Nachtdienst alleine: wer trägt die Verantwortung, wenn was passiert?

bin alleinerz. mit einer 5 j. tochter . brauche eine rechtliche lösung
:cry:
 
was sollte den Passieren?
und
für welche Situation brauchst du eine Lösung?

und was hat das mit Tochter und Alleinerziehend zu tun?
Ändert sich deine Frage für Verheiratete ohne Kinder?

Es gibt genügend Kollegen in kleinen und mittleren Einrichtungen, die generell alleine Nachtdienst machen, das ist per se nicht verboten.

@bluestar
Dafür gibt es keine rechtliche Lösung. Weitermachen oder kündigen..
wem? Der Tochter :-?
 
Hallo bluestar,

wo du mich drauf aufmerksam machst, jetzt hab ichs gesehen - thread im thread, da weiß irgendwann keiner mehr wer auf wen oder was Antwortet.

@mia:
Alleinerziehend, Tochter, soll heißen Kündigen ist nicht?

Rechtliche Lösung - dazu wirst du einen Rechtsanwalt konsulitieren müssen.

Wenn dir deiner Vorgesetzte nicht zuhört, dann zwing sie mit einer Überlastungsanzeige dazu.
 
Wenn dir deiner Vorgesetzte nicht zuhört, dann zwing sie mit einer Überlastungsanzeige dazu.
Dies ist in dem Fall sogar Deine Pflicht, wenn Du für Deine Patienten (und ggf. auch für Dich) eine Gefährdung siehst. Dies mußt Du allerdings schon auch wirklich fachlich begründen können. Daß in der Routine Bewohner umfangreich gelagert werden müssen und Inkontinenzeinlagen gewechselt werden u.ä. ist eben auch oft eine Routine und nicht fachlich bei jedem zu begründen. Anführen kann man Bewohner, die eine höhere Überwachung benötigen, weil sie weg- (oder hin-)-laufgeährdet sind. Letztendlich muß man sich auch davon befreien, überalle sein zu können. Ein Seniorenheim ist keine Intensivstation. Aber der AG muß schon wissen, was Du eben nicht leisten kannst und welche Folgen das für die Patienten haben kann - eben aber fachlich begründet.

Wenn sich der Zustand so darstellt, daß wirklich Bewohner gefährdet werden, ist es doch eigentlich auch gar nicht für Dich selbst vertretbar, dort zu arbeiten?! Ich möchte nur zu bedenken geben, daß auch Pflegekräft selbst die Notwendigkeit all ihres Tuns überdenken müssen.
 
Die Argumentation mit Bewohnerzahl pro Kollege in der Schicht kannst du vergessen. Da braucht es schon detailiertere Angaben. Aber selbst dann dürfte es schwierig sein. Aktuell wird dem AG tagtäglich bewiesen, dass es mit so wenig Personal geht. Eine Ü-Anzeige enthält in der Reegel ja immer konkrete Angaben, auf was man verzichten wird. Wenn man diese Arbeiten dann doch leistet, kann man die Ü-Anzeige auch gleich in den Korb werfen.

Und selbst, wenn es einen einzigen Notfall gab, wird erwartet, dass man entsprechend reagiert. Da wird dann nicht mehr 3 x gelagert sondern sich um den Notfall gekümmert. Für diese Situation braucht es also auch keine Ü-Anzeige.

Elisabeth
 

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