Patient verweigert vernünftige Behandlung / rechtliche Folgen

Liebe elli,
ich habe den Eindruck, dass es Euch mit dieser Situation nicht gut geht??
Vielleicht ist es möglich, eine Fallbesprechung zu diesem Problem durchzuführen?
Redet mal mit Eurer PDL.

Hallo amezalwa,
Eine Fotodokumentation ist nur mit Einverständnis des Patienten möglich, schriftlich.


Hallo squaw, Hallo renje,
es ist richtig, gegen den Willen des Patienten geht nichts!!! Selbst wenn wir „Ämter“ eingeschaltet haben (weil wir uns unsicher waren) und keine schwerwiegende psychische Erkrankung (also wo der Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht für sich entscheiden konnte, bzw. bei Gesundung anders entschieden hätte) oder Lebensgefahr für ihn oder andere gedroht hätten, wurde immer im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten entschieden, auch wenn Folgeschäden geblieben sind.

(ups- das war Schachtel in Schachtelsatz- oder, so… hoffe es ist verständlich)

Liebe Grüße an alle von KVie
 
Hallöchen,ein Wunder ist geschehen....Jetzt bin ich mal gespannt wie es weiter geht.LG Ellie

Wow, das ging aber schnell. Wie kam es denn überhaupt dazu?
Wie bist Du mit dem Frust umgegangen, Du klingst - locker - kennst ihn ja.
Versteh ich richtig, Pat. wird quasi genötigt (weil erst mal "nichts" gemacht wurde) ab jetzt öfters zu diesem Chirurgen zu gehn, hatte er sich so nicht gedacht, hat angenommen, 1x hin und ALLES gut.
Die Wunde am Unterschenkel - ist aber nicht dem Chirurg sein Auftrag gewesen, nur der Zeh, somit - Arbeitsauftrag erfüllt.
Wollte der Patient dass der Chirurg auch auf die US-wunde draufschaut?
Man wär gern Mäuschen gewesen bei dem Gespräch.
 
Hallo,
wie gesagt bzw. geschrieben, ich habe den Zeh nach der Behandlung beim Chirurgen nicht mehr gesehen.
Nix gemacht? Sagt der Patient. Anhand des frischen Verbandes ist zumindest dieser gemacht worden. Heute hat der Patient einer Kollegin gesagt, dass er nicht mehr zu diesem Chirurgen geht. Seine Entscheidung.
Ihr habt alle Recht, der Mensch darf selber entscheiden. Das akzeptiere ich / wir auch. Es ist sein Leben, seine Gesundheit und er muss damit Leben. Mir ging es einzig und allein um die Rechtliche Situation.
Dokumentation bis der Stift qualmt - ist hier und immer wichtig. Und das ist in allen Punkten geschehen. Fotodoku, natürlich mit Einverständniss des Patienten, wird alle 14 Tage gemacht und auch der Krankenkasse regelmäßig zugesand.
Ich denke, auch nach dem lesen euerer vielen Antworten, das wir rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Und ja, ich habe in meinem langen Berufsleben (schon 25 Jahre) lernen müssen, das wir nicht jedem helfen dürfen. Helfen könnten, ja, aber nicht dürfen. Der Lernprozess ist recht schwer gewesen, aber inzwischen kann selbst ich, als alte Krankenschwester, mein Helfersyndrom mal abschalten.
Viele liebe Grüße
ellie
 
Hi ellie,

eigentlich ist schon zum Thema Dokumentation etc. alles gesagt.
Jeder hat das Recht auf Unglück.

Aber eine Möglichkeit wurde noch nicht erwähnt: auch die KK könnte Euch in die Pflicht nehmen, je nachdem, wie die VO aussieht, dass Ihr nicht nach ärztlicher Anordnung gehandelt habt (wir diskutieren jetzt mal nicht, wie diese mangelhafte ärztliche Versorgung aussieht...) aber aufgrund eurer Fachlichkeit könnte die KK auf die Idee kommen, habt Ihr eine Remonstration und somit die Abwendung von Folgeschäden (für die KK = Folgekosten) nicht korrekt durchgeführt.
Hier hilft die schriftliche Mitteilung an die KK, dass der Pat. trotz Aufklärung eine adäquate Behandlung, einen Arztwechsel etc. nicht mitmacht.

Letztlich kann ich nur sagen, auch wenn es unserem Schwesternverständnis widersprach: wir haben mal einen Pat. entlassen, da er so beratungsresistent war, dass wir den Frust nicht mehr aushielten. Der HA und die KK wurden informiert, da er so ein Kandidat war, der auch noch durch das Dorf schlenderte und uns schlecht machte.
 
Hallo Britta,
genau das ist es ja, warum ich mich hier überhaupt gemeldet habe.
Das uns trotz Sorgfällitiger Pflege / Behandlung / Dokumentation mal irgendwer Beschuldigt die Schuld an der ganzen Missere zu tragen. Muss jetzt zu unserem Gunsten noch erwähnen das das Sozialamt für sämtliche Kosten aufkommt. Und von denen werden unangemeldete Hausbesuche gemacht. Die zuständigen Mitarbeiter sind von uns mehr als es ihnen gefällt in die Situation mit einbezogen.
LG Ellie
 
....Aber eine Möglichkeit wurde noch nicht erwähnt: auch die KK könnte Euch in die Pflicht nehmen, je nachdem, wie die VO aussieht, dass Ihr nicht nach ärztlicher Anordnung gehandelt habt (wir diskutieren jetzt mal nicht, wie diese mangelhafte ärztliche Versorgung aussieht...) aber aufgrund eurer Fachlichkeit könnte die KK auf die Idee kommen, habt Ihr eine Remonstration und somit die Abwendung von Folgeschäden (für die KK = Folgekosten) nicht korrekt durchgeführt.
Hier hilft die schriftliche Mitteilung an die KK, dass der Pat. trotz Aufklärung eine adäquate Behandlung, einen Arztwechsel etc. nicht mitmacht.
.......


Ist das tatsächlich so?
Bislang kein Gegenkommentar....um das zu entkräftigen.

Jeder volljährige Mensch darf eine Behandlung (hier: nicht lebensbedrohliche Erkrankung) verweigern.
Wieso sollte es dann möglich sein, dass der PD in Regress genommen werden kann, für Folgeschäden, Folgekosten.
Autonomie und Selbstbestimmung hier
Regress dort
passt für mich, immer noch nicht zusammen.

Ausführliche schriftliche Doku, Bilddoku und Beratung erfolgt durch PD. Info an Arzt auch.
Wieso soll jetzt der PD bei der KK anrufen, schriftlich mitteilen, dass Pat. Behandlung verweigert - check ich nicht.

Nebst in der Reha (so gesagt von einer Therapeutin dort)
wenn jemand meint fürs nix tun wird 'ne teure Reha bezahlt - wird dort sehr deutlich gesprochen:
Entweder Mitarbeit ODER Entlassung.
 
Habe ich auch noch nicht gehört.Wenn ein Patient aus eigenem Willen eine laufende Behandlung abbricht,geht natürlich eine Meldung an die KK.Das war es dann aber auch schon.
 

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