Wichtige Frage bzgl. Bereitschaftsdienst (Arbeitszeit)

dschakobi

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München
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OTA
Akt. Einsatzbereich
Herzchirurgie
Hallo Kollegen,

ich wende mich an euch, da ich einige offene Fragen bezüglich des Bereitschaftsdienstes habe.
Über das Arbeitsgesetz konnte ich nur einige Fragen beantworten.
Es geht um die Arbeitszeiten. Und ob diese überhaupt dem Gesetz entsprechen.

Folgendes:

Derzeit arbeite ich als OTA im OP. (TV-L)
Unser Sonntagsdienst (07:30-11:21 Uhr) danach bis 06:30.
Meine Frage ist, ob ich nach diesem Sonntagsdienst am Montag nach Hause gehen "muss"?

Derzeit führen wir den Dienst fort bis 14:30 Uhr.
Sprich: Sonntag (7:30) bis Montag (14:30)

Ist dieser Dienst überhaupt erlaubt?


Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß
J
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo J,

die maximale Arbeitszeit incl. Bereitschaftsdienst beträgt 24 Stunden !!!
Das Arbeitszeitgesetz spricht zwar immer nur von möglicher Verlängerung der täglichen Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst vor Beginn der Ruhezeit, gibt aber keine Stundenbegrenzung an. Die 24 Stunden sind durch die Angabe "täglich" definiert.
Im AVR werden aber auch Zeiten angegeben, die die Zeiten besser angeben:

Auszug AVR Anlage5 schrieb:
(3) Abweichend von den §§ 3, 5 und 6 Abs. 2 ArbZG kann im Rahmen des § 7 ArbZG aufgrund einer Dienstvereinbarung die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes über acht Stunden hinaus verlängert werden, wenn mindestens die acht Stunden überschreitende Zeit im Rahmen von Bereitschaftsdienst geleistet wird, und zwar wie folgt:

a) bei Bereitschaftsdiensten der Stufe A und B bis zu insgesamt maximal 16 Stunden täglich, die gesetzlich vorgesehene Pause verlängert diesen Zeitraum nicht,

b) bei Bereitschaftsdiensten der Stufen C und D bis zu insgesamt maximal 13 Stunden täglich; die gesetzlich vorgeschriebene Pause verlängert diesen Zeitraum nicht.


Hoffe, dir damit helfen zu können.

LG Einer

P.S. Eure Dienste bis Montagnachmittag waren gesetzwidrig :besserwisser: :angry:
 
Hi Einer,

erstmal danke für die schnelle Antwort und dem Verweis zum AVR.

Wir sind in der Stufe B.
Wie lange dürfte der Arbeitgeber mich im Dienst "behalten"?
Oder muss ich um 7:30 Uhr gehen?

Ist der Wochendienst...
(12:18-6:30) -> auch bis 14:30 des Folgetages gesetzwidrig?

Sorry... Fragen über Fragen. Will mich nur argumentativ absichern.

Danke
 
Hallo J

Gesamte Arbeitszeit = Arbeitszeit - Pause + Bereitschaftsdienst = maximal 24 Stunden

Du musst nach 24 Stunden nach Hause gehen. Da ihr bei der Morgenschicht 07:30-11:21 Uhr bestimmt keine Pause macht, endet deine Schicht spätestens um 07:30 Uhr am Montag Morgen.
Alles darüber widerspricht dem Arbeitszeitgesetz.
Sollte jemand bis 14:30 Uhr weiter arbeiten und auf dem Heimweg einen Unfall haben, freut sich die Berufsgenossenschaft: die fühlt sich nicht so recht zuständig !!!
Ach ja: besonders die Stationsleitung wird dann haftbar gemacht, weil sie Dienst außerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens angeordnet hat.

LG Einer
 
Hi,

danke nochmal. Das war alles schon sehr hilfreich.

Thema: Ersatzruhetag
Hat der Arbeitgeber das Recht, dafür dass ich in der Früh gehe, mir den Arbeitstag abzuziehen (minus 7,7 Stunden)?
 
Klare Antwort: JA

Du arbeitest ja nicht, also wird die Arbeitszeit abgezogen, bzw. nicht berechnet.

LG Einer
 
Ok. Vielen Dank für die Zeit, die du Dir nimmst.

Laut Paragraph 11 Abs. 3 ArbZG
"werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben."

Hier wird jedoch kein Abzug der Arbeitszeit vorgenommen, oder?
Des weiteren muss dieser innerhalb von 2 Wochen erfolgen und mindestens ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.

Bin ich da richtig?
 
Die Kollegen auf Station bekommen am "Ersatzruhetag" auch keine Arbeitszeit angerechnet. Deine Wochenarbeitszeit wird aus allen regulären Arbeitsstunden errechnet. Also kann dein Arbeitgeber dir diesen "Ersatzruhetag" am folgenden Montag geben und die fehlenden Stunden (bei dir also 7,7 Stunden) am Sonntag statt in Auszahlung in Stunden berechnen. Nur was "übrig" bleibt, wird ausgezahlt.
Ist in unserem Haus und in vielen mir bekannten auch die übliche Vorgehensweise (und rechtlich auch korrekt !!!).

LG Einer
 
Aufpassen - die Geister, die man ruft, wird man oft nur schwer wieder los.
Ihr scheint keine besonders hohe Belastung in den Diensten zu haben. Die Arbeit am nächsten Tag, ist das Geld zusätzlich zum Grundgehalt auf dem Konto. Macht Ihr dieses Fass auf, werdet Ihr es sehr, sehr deutlich im Geldbeutel spüren.
Wenn nur noch das Grundgehalt übrig bleibt, tut das schon ziemlich weh.

Also erst rechnen und dann rumplärren.
 
@Bachstelze telze:
Deine Aussage ist absolut richtig!!!

Das einzige Problem: Arbeiten über 24 Stunden hinaus verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz. :wink1:

LG Einer
 
Wenn ich die Nacht im Normalfall im Schlaf verbringe, würde ich trotzdem die Füße still halten, um ein Minusgeschäft zu vermeiden. Sonst ist man demnächst 24 Stunden vor Ort, hat frei aber den Nachmittag und die Nacht quasi für lau in der Klinik verbracht.
Dann doch lieber gutes Geld im Schlaf verdienen. Wenn ich durchgearbeitet habe, kann ich immer noch nach Hause gehen.
 
Du beschreibst unsere IST-Situation :cry::down::cry:
 
Danke für eure Antworten.
Nun eine kleine wichtige Frage...

Unser derzeitiger Wochendienst ist Moment so geregelt:

12:18 Uhr Dienstbeginn bis 20:30 Uhr.

Bereitschaftsdienst von 20:30 bis 6:30 Uhr.

Anschließend: 6:30 bis 14:30 Uhr.

Ist dieser Dienst erlaubt?
 
Steht doch alles schon oben.
 
Thema: Ersatzruhetag
Hat der Arbeitgeber das Recht, dafür dass ich in der Früh gehe, mir den Arbeitstag abzuziehen (minus 7,7 Stunden)?

Leider ja, wobei ich das aber nicht in Ordnung finde! Das Arbeitszeitgesetz ist für den Arbeitgeber genauso bindend, daher finde, dass die derzeitige Regelung, nach dem der Arbeitnehmer die "Fehlzeiten" alleine tragen muss nicht ok. Zumal die Bereitschaftszeit, welche in Anrechnung kommt ja schon faktorisiert wurde.
Leider ist aber bei diesem System der "Entlohnung" kein Ende in Sicht. Die Arbeitgeber wären blöd das ändern zu wollen und Bereitschaftsdienstler im Gesundheitssystem stellen im Gesamtsystem ÖD/Pflege nur einen kleinen Teil dar, so dass bei Vertretern der Trarifkomission der Gewerkschaft dieses Beusstsein fehlt.
 
Aufpassen - die Geister, die man ruft, wird man oft nur schwer wieder los.
Ihr scheint keine besonders hohe Belastung in den Diensten zu haben. Die Arbeit am nächsten Tag, ist das Geld zusätzlich zum Grundgehalt auf dem Konto. Macht Ihr dieses Fass auf, werdet Ihr es sehr, sehr deutlich im Geldbeutel spüren.
Wenn nur noch das Grundgehalt übrig bleibt, tut das schon ziemlich weh.

Also erst rechnen und dann rumplärren.


Dir ist schon klar, dass ein Verstoß gegen das AZG auf für den Arbeitnehmer unangenehme Folgen haben kann? Dann gibt es im Fall der Fälle auch ein Geplärre.... Einfach nur die Rosinen rauspicken ist auch keine Lösung.
Unser Verwaltungsdirektor durfte jeden Falls schon eine empfindliche Geldstrafe abdrücken, weil massiv gegen das AZG verstoßen wurde.
Es muss einfach generell ein Umdenken bei den Traifpartnern erfolgen. Doch das ist in der bestehenden Konstellation der Verhandlungsführer im ÖD ein schwieriger Prozess. Die sind viel zu weit von der Basis weg und vertreten eine zu breite Masse.
 

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