Nachtdienst trotz Sondervereinbarung

Von einer Betrieblichen Übung kann an sprechen, wenn diese Regelung 3 Jahr läuft. Also muss der BR/MAV nur die Dienstpläne der letzten 3 Jahre kontrollieren und schon ist man am Ziel.


grundsätzlich richtig, aber mit den drei jahren sieht es mancher arbeitsrichter etwas differenzierter. deshalb vorsicht mit der kategorischen ansage. dies ist ein reiner erfahrungswert, der bei vielen urteilen als begründung steht. kann aber, wenn der anwalt des ag entsprechende argumente vorbringt, auch anders aussehen.
.........vor gericht und auf hoher see........... soviel zu recht haben und bekommen :-)
 

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