Tägliche Arbeitszeit

stevenson

Newbie
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15.10.2024
Beiträge
7
Beruf
Altenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Stationäre Pflege
Funktion
stellv. Wohnbereichsleitung
Hallo.
Kann ich als Altenpfleger mit 40 St./Woche auf eine tägliche Arbeitszeit von 8h bestehen? Bisher hab ich sehr oft nur 6,5h oder 7h Dienst täglich.
 
Nein.
 
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Na ja, wenn ich eine 5-Tagewoche vereinbart habe und ich komme nicht auf meine ca. 8Std. ist es keine 5-Tagewoche mehr
 
Die Sechs-Tage-Woche steht im Arbeitszeitgesetz, warum soll es die nicht mehr geben? In der Regel werden die Arbeitszeiten und Schichtlängen mit dem Betriebsrat ausgehandelt und nicht mit dem einzelnen Arbeitnehmer.

Der TE arbeitet bereits, also wird er einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Dann wird er die Dienstzeiten akzeptieren müssen, die in diesem Betrieb gelten.
 
Ich hab mir meinen Arbeitsvertrag noch einmal gründlich durchgelesen. "Derzeit wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmer auf eine 5 Tage Woche verteilt. Abweichungen von dieser Arbeitszeitvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Arbeitgeber."
 
Die Sechs-Tage-Woche steht im Arbeitszeitgesetz, warum soll es die nicht mehr geben? In der Regel werden die Arbeitszeiten und Schichtlängen mit dem Betriebsrat ausgehandelt und nicht mit dem einzelnen Arbeitnehmer.

Der TE arbeitet bereits, also wird er einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Dann wird er die Dienstzeiten akzeptieren müssen, die in diesem Betrieb gelten.
Weil es für Mitarbeiter unattraktiv ist und sie sich vielleicht von diesen Arbeitgebern abwenden und damit Arbeitgeber zwingen das zu ändern!
 
Ich hab mir meinen Arbeitsvertrag noch einmal gründlich durchgelesen. "Derzeit wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmer auf eine 5 Tage Woche verteilt. Abweichungen von dieser Arbeitszeitvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Arbeitgeber."
Und eine Zustimmung des Personalrates ist erforderlich! Wenn dein Arbeitgeber dir nicht genügend Arbeit zur Ableistung von 40h gibt, darf das nicht zu deinen Lasten gehen, wenn du deine Arbeitskraft anbietest. So etwas nennt man Annahmeverzug!
 
Na dann würde ich mal die Arbeitstage der letzten 3 Monate oder länger zusammenzählen. Kommst du auf mehr als eine vereinbarte 5-Tagewoche (steht ja scheinbar in deinem Arbeitsvertrag) würde ich mal ganz treudoof bei der PDL oder zuerst bei der Stationsleitung anfragen warum denn deine Tage von der vereinbarten 5-Tagewoche abweichen und dir das mal von der PDL erklären lassen.
Nicht in die Defensive drängen lassen. Diejenigen sollen erklären warum sie die zugesicherten Leistungen im Arbeitsvertrag nicht einhalten und nicht du dich erklärst.
Gern genommene Argumente des Arbeitgebers dazu zähle ich auch Stationsleitung:
ANDERE machen das auch, ist halt so, geht nicht anders, etc.
Deine Gegenfrage könnte sein: Wenn der Arbeitgeber sich nicht an Arbeitsverträge hält, was der Arbeitgeber dazu sagen würde, wenn du diesen ebenfalls großzügig auslegen würdest?
Gesprächsnotizen machen nicht vergessen.
Dann mal mit dem Personalrat/Betriebsrat das selbe Vortragen. Ganz ruhig in aller Gelassenheit und Informationen sammeln, ohne Drohungen wie:
das mache ich nicht länger mit, oder dann werde ich mich woanders umschauen etc.
Möglichkeiten ausloten, Daumenschrauben anziehen - nicht erfolgreich - hinnehmen oder sich alternativ umschauen.
 
Unter Umständen würde ich zuerst zum Personalrat/Betriebsrat gehen und ihn u.U. zum nächsten Gespräch (SL/PDL) mitnehmen.
 
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Es kommt häufiger vor, dass die Dienstzeiten unterschiedlich lang sind. Frühdienst 7,75h, Spätdienst 7,0h, Nachtdienst 9,5h zum Beispiel. Oder dass die Dienstzeit am Wochenende sich von der unter der Woche unterscheidet. @stevenson : Ist das bei euch der Fall?

Wenn nicht alle Dienste exakt ein Fünftel der vereinbarten Wochenarbeitszeit betragen (und das ist schon wegen der Überlappung für die Übergabe kaum möglich), ist es nicht machbar, am Ende des Monats genau auf die Stundenzahl zu kommen. Daher wird eine geringfügige Abweichung (weniger als ein gesamter Dienst) toleriert, mal ins Plus, mal ins Minus. Wenn die kürzeren Dienstzeiten in diesem Rahmen bleiben, wird der Betriebs- oder Personalrat den Dienstplan auch akzeptieren. Sollte ein Arbeitszeitkonto vereinbart sein, darf sowieso im vereinbarten Rahmen über- oder unterplant werden.
 
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Aber durchschnittlich sollten schon die 2 freien Tage pro Woche erreicht werden! Sonst läuft da gewaltig was schief!
 
Aber durchschnittlich sollten schon die 2 freien Tage pro Woche erreicht werden!
Richtig, aber wir wissen noch nicht, ob sie beim TE durchschnittlich nicht erreicht werden. Kommt auch darauf an, über welchen Zeitraum ein Dienstplan geschrieben wird. Bei einem früheren Arbeitgeber betrug der Zeitraum ein Vierteljahr, nicht nur einen Monat. Da ist man dann etwas flexibler beim Dienstplanschreiben.

Sollte der TE mehrere kürzere Dienste haben, diese aber mit längeren Diensten (Nachtdienst, Wochenende, was weiß ich) wieder ausgleichen können, so dass es über den Zeitraum in etwa passt (punktgenau wird's nie hinhauen) wäre der Dienstplan rechtens.
 
s kommt häufiger vor, dass die Dienstzeiten unterschiedlich lang sind. Frühdienst 7,75h, Spätdienst 7,0h, Nachtdienst 9,5h zum Beispiel. Oder dass die Dienstzeit am Wochenende sich von der unter der Woche unterscheidet. @stevenson : Ist das bei euch der Fall?

Wenn nicht alle Dienste exakt ein Fünftel der vereinbarten Wochenarbeitszeit betragen (und das ist schon wegen der Überlappung für die Übergabe kaum möglich), ist es nicht machbar, am Ende des Monats genau auf die Stundenzahl zu kommen. Daher wird eine geringfügige Abweichung (weniger als ein gesamter Dienst) toleriert, mal ins Plus, mal ins Minus. Wenn die kürzeren Dienstzeiten in diesem Rahmen bleiben, wird der Betriebs- oder Personalrat den Dienstplan auch akzeptieren. Sollte ein Arbeitszeitkonto vereinbart sein, darf sowieso im vereinbarten Rahmen über- oder unterplant werden.
Ja alles kreuz und quer. Von 6,5 oder 7,5 bis 8. Mal 7 Tage durcharbeiten, mal nur 4 Tage. Mal ein Tag frei, mal 2. Jedes 2. Wochende frei. Und kein Personalrat oder Betriebsrat.
 
Kommst du insgesamt - über den Monat verteilt - auf eine Fünf-Tage-Woche? Also hast Du z.B. diesen Monat 22 oder 23 Arbeitstage (käme drauf an, ob der Feiertag am 3. Oktober bei Euch in Freizeit ausgeglichen wird oder nicht)? Wenn ja, passt es. Auch ohne Personalrat oder Betriebsrat.
 
Mit Urlaub komme ich auf 23 AT.
 
Dann dürfte es okay sein. Zumindest für Oktober, die übrigen Monate kenn ich ja nicht. Wahrscheinlich habt Ihr die Regelung, dass der Feiertag vergütet statt in Freizeit ausgeglichen wird (ist z.B. im TVöD möglich. Auch wenn es dort selten angewandt wird).

Bist Du Mitglied in einem Berufsverband? Oder in einem Bundesland tätig, in dem es eine Pflegekammer gibt? An diese Stellen kannst Du Dich ebenfalls zur Beratung wenden.
 
Komme aus Niedersachsen. Keine Kammer.
Danke für deine Tipps.
 
Dann dürfte es okay sein. Zumindest für Oktober, die übrigen Monate kenn ich ja nicht. Wahrscheinlich habt Ihr die Regelung, dass der Feiertag vergütet statt in Freizeit ausgeglichen wird (ist z.B. im TVöD möglich. Auch wenn es dort selten angewandt wird).

Bist Du Mitglied in einem Berufsverband? Oder in einem Bundesland tätig, in dem es eine Pflegekammer gibt? An diese Stellen kannst Du Dich ebenfalls zur Beratung wenden.
Bei Beratung durch den Berufsverband kann ich dir folgen. Aber die Kammer ist doch nicht dafür zuständig Rechtsberatung bei Dienstplanproblemen zu geben.
 

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