Liebe elli,
ich habe den Eindruck, dass es Euch mit dieser Situation nicht gut geht??
Vielleicht ist es möglich, eine Fallbesprechung zu diesem Problem durchzuführen?
Redet mal mit Eurer PDL.
Hallo amezalwa,
Eine Fotodokumentation ist nur mit Einverständnis des Patienten möglich, schriftlich.
Hallo squaw, Hallo renje,
es ist richtig, gegen den Willen des Patienten geht nichts!!! Selbst wenn wir „Ämter“ eingeschaltet haben (weil wir uns unsicher waren) und keine schwerwiegende psychische Erkrankung (also wo der Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht für sich entscheiden konnte, bzw. bei Gesundung anders entschieden hätte) oder Lebensgefahr für ihn oder andere gedroht hätten, wurde immer im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten entschieden, auch wenn Folgeschäden geblieben sind.
(ups- das war Schachtel in Schachtelsatz- oder, so… hoffe es ist verständlich)
Liebe Grüße an alle von KVie
ich habe den Eindruck, dass es Euch mit dieser Situation nicht gut geht??
Vielleicht ist es möglich, eine Fallbesprechung zu diesem Problem durchzuführen?
Redet mal mit Eurer PDL.
Hallo amezalwa,
Eine Fotodokumentation ist nur mit Einverständnis des Patienten möglich, schriftlich.
Hallo squaw, Hallo renje,
es ist richtig, gegen den Willen des Patienten geht nichts!!! Selbst wenn wir „Ämter“ eingeschaltet haben (weil wir uns unsicher waren) und keine schwerwiegende psychische Erkrankung (also wo der Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht für sich entscheiden konnte, bzw. bei Gesundung anders entschieden hätte) oder Lebensgefahr für ihn oder andere gedroht hätten, wurde immer im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten entschieden, auch wenn Folgeschäden geblieben sind.
(ups- das war Schachtel in Schachtelsatz- oder, so… hoffe es ist verständlich)
Liebe Grüße an alle von KVie