Patient mit Medikamenten aus dem Krankenhaus entlassen

loewenzahn

Newbie
Registriert
18.04.2018
Beiträge
3
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo ihr lieben!

Ich bin noch ganz neu hier und habe eine Frage zu einem Vorfall der sich heute ereignet hat.

Eine Patient wurde gestern Abend aus dem Krankenhaus entlassen. Sie hat Medikamente bis einschließlich heute morgen mitbekommen. Diese waren alle einzeln in kleine Plastikbeutel eingeschweißt mit Datum und Uhrzeit. Viele ihrer „vor Krankenhaus Aufenthalt“ üblichen Medikamente waren nicht dabei.

Es wurde auch kein Medikamentenplan mit beigelegt. Die Dame selber kann mir dazu auf Grund ihrer starken Demenz keine Auskunft geben.

Ich habe ihr die Medikamente nicht gegeben, da mir nicht klar war, ob sie nur diese bekommen soll oder auch die nicht in den Tütchen vorhandenen von vor dem Krankenhausaufenthalt. Viele Krankenhäuser handeln da ja sehr unterschiedlich was sie mitgeben (manchmal auch nur die neu angeordneten weil die Patienten die alten ja noch zu Hause haben) und ohne aktuellen Medikationsplan war ich mir sehr unsicher. Zudem war eine Spritze mit 4,5ml aufgezogen auf der Haldol stand, da kam mir einfach der Verdacht, dass da was so gar nicht stimmen kann. Deswegen hab ich einfach die Finger von allem gelassen.

Es handelt sich um eine Frau mit dessen Angehörigen wir schon oft Probleme hatten.

Leider war niemand ihrer Angehörigen zu erreichen, weshalb ich nach dem Einsatz, 8 Uhr morgens meine Chefin angerufen habe und darum gebeten habe die Angehörigen zu informieren, damit sie ihr selber die Medikamente geben.

Nach meiner Tour (11 Uhr) kam ich ins Büro und da sagte mir eine Kollegin die Büroarbeit macht, dass sich meine Chefin noch nicht dort gemeldet hat, sie sie aber mehrfach darauf hingewiesen hat.

Für mich war die Sache damit abgeschlossen. Ich habe die Chefin informiert, sie hat nichts getan.

Gegen 12 Uhr habe ich einen Anruf von besagter Bürokraft bekommen welche kurz vorher einen Anruf von einer Angehörigen der Dame bekommen hat. Die Angehörige war sehr erbost darüber, dass die Dame keine Medikamente bekommen hat und ich durfte mir beim Anruf der Kollegin eine Standpauke abholen wieso ich sie ihr nicht gegeben hätte.

Nun meine Frage, habe ich einfach blöd gehandelt und hätte ihr die Tabletten einfach geben sollen obwohl ich keinerlei Schriftstück hätte das besagt, dass die Patientin nur diese Medikamente bekommen soll.

Ich werde mir da morgen im Büro mit Sicherheit noch was anhören dürfen und wollte einfach mal hören was ihr dazu sagt.

Liebe Grüße
L.
 
Nun meine Frage, habe ich einfach blöd gehandelt und hätte ihr die Tabletten einfach geben sollen obwohl ich keinerlei Schriftstück hätte das besagt, dass die Patientin nur diese Medikamente bekommen soll.
Natürlich nicht, hattest du denn eine Verordnung, Medikamentenplan? So wie ich sehe. Aus meiner Sicht völlig korrekt gehandelt. Du hast deine Chefin informiert. Auf unserer SST hat man dann vielleicht noch selbst im KH angerufen, ist aber nicht immer möglich aufgrund Zeitdruck usw.
Den Schuh würd ich mir an deiner Stelle nicht anziehen.
 
Danke, deine Antwort erleichtert mich gerade. Ich habe mir nämlich schon sehr den Kopf darüber zerbrochen..

Nein ich hatte nichts vor Ort. Kein neuer Medikamentenplan, keine Verordnung, kein Arztbrief oder ähnliches.
Da ich diese Tour nur aushilfsweise wegen Urlaub einer Kollegin gefahren bin, wusste ich auch leider nicht in welchem Krankenhaus sie war.

Danke, für die schnelle Antwort.
 
Ich finde es ungewöhnlich, dass ein Krankenhaus seine Patienten ohne Arztbrief und Medplan entlässt. Liegt denn auch keine Info beim behandelnden (Haus-)Arzt vor? Manche KHs schicken den Brief + Plan direkt an den Arzt. Ist zwar für euch in der häuslichen Pflege doof, aber mancherorts leider gängige Praxis.

Ohne irgendeine Info bezüglich der angeordneten Medikamente ist die Nichtgabe das einzig Richtige, was du ja auch getan hast. Wenn die Angehörigen zetern wollen, lass sie zetern. Das Recht ist auf deiner Seite.
 
Das hätte ich genauso gemacht.
Zusätzlich hätte ich das noch dokumentiert mit dem Vermerk der Weitergabe
an die Chefin.
Standpauke würde ich mir verbitten in so einem Fall, geht´s noch?
Wenn deine Chefin sich da nicht kümmert ist das einzig und allein ihr Problem.

LG
Antje
 
Nun meine Frage, habe ich einfach blöd gehandelt und hätte ihr die Tabletten einfach geben sollen obwohl ich keinerlei Schriftstück hätte das besagt, dass die Patientin nur diese Medikamente bekommen soll.

Du hast richtig gehandelt.
Auch wenn ein Medikamentenplan mit dabei gewesen wäre, bei den Medikamenten;
muss dieses erst mit dem behandelnden Arzt der Patientin abgeklärt werden, ob er dieses Medikation vom Krankenhaus, so für seine Patientin übernimmt. (Diesen Part hätte auch deine Chefin übernehmen können.)
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
1.) Meist ist der Medikamentenplan vom Krhs mit auf dem vorläufigen Entlassungsbrief.
2.) Üblicherweise sind die Tabletten im Blister vollzählig. (Das Krhs kann ja nicht wissen, ob der Pat noch genug zu Hause hat.)
3.) Die Pat ist lt. TE abends entlassen worden. Bis sich der Hausarzt bequemt, in seiner Praxis zu erscheinen, ist es i.d.R.
9°°. Bis das Fax mit dem neuen Med-Plan kommt ~ 11°°.

Trotz alledem : Komplett richtig gehandelt !
Ohne Plan passiert RGN (Rein Gar Nichts).

Verständnisfrage : Chefin = PDL = Stationsleitung ? Sonst keiner greifbar, den Du um Rat fragen kannst ? Keine stellv ?
--- Au Backe.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Ganz schlechter Stil der Kollegen aus der Klinik - wobei der Med.-plan erst mal Arztsache ist (normal MUSS ein Arztbrief mitgehen, und da hat das drin zu stehen!). Med.-plan kann aber auch Pflege schreiben (delegierbar), und ein Pflegebericht gehört normal dazu.
Wir haben auch immer mindestens alle Med. für den Entlasstag mitgegeben.
 
:gruebel::gruebel::gruebel: @Martin H.
Seit 1990 bin ich jetzt bei der ambulanten. Einen "Pflegebericht" habe ich von den 4 Kliniken in unserem Einzugsgebiet noch nie gesehen.
Von uns bekommen die bei jedem Patienten - auch bei Notfalleinlieferungen - eine Pflegeüberleitung.
Die Kliniken aber sind gegen den "Expertenstandard Entlassungsmanagement" komplett immun.
Wenn die Angehörigen/Patienten den E-Brief schon - auf dem Weg - bei der Praxis eingeworfen haben (ist ja schliesslich an den Arzt adressiert), stehe ich ganz böse auf dem Schlauch. Besonders vor`m Wochenende.
Zudem haben die Kliniken neuerdings den totalen Datenschutzflash und sagen mir am Telefon nicht einmal die Uhrzeit.
 
Danke für die vielen Antworten:-)

Ich gehe davon aus, dass sie mit Arztbrief entlassen wurde aber die Angehörigen diesen haben. Das kann ich ja natürlich nicht riechen und wenn sie telefonisch alle nicht erreichbar sind, dann kann ich ja nichts machen.

Eure Nachrichten machen mir wirklich Mut, danke dafür. So kann ich meiner Chefin morgen ruhig gegenüber treten und weiß, dass ich prinzipiell nichts falsch gemacht habe.

An Elfriede: Chefin = Teamleitung, „Bürokraft“ = stellv. Teamleitung unsere Einrichtungsleitung/PDL ist krankgeschrieben aber idR auch selten da, da sie 2 Einrichtungen leitet.
Außer den beiden mit denen ich heute gesprochen habe ist leider niemand da den ich um Rat fragen kann bzw. mit dem ich über das Thema sprechen kann.

Ich warte mal ab was morgen kommt..
Ich wünsche euch allen einen schönen Abend :-)
 
:gruebel::gruebel::gruebel: @Martin H.
Seit 1990 bin ich jetzt bei der ambulanten. Einen "Pflegebericht" habe ich von den 4 Kliniken in unserem Einzugsgebiet noch nie gesehen.
Das war bei uns ein absolutes Muß.
Umgekehrt hatten wir öfters dann von den Einrichtungen, die zu uns verlegten, keinen pflegerischen Bericht dabei.
Ich hab dann - gerade wenn´s ein Pat. war, der selber nicht mehr auskunftsfähig war (Demenz o. ä.) - postwendend im betreffenden Pflegeheim angerufen und mir Infos geben lassen.
Wenn die Angehörigen/Patienten den E-Brief schon - auf dem Weg - bei der Praxis eingeworfen haben (ist ja schliesslich an den Arzt adressiert), stehe ich ganz böse auf dem Schlauch. Besonders vor`m Wochenende.
Ja, das ist echt Sch***e. Denen müßte halt eingebläut werden, daß der Brief/die Briefe (wenn Pflegeüberleitung auch dabei ist) grundsätzlich an die weiterbehandelnde Einrichtung und nicht an den Hausarzt weitergegeben werden muß... :roll:
Gibt man denn den E-Brief nicht dem Pat. bei der Verlegung mit, also z. B. wenn der mit den Sanis verlegt wird, dann den Sanis in die Hand drücken?
Zudem haben die Kliniken neuerdings den totalen Datenschutzflash und sagen mir am Telefon nicht einmal die Uhrzeit.
Tut mir leid, da kann ich nicht mitreden. Bin schon ein Weilchen aus der Klinik raus. 8-)
 
Letzteres wird noch schlimmer. Das neue kirchliche DatenschutzGESETZ wurde verabschiedet und greift ab Mai...
Ich bin noch nicht im Thema, aber da kommt einiges auf uns zu.
 
Laut neuer Vorschrift Entlassungsmanagement dürfen wir nur noch neu verordnete Medis mitgeben. Da wir aber immer einen Tag zu viel/weit vorgestellte Mediblister haben :flowerpower:..., die werfen wir selbstverständlich nicht weg :mrgreen:
 
3.) Die Pat ist lt. TE abends entlassen worden. Bis sich der Hausarzt bequemt, in seiner Praxis zu erscheinen, ist es i.d.R.
9°°. Bis das Fax mit dem neuen Med-Plan kommt ~ 11°°.

Ja, dieses ist ein bekanntes Problem.

Der Hausarzt entscheidet ob er die Medikation des KH´s so übernimmt.
Es gibt leider auch Stationen in Krankenhäuser, die die bestehende Medikation von Patienten ändern, sehr zum Nachteil für den Patienten.

1 Beispiel dazu:

Patientin (die an Epilepsie erkrankt ist) wird auf die urologische Station (mit Fieber und starken Harnwegsinfekt) eingewiesen.
Der behandelnde Urologe ändert die Medikamente (Dosisabsenkung von Valproat, Levetiracetam, Lacosamid).
Die behandelnde Psychiaterin der Patientin, hat sofort die vorherige Dosierung der Medikament angeordnet.
 
Kurios, wenn keiner der Angehörigen erreichbar ist. Müsste man thematisieren, war ja nicht unwichtig, es hätte auch was anderes sein können.
Dass der vorläufige E-Brief mitgegeben wurde, davon kann man ausgehen.
Das hätte so nicht laufen müssen, da hatten die Angehörigen wohl eine falsche Vorstellung, oder gar keine, wie auch immer. Sollte man auch thematisieren. Auch wenn's schwierig ist.
Wird sowas dann eigentlich dokumentiert?
Dir ist kein Vorwurf zu machen. Was hättest denn noch tun sollen...
 
Irgendwer hätte sich kümmern müssen, leider ist es irgendwo stecken geblieben. Insofern besteht dringender Handlungsbedarf was zu tun ist bei solchen Vorfällen, wenngleich gesetzlich da schon einiges geregelt ist.
Du hast richtig gehandelt mMn, eine Medigabe ohne Plan, wie soll das gehen? Dass Du eine Standpauke erhalten hast ist ein ganz schlechter Stil, aber Führung muss eben auch gelernt sein, da scheint es einen Nachholbedarf zu geben.
Aus Kliniksicht kann ich sagen, dass das E-managemnt ein riesiges Ding ist und entsprechende Verwirrungen und Unsicherheiten hervorruft bei allen Beteiligten, ganz davon abgesehen, dass die Voraussetzungen dazu nicht bei allen Beteiligten auf gleichem Niveau sind. Selbst wenn der eine perfekt organisiert ist, kann es am nächsten scheitern, der noch nicht alle notwendigen Voraussetzungenschaffen konnte.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
aber Führung muss eben auch gelernt sein, da scheint es einen Nachholbedarf zu geben.

Mal ganz provokativ: Wo gibt es eine solche Schulung, wo der richtige Umgang (Kommunikation auf einem normalen Niveau) mit Fachpersonal aus der Pflege unterrichtet wird, für Angehörige?
Das wäre bestimmt eine Marktnische, wo mit sich richtig Geld verdienen ließe.
 
Na auch mal provokativ:
Das ist ein ärztliche Tätigkeit - von Doc zu Doc - und wenn der eine Doc nicht sicherstellen kann, dass die Therapie weitergeführt wird, weil z.B. abends Entlassen, keine Papiere, niedergel. Kollege nicht erreichbar etc.
warum fühlt sich DIE PFLEGE schon wieder dafür verantwortlich, was andere verbocken.
Warum übernimmt die amb. Pflege den Pat., wenn ich die weitere Therapie nicht sicherstellen kann - dann müsste der Pat. eigentlich postwendend zurück ins KH? - oder
Ist das nicht unverantwortlich vom PD?

https://www.bibliomed-pflege.de/zei...klinikaerzte-einen-medikationsplan-erstellen/
Für Krankenhausärzte gibt es eine Regelung zum Arztbrief nur im Berufsrecht. Vorgaben zum Inhalt des Arztbriefs hat der Gesetzgeber nicht gemacht. Ausdrückliche Regelungen gibt es aber in der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte. Dort sieht Paragraph 7 Absatz 7 vor: „Bei der Überweisung von Patientinnen und Patienten an Kolleginnen oder Kollegen oder ärztlich geleitete Einrichtungen, haben Ärztinnen und Ärzte rechtzeitig die erhobenen Befunde zu übermitteln und über die bisherige Behandlung zu informieren, soweit das Einverständnis der Patientinnen und Patienten vorliegt oder anzunehmen ist. Dies gilt insbesondere bei der Krankenhauseinweisung und -entlassung. Originalunterlagen sind zurückzugeben.“
 
  • Like
Reaktionen: Resigniert
Mal ganz provokativ: Wo gibt es eine solche Schulung, wo der richtige Umgang (Kommunikation auf einem normalen Niveau) mit Fachpersonal aus der Pflege unterrichtet wird, für Angehörige?
Es ging um die Standpauke von der Bürokraft, die wohl stv. Teamleitung ist (So habe ich es zumindest verstanden). Und FB bzgl. Führung, Kommunikation gibt es en masse, wenn jemand Bedarf hat.
 
Löwenzahn, wie ist es dir denn jetzt ergangen ?
 

Ähnliche Themen