Teilzeitbefristungsgesetz, §8 Abs.4:
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Aber ich habe damals vom Betriebsrat gehört, daß das Wort "wesentlich" bedeuted:
Ohne Dich geht gar nichts. Das Haus macht Miese.
Beispiel( so hatte man es mir damals erklärt):
Wäre ich, der reduzieren möchte jetzt mal angenommen Chefarzt der Allgemeinchirurgie. Und wegen mir (weil ich ja ein paar Tage im Monat nicht da wäre) eine Station nicht läuft oder ein Saal nicht besetzt wird, ist das wesentlich! Das Haus würde finanzielle Einbußen haben.
Eine Krankenschwester/pfleger ist, so blöd es ist und klingt "austauschbar". Das heißt komme ich an Donnerstag nicht macht Schester XY an dem Tag meine Arbeit. Das heißt es wäre kein Grund.