Joerg
Poweruser
- Registriert
- 09.03.2006
- Beiträge
- 2.521
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Betriebsrat
- Funktion
- stellv. Betriebsratsvorsitzender, Sprecher der ver.di-Vertrauensleute
Also meiner Meinung nach ist die hier geschilderte Praxis eindeutig als Rufbereitschaft zu werten.
Der AG drückt sich darum, indem er erstmal Dienst plant, um ihn dann bei Bedarf zu streichen. Er spielt mit der Einsatzbereitschaft des AN. Er geht davon aus, je nach Bedarf Arbeit zu vergeben, oder eben frei zu geben. Wieso sehen andere darin keine Rufbereitschaft?
Der der AN den Nachtdienst ja auf einer anderen Stations ableisten kann. Er muss ja das Frei nicht annehmen!