Reduzierung abgelehnt, dennoch auf fremden Stationen aushelfen

SOADQueen

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Krankenschwester
Hallo liebe Pflegenden,

Ich habe folgendes Problem:
Derzeit arbeite ich 100% als Gesundheits- und Krankenpflegerin auf einer Station in einem großen Stadtkrankenhaus. Meine Stationsleitung ist für 2 Stationen zuständig, angestellt bin ich aber auf meiner eigenen Station (also lt. Arbeitsvertrag natürlich am Haus und allen Häusern die dazu gehören...)
Da ich aktuell sehr häufig auf die andere Station "ausgeliehen" werde (nun schon 3 Monate) und aus diversen anderen persönlichen Gründen (unter anderem regelmäßiges "ausleihen" auf andere fachfremde Stationen was auch zu extrem schlechter Stimmung auf Station führt und auch von Seiten der Stationsleitung nochmal zusätzlich angestachelt wird, was mir einfach auch psychisch mittlerweile ordentlich zusetzt, aber auch körperlich), möchte ich gerne auf 85% reduzieren.

Jetzt meinte meine Stationsleitung aber, das wolle sie nicht machen, da sie sonst "zu viele Teilzeitkräfte und zu wenige Vollkräfte" auf Station habe, sie würde das nicht befürworten und würde das auch so an die PDL weiterleiten.
Bei dem Gespräch mit Stationsleitung und PDL wurde mir dann von der PDL mitgeteilt, dass sie das aktuell nicht ermöglichen könne, sie bot mir aber an, dass ich auf eine andere Station im Haus gehen könnte (möchte ich aber nicht) oder eventuell zum 01.01. reduzieren könne. Soweit so gut, das hätte ich mir noch eingehen lassen, allerdings meinte sie im nächsten Satz, sie kann es mir nicht garantieren, wir könnten das aber ja nochmal Anfang Dezember besprechen, deshalb würde sie meinen Antrag erst mal nicht weiterreichen und das "unter der Hand" laufen lassen, sonst müsse sie ihn ablehnen. Da haben bei mir die Alarmglocken geklingelt.

Kann sie das einfach so machen? Und kann ich mich irgendwie wehren bzw was kann ich tun, damit ich reduzieren kann?

Danke schonmal für eure Hilfe und euren Rat. :)
 
Betriebsrat/MAV einschalten oder kündigen. Dann hast du Verhandlungsspielraum.

Pflegekräfte werden überall gesucht.
 
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Wenn von ihr JETZT eine Entscheidung verlangt wird und sie das JETZT ablehnen muss, dann könntest du nicht so bald erneut einen Antrag stellen - sondern erst in 2 Jahren ...

Was in 5 Monaten ist, weiß doch keiner.

Also, Antrag jetzt zurück und im November erneut einreichen - oder PD (wenn vorhanden) oder BR/MAV anschreiben, wenn du meinst, es müsste aber jetzt zugestimmt werden.
 
Du hast ein Recht zu reduzieren, ob es deiner Chefin passt oder nicht. Lass dich auf die Spielchen nicht ein.. - wenn du allerdings wieder aufstocken willst, muss sie es nicht genehmigen. Würde mich bei der aktuellen Lage aber nich weitee stören..
 

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Wenn von ihr JETZT eine Entscheidung verlangt wird und sie das JETZT ablehnen muss, dann könntest du nicht so bald erneut einen Antrag stellen - sondern erst in 2 Jahren ...
Hast Du dafür eine Rechtsquelle?
 
Soweit ich weiß, ist dem Wunsch des AN nach Reduzierung der Arbeitszeit zu entsprechen, allerdings hat der AG drei Monate Zeit, diesem Wunsch zu entsprechen.

Tut dein AG das nicht, wüsste ich was ich zu tun habe.
 
Hast Du dafür eine Rechtsquelle?
Teilzeit und Befristungsgesetz.

U.A.: 4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.
 
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Hallo,
Eine Stationsleitung kann wollen was sie will, aber sie entscheidet nicht über eine Arbeitszeitreduzierung, auch die meisten PDL habe nicht genug befugnissen.
Mal kurz was zur Reduzierung zusammengefaßt
Die Arbeitszeitverkürzung mußt du spätestens drei Monate vor deren Beginn verlangen. Dein Arbeitgeber hat deinen Wunsch nach Verkürzung mit dir zu besprechen.
Er muss deinem Wunsch zuzustimmen, falls betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen (§ 8 Abs.4 Satz 1 TzBfG).
Und das dürfte bei einem Krankenhaus schwierig sein, außer du hast Qualifikationen die sonst keiner hat.
Du mußt deinem Arbeitgeber mitteilen wie du dier die Arbeitszeitverringerung vorstellst.
Ob du nur Tage reduzieren willst, oder Später anfangen, nur bestimmte Tage etc.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Entscheidung über einen Teilzeitantrag spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitreduzierung in Textform mitzuteilen.

Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist in Textform abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit kraft Gesetzes in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Das gilt entsprechend für die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche. Dazu heißt es in § 8 Abs.5 Satz 1 bis 3 TzBfG:
Ganz genau steht es hier:
 
Martin H. Große Häuser ,die ich kenne,haben für gewöhnlich Plegedirektoren*innen, deren Befugnisse sind breiter gefächert, als die von PDL(Pflegedienstleitungen). Eine PDL die die Rechtslage nicht kennt,was Arbeitszeitreduzierung angeht, nämlich dass ein Rechtsanspruch darauf besteht, die kann auch keine großen Befugnisse haben.Vielleicht denke ich da auch falsch. Kenne diverse Kliniken bei mir im Umkreis, und dort haben PDL nur sehr wenig Befugnisse, entweder wird vom Pflegedirektor oder der Geschäftsleitung entschieden.
 
Martin H. Große Häuser ,die ich kenne,haben für gewöhnlich Plegedirektoren*innen, deren Befugnisse sind breiter gefächert, als die von PDL(Pflegedienstleitungen).
Die Pflegedirektion ist doch nichts weiter als der/die Oberste der PDLs (wenn es mehrere sind, was in Kliniken meistens so ist).
 
Da die Begriffe nicht geschützt sind, sagt der Begriff selbst auch leider nichts aus.
Mal heißt der PD PD, mal PDL.
 
Nun ist alles richtig was bezüglich "Recht" geschrieben wurde, Du hast definitiv das Recht zu reduzieren.... auch "grundlos".Aber eine PDL hat auch das Recht Dir zu sagen dass an Deinem bisherigen Arbeitsplatz das nicht geht und Du auf einer anderen Station, in einem anderen Bereich arbeiten musst. Das könnte auf ein "Kräftemessen" hinauslaufen und Du musst wissen ob Du das möchtest. Konsequenz könnte ein sachliches Gespräch sein, in dem dann auch eine Veränderung ausserhalb der jetzigen Klinik "in Aussicht" stellt.....
Was die PDL bezüglich unter der Hand laufen lassen und "nicht garantieren" sagt ist Blödsinn und sie ist entweder Strunzdoof oder berechnend.Beides nicht gut in der Position .....
 
Nun ist alles richtig was bezüglich "Recht" geschrieben wurde, Du hast definitiv das Recht zu reduzieren.... auch "grundlos".Aber eine PDL hat auch das Recht Dir zu sagen dass an Deinem bisherigen Arbeitsplatz das nicht geht und Du auf einer anderen Station, in einem anderen Bereich arbeiten musst. Das könnte auf ein "Kräftemessen" hinauslaufen und Du musst wissen ob Du das möchtest. Konsequenz könnte ein sachliches Gespräch sein, in dem dann auch eine Veränderung ausserhalb der jetzigen Klinik "in Aussicht" stellt.....
Was die PDL bezüglich unter der Hand laufen lassen und "nicht garantieren" sagt ist Blödsinn und sie ist entweder Strunzdoof oder berechnend.Beides nicht gut in der Position .....
Vielleicht gibt es dort zum Jahreswechsel eine Veränderung, die die Reduzierung ermöglicht, daher das verschieben. Das geht natürlich nur, wenn das was erfolgen soll, auch schriftlich fixiert ist.
Kein Grund, das negativ zu deuten.

Aber auch nur Kaffeesatzleserei...
 

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