet sich das meist so: 1 Tag + Nacht. Halt bis zum nächsten morgen, bis man sich im Büro wieder sieht und der Kollege das Handy an sich nimmt.
 
wie oben schon steht, würde mich mal interessieren, wie bei euch die Rufbereitschaft vergütet wird?
Die Frage war aber, wie es woanders vergütet wird... ich finde den Tarifvertrag TVöD als guten Anhalt, wenn man vergleichen möchte, wie "gerechtfertigt" die eigene Vergütung beim privaten Anbieter ist. Die 12,5% pro Stunde für das Bereithalten sind im Übrigen auch in anderen Tarifverträgen zu finden. Das halte ich für eine gute Verhandlungsbasis.
 
Das ist richtig.

Sr. Claudia, vielleicht solltest deinen Stundenlohn zugrunde legen und ausrechnen wieviel dann die Rufbereitschaft ausmacht. Alles was über 12 Stunden liegt wird, wie schon geschrieben, im TVÖD mit 1 Stunde vergütet, unter der Woche.
Für deine RB von 15 Uhr bis 9 Uhr (sofern du in der Zeit nicht arbeitest) bekommst dann 1 Stunde - im TVÖD.
 
Ich arbeite bei einem Wohlfahrtsverband und bekomme die Rufbereitschaft mit 1,30/ Stunde vergütet. Bei uns zählt aber nicht Anfahrts/Abfahrtsweg , sondern die Zeit, wann ich im Büro ankomme um Schlüssel und Auto usw. zu holen....
 
Der letzte Link hat bei mir Fragen aufgeworfen:

"Erst mit dem tatsächlichen Einsatz wird die Ruhezeit unterbrochen. Das heißt auch, erst Ihr tatsächlicher Einsatz (inklusive der Fahrtzeit) gilt als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden."


Heißt das nun, dass die allgemeine Verfügbarkeit nicht vergütet wird, wenn ich nicht zum Einsatz herangezogen werde? Also ich "darf" mich zum Abruf zur Verfügung halten , aber ohne Einsatz keine Vergütung? :gruebel:
 
Doch, diese wird schon vergütet, aber nicht in der Höhe wie der Einsatz - im TVÖD
 
Arbeite auch in einem privaten Dienst. Rufbereitschaft, Wochenende, Feiertage werden nicht vergütet. Ist aber bei vielen privaten so. Hat man während der Rufbereitschaft Einsatz, zählt dies als normale Arbeitszeit.
 
Rufbereitschaft, Wochenende, Feiertage werden nicht vergütet.
Na, da würde ich mich als AG auch freuen, wenn meine MA das mitmachen würden.
 
Rufbereitschaft, Wochenende, Feiertage werden nicht vergütet. Ist aber bei vielen privaten so.
...und wird in vielen so bleiben, so lange das Mitarbeiter mitmachen.

Was mir dazu noch einfällt... man kann natürlich auch eine monatliche Pauschale aushandeln, womit das alles abgegolten ist.. indem man einige Monate errechnet, wieviel man da durchschnittlich an Bereitschaftsdiensten und Einsätzen hatte.... dann ist man auch die ganze Stundenrechnerei los. Persönlich hätte ich trotzdem eher meine Leistungen genau abgerechnet...
 
Zitat die Zeit: Erst mit dem tatsächlichen Einsatz wird die Ruhezeit unterbrochen. Das heißt auch, erst Ihr tatsächlicher Einsatz (inklusive der Fahrtzeit) gilt als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden. Wichtig: Zwischen dem Ende Ihres letzten Einsatzes und Ihrem nächsten Arbeitstag müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden einhalten.

Und wie ist das eigentlich, wenn ich Nachts raus musste. Ich hatte es schon mal das ich ab 1 Uhr wirklich 3 mal unterwegs war, ich war um 5 Uhr morgens wieder zu Hause und um 6.30 h sollte mein FD losgehen, ich habe mich krank gemeldet und mich vom HA krank schreiben lassen, weil ich ja sonst Minusstunden gemacht hätte. Das kkann ja eigentlich auch nicht sein oder?
 
Im TVÖd darf deine Ruhezeit auf 5,5 Stunden gekürzt werden. Du brauchst nach deinem regulären Dienst, bzw. vor deinem nächsten regulären Dienst eine Ruhezeit von 5,5 Stunden. Erreichst du diese nicht, hast am nächsten Tag frei und machst logischerweise Minusstunden.
 
Das ist glaube ich auch die gesetzliche Vorgabe. Ausgehend von den normalen 11h Ruhezeit, die durch Rufbereitschaft halbiert werden können.
Habe aber weder Paragraphen zur Hand, noch jetzt große Lust lange zu googeln, da es hier ja eh unter den 5,5h lag.
 

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