Reduzierung der Stelle

Anke

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27.03.2002
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Hallo!

Bin etwas sprachlos. Ich muss wegen meinem Kind von 100 % auf 50 % reduzieren. Jetzt sagt mein Arbeitgeber, dass er es noch nicht genau wisse ob die Reduzierung durchgeht, da nicht genug Personal da wäre. Aber kann das denn mein Problem sein? Sie wollen niemanden neuen mehr einstellen, 2 Schwestern sind noch in Erziehungsurlaub, und die beiden Stellen sind nicht besetzt worden. Aber warum machen sie denn nicht befristete Verträge? Ich steh jetzt ziemlich ratlos da, es müsste ab Juli sein, habe früh genug bescheid gesagt. Können sie mir denn die Reduzierung echt nicht geben? Ist das erlaubt????
 
Hi, :troesten:
für den AVR (kirchlichen) Bereich gilt:
AVR Anlage 5

und für die anderen Bereiche siehe auch unter (Teilzeit Befristungs Gesetz)TzBfG §§ 5 und 6 hier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf

Dein DG könnte eigentlich foh über jede Teilzeitkraft sein, den diese sind in der Regel flexibler einzusetzen auch wenn es ihnen nicht immer paßt.

Ein Grundsatz gilt aber ganz besonders für dich, wenn er der Reduzierung zustimmt, so stelle diese immer auf Zeit (z.B 1 Jahr). Denn deine persönlichen Lebensumstände können es immer mal notwendig machen das du deine ganze Stelle/Gehalt wieder brauchst. Ist diese durch einen anderen MA besetzt, so gilt es dessen Vertragsende einzuhalten.8)
 

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