Vergütung an Feiertagen

Nein "früher" hat man für jede geleistete Stunde am Feiertag zwei Stunden gutgeschrieben bekommen.

Und auf dem Dienstplan war der Feiertag "neutral"
Entweder ich hatte frei oder aber jede geleistete Stunde am Feiertag wurde mit 2 Stunden berechnet und es gab die 35% Zuschlag noch obendrauf.

In meinem Fall hätte ich dann für die Nachtdienste am 25.und 26. (19St. geleistet) insgesammt 19 Std plus die 13,75 Feiertagsstunden berechnet bekommen und dann noch die 35% Zuschlag für 13,75 Std.

Jetzt bekomme ich also 5,4 Std für den 25. und 26. abgezogen von den Sollstunden
und 19 Std für die 2 Nächte und 35% Zuschlag für die 13,75 Feiertagsstunden



Das hat doch alles irgendwie ein Geschmäckle...
Aber wenn es so ist, dann ist das so und ich für mich werde meine Konsequenzen daraus ziehen...

Ich danke euch allen, dass ihr euch die Mühe gemacht habt mir zu antworten...
 
Das war bei uns vor 30 Jahren auch mal, dass pro gearbeitete Stunde 2 Stunden gutgeschrieben wurden.
Da hab ich z.B. 150% bezahlt bekommen und nochmal die ganzen Stunden in frei oben drauf.
Korrekt war das allerdings nie, soweit ich weiß, sondern das wurde einfach mal so gemacht.
 
Korrekt schon, wenn das im Tarifvertrag entsprechend vereinbart war - aber im jetzigen Arbeitsverhältnis von Annemie_Ra gilt nun mal der TVöD. Der Gesetzgeber verlangt entweder Freizeitausgleich oder einen Zuschlag, sie erhält beides. Ich persönlich kann kein "Geschmäckle" erkennen - mit Sicherheit werden all ihre Kollegen nach demselben Tarif bezahlt.
 
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Hab noch keinen Tarifvertrag gesehen, in dem sowas stand.
Gab es mal solche Vereinbarungen?
Bei uns gab es damals gar keinen Tarifvertrag und es ist auch ohne nicht
korrekt gewesen.
 
es hat mich einfach nicht losgelassen. Ich habe noch weitergeforscht.

Ich habe jetzt verstanden was es mit der Reduzierung der Sollstunden auf sich hat.

Jetzt ist es ja so, dass ich am 25. und 26. insgesammt 13,75 Feiertagsstunden gearbeitet habe.
Mir sind ja 5,4 Std. von den Sollstunden abgezogen worden.
Für die 5,4Std. habe bzw bekomme ich dann ja 100% Freizeitausgleich und 35% Zuschlag

Also bekomme ich für 8,35 (13,75Std.-5,4Std.) Stunden keinen Freizeitausgleich, sondern nur die 35% Zuschlag, so hat es mir die MAV erklärt



In einem Krankenhaus hier in der Ecke ist es so, dass es dann für die 8,35 Std. dann 135% Zuschlag gibt.

In dem Link von Schiering, wird mein Problem das ich damit habe sehr gut erklärt.

Arbeit an gesetzlichen Feiertagen
 
Ohne jetzt deinen neuesten Gedanken nachzugehen, in dem Link steht genau das, was wir jetzt schon 10x geschrieben haben.
 
In einem Krankenhaus hier in der Ecke ist es so, dass es dann für die 8,35 Std. dann 135% Zuschlag gibt.


Das ist bei mir auch so, sonst würde ich auch versuchen, so wenig wie möglich an Feiertagen
zu arbeiten.
Ist ja dann mal ganz positiv, dass ich nicht dem TVöD unterliege.

An deiner Stelle würde ich mich mal in dem Krankenhaus um die Ecke erkundigen, wie das da genau
läuft und welche Regelung da zugrunde gelegt wird.

LG
Antje
 
Hab noch keinen Tarifvertrag gesehen, in dem sowas stand.
Gab es mal solche Vereinbarungen?
Bei uns gab es damals gar keinen Tarifvertrag und es ist auch ohne nicht
korrekt gewesen.
Warum soll es solche Vereinbarungen nicht geben? Bei meinem früheren Arbeitgeber bekam jeder, an am Fastnachtsdienstag arbeitete, vier Stunden aufs Pluskonto, als Ausgleich dafür, dass das Krankenhaus im Gegensatz zu vielen anderen städtischen Einrichtungen nicht um 12 Uhr die Pforten schloss und feierte. Stand auch nie im TVöD, war aber eine betriebsinterne Vereinbarung und mit der Gesetzgebung kompatibel. Rechtlich gesehen kann das sehr wohl korrekt sein.

Unterschiedliche Tarifverträge - unterschiedliche Regelungen. Es darf nur keine Regelungen geben, die uns schlechter stellen als vom Gesetzgeber gefordert, bessere Bedingungen sind legitim.
 

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