Muss man im Arbeitsfrei einspringen?

Interessant, da werden 2 Stichworte für ein Buch genannt und schon kommt Ablehnung, ohne das Buch zu kennen.
Aber gut, eine kritische Auseinandersetzung mit deutschen Arbeitsmarkt ist vieleicht auch wirklich zu viel verlangt. Die AG wollen ja nur unser Bestes. :wut:
 
Interessant, da werden 2 Stichworte für ein Buch genannt und schon kommt Ablehnung, ohne das Buch zu kennen.
Aber gut, eine kritische Auseinandersetzung mit deutschen Arbeitsmarkt ist vieleicht auch wirklich zu viel verlangt. Die AG wollen ja nur unser Bestes. :wut:
No!

Ich habe mich bei deiner 1. Antwort zurückgehalten, aber da du mich jetzt nochmal ansprichst...

Ich habe nicht auf deine Buchempfehlung reagiert, mich interessiert das Buch nicht!

Ich habe auf deine Aussagen reagiert!
Du siehst diese nochmals hier drunter. Du hast als pauschalisierenden Unsinn erzählt und DANN angemerkt, dass es dazu ein interessantes Buch gibt.


Wenn du eine Inhaltsangabe eines Buches machst, dann schreib das doch bitte dazu. So liest es sich wie deine eigene Meinung.
In Österreich haben die Arbeitgeber anscheinend erkannt, dass für den Mitarbeiter die Familie/Freunde wichtig sind um auch gesund zu bleiben.
In Deutschland zählt erst mal NUR der Arbeitgeber (egal in welcher Branche), dann kommt lange nicht, dann wieder der Arbeitgeber und dann vieleicht mal noch Familie.
Dazu gibt es ein interessantes Buch: Bin ich hier der Depp? von Martin Wehrle - Buch - buecher.de
 
Hallo an alle...

Vielleicht wurde diese Frage schon gestellt, doch habe nichts konkretes gefunden:( : Ich habe hier schon öfter gelesen, dass Dienstpläne verbindlich sind. Das heisst für mich, wenn ich zum Monatsende meinen neuen Plan für den kommenden Monat erhalte, der von der PDL abgesegnet wurde, ist er verbindlich. Änderungen müssen mit mir besprochen werden und kann diese auch ablehnen, richtig?. Kann meine Stationsleitung mich an meinem frei Tag dazu verpflichten an einer Dienstbesprechung teilzunehmen, welche im Dienstplan nicht fest vorausgeplant wurde, sondern vor kurzem einfach so beschlossen wurde. Gibt es ein Gesetzestext, wo man nachvollziehen kann, welche Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer/Arbeitgeber bezüglich Dienstplanung hat?

Lg Finja
 
Wenn die Teamsitzung nicht im ursprünglichen, genehmigten Dienstplan steht (und das ist bei Dir ja wohl so), kann Dich niemand zwingen hinzugehen.
Teamsitzungen sind Arbeitszeit also Dienstzeit und da, wie Du ja schon richtig sagst, der Dienstplan nur im gegenseitigen Einverständnis geändert werden kann, kann Dir niemand einseitig Dienste (in Deinem Fall die Teamsitzung) aufzwingen.
Natürlich wirst Du in keinem Gesetz den Umgang mit Teamsitzungen finden, dass ergibt sich aus den hier im Thread mehrfach aufgeführten gesetzlichen Regelungen.
 
Hallo Joerg,

ich dachte es gäbe generell Vorschriften/ Gesetze o.ä, wie mit Dienstplänen verfahren wird. nicht im speziellen für Teambesprechungen. Wäre für mich eine kleine "Sicherheit", falls es zu Diskusionen mit meiner Leitung käme. Dann hätte ich sie darauf hinweisen können.
Trotzdem Danke :wink1:
 
Hallo Joerg,ich dachte es gäbe generell Vorschriften/ Gesetze o.ä, wie mit Dienstplänen verfahren wird. nicht im speziellen für Teambesprechungen. Wäre für mich eine kleine "Sicherheit", falls es zu Diskusionen mit meiner Leitung käme. Dann hätte ich sie darauf hinweisen können. Trotzdem Danke

Zum Schluss - nochmals die Irritation in den letzten Sätzen des o.g. Eintrag, deswegen vornweg:
Ist Deine Anfrage prophylaktischer Natur oder warst schon in der Situation?
Es mag zwar müßig sein, diesen langen Thread durchzulesen - er ist aber gespickt mit ALLEM, was Du brauchst, inkl. gesetzlicher Regelungen mit §§ Angaben, Urteilen. Gesetze gelten (immer noch) für alle.
Kannst Dir dann auch ausdrucken, bzw. selbst nachfragen, welche Regelungen denn bitte gelten sollen (Umkehr der Nachweispflicht).
Die Forderung ist gerechtfertigt.
Nur weil es (evtl.) schon immer/ immer wieder so gehandhabt wurde, heißt es ja nicht, dass das auch richtig ist.
So ein möglicherweise liebgewonnenes Gewohnheitsrecht - wär dringend überholungsbedürftig.
Sonst kommt das immer wieder auf-----insofern Du Dich schön öfters hast rechtfertigen müssen, fälschlicherweise.
Krieg es nicht mehr genau zusammen, aber so ein dutzend Mal mindestens dürfte Joerg erklärt haben, wie ein Dienstplan der nach Freigabe verbindlich ausliegt zu werten ist.
Ggfs. gibt es bei Dir auch interne Regelungen, ab wann der DP verbindlich ist - ich hab das (und bin selbstverständlich nicht undankbar drüber, weil ich damit besser planen kann). Auch das war schon Thema im Forum.

....Das heisst für mich, wenn ich zum Monatsende meinen neuen Plan für den kommenden Monat erhalte, der von der PDL abgesegnet wurde, ist er verbindlich........
ja, verbindlich (es ist immer wieder das selbe Wort)

Bis zum Tag X des Vormonates liegt mein (vielleicht auch Dein) DP quasi "nur" zur Ansicht aus.
Es könnte sich noch geringfügig was ändern - was aber bisher noch nicht der Fall war.
Nach dem verbindlichen Festtermin am Tag x des Vormonates - muss ich gefragt werden und kann - Änderungswünsche ablehnen.
Änderungen weiterer Art - sind nichts anderes. Muss man halt solche Termine besser planen.
Zum Bleistift, indem man fürs viertel/ halbe/ ganze Jahr die TB plant. Variante bei uns - fürs ganze Jahr.
Anscheinend auch nicht so schwer.
Meine SL macht den Job schon ein paar Jahre und weiß wann Termine mit Vorgesetzten, CÄ's, sonst wem anstehen.
Notfalls - leitet die TB halt nicht die SL sondern die Stellvertretung.
Diskussionen? GAR NICHT drauf eingehen. Wozu auch. Drauf hinweisen früher zu planen, also VOR dem verbindlichen Aushang des Plans.

Tipp: Falls ihr eine Problemhitliste habt, die dann bei der TB abgearbeitet werden muss - das dort eintragen. Falls ihr keine habt - diese einfordern.
 
Hallo!

Monat für Monat.. immer wieder das selbe, Miarbeiter werden krank und wer muss wieder einzuspringen und bekommt sein FREI nicht?! Ich...

Weiss jemand ob man verpflichtet ist immer wieder einzuspringen?

Ich habe bald am Stück 4 Tage mal frei und wollte weg fahren und dann sagen sie mir, wie immer kurzfristig, das ich ein tag länger arbeiten muss, habe aber schon alles geplant für meine Reise, nur das stört die nicht!

Natürlich springe ich gerne mal ein aber seit Dezember jeden Monat muss ich einspringen oder werde aus meinem Frei geholt, kann langsam nicht mehr!

Lieben Gruß Karo
 
Hallo liebe Brüder und Schwestern! Nochmal zum Ursprungsthema... aus gegebenem Anlass:

1. Wenn Du sagst dass Du nicht angerufen werden willst (besser noch per Email, der Dokumentierbarkeit wegen), dann darf die Klinik das auch nicht. Sonst drohen 5000e Strafe pro Anruf, so in Salzgitter bei Helios geschehen:
Helios soll Ordnungsgeld in Höhe von 135 000 Euro zahlen

2. Wenn Du das im- Frei- angerufen- Werden (noch) nicht grundsätzlich untersagt hast, die Stationsleitung oder PDL oder so Dich anruft und unter Druck setzt einzuspringen, könnte man das als Nötigung auslegen und anzeigen.

Alternativ vor einer eventuellen Anzeige mit der Rechtsberatung von DBfK oder Verdi sprechen ;-)
§ 240 StGB Nötigung - dejure.org
Siehe (4).2

Wer nicht zur Anzeige gehen will... freundliche Info an den Telefonterroristen bzgl Nötigung und möglicher Bestrafbarkeit sollte in den allermeisten Fällen reichen.

Grüße!
 
Ich entscheide einfach, ob ich ans Telefon gehe oder nicht und wenn ich abhebe, entscheide ich einfach, ob ich ja oder nein sage - fertig
 
Hallo liebe Brüder und Schwestern! Nochmal zum Ursprungsthema... aus gegebenem Anlass:

1. Wenn Du sagst dass Du nicht angerufen werden willst (besser noch per Email, der Dokumentierbarkeit wegen), dann darf die Klinik das auch nicht. Sonst drohen 5000e Strafe pro Anruf, so in Salzgitter bei Helios geschehen:
Helios soll Ordnungsgeld in Höhe von 135 000 Euro zahlen

...

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, steht auch im Artikel so drin. Dazu noch die Ganze Vorgeschichte.
Auch wenn es begrüßenswert wäre, wenn sich das Urteil bestätigt, so glaube ich, dass es spätestens vom Bundesarbeitsgericht kassiert wird, leider.
Also bitte vorsichtig, mit solchen Aussagen, wie Du sie getroffen hast.
 
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Kann Joerg hier nur zustimmen; mir wäre es nicht bekannt, dass es dem AG verboten wäre, anzurufen.
Aber, wie Resigniert schon schrieb: Du bist nicht verpflichtet, ans Telefon zu gehen und übrigens auch nicht, zurück zu rufen (habe extra beim DBfK noch mal nachgefragt).
Und wenn Du rangehst kannst Du auch einfach „Nein“ sagen und musst dies nicht begründen.
 
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Ich glaub da hat Klonk aber einiges rein interpretiert. Da steht nirgendwo was von das man in seiner Freizeit nicht angerufen werden darf. Da steht nur das es rechtswidrige Dienstplanverstöße gab. Was das für welche waren steht dort nicht.

Das kann alles sein. Von DP hinter dem Rücken ändern bis zur Unterschreitung der Ruhezeit, Überschreitung maximaler Arbeitszeit, nicht einhalten von Pausen etc. Auch was genau der Inhalt der Auflage war den DP nach Plan zu fahren ist hier nicht ersichtlich.
Auch das es in einem Jahr "nur" 27 Verstöße gab. Sollte das Haus wirklich zur Auflage bekommen haben das sie an dem 1. Herausgegeben DP nichts mehr zu ändern hätten (Was unmöglich ist ) und das auf das ganze Haus, dann stünden die ganz schon gut dar. Die letzte Station auf der ich war hat dieses Zahl locker in einem Monat drin. Da wird jeden verdammten Tag der DP über den Haufen geworfen und das nur auf einer Station. Auf den anderen 20 sieht es genauso aus.

In dem Bericht ist auch die Sprache von Rechtswidrigen Verstößen. Fragen ob jemand einspringt und das zuhause per Telefon ist nicht rechtswidrig. Evtl. nur das der BR vorher nicht eingeschaltet wurde. Ich persönlich würde dumm gucken wenn ein DP Tausch erst vom BR abgesegnet werden müsste. Legt nebenbei auch den BR lahm.

Oder damit wirklich eine Gerichtliche Auflage verletz wurde. Erst dann wäre aus dem Frei holen rechtswidrig. Und dann gilt das auch nur für dieses Klinikum und ist nicht Pauschal anwendbar. Das würde eben mal locker das aus für alle Krankenhäuser bedeuten. So tritt ein Gericht niemals der Gesellschaft und der Politik in den Ar.sch.

Ob das Anrufen trotz jeglichen verbitten mal eine Nötigung darstellt. Ausschließlich nur mit Drohung von negativ Konsequenzen. Und selbst da ist STGB 240 aber noch lange nicht gereizt. Einzige eine Unterlassung wegen Belästigung könnte erwirkt werden.

Und bleibt die Frage: "warum lassen sich die Leute denn noch aus dem Frei holen?"
 
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Sollte das Haus wirklich zur Auflage bekommen haben das sie an dem 1. Herausgegeben DP nichts mehr zu ändern hätten (Was unmöglich ist ) und das auf das ganze Haus, dann stünden die ganz schon gut dar. Die letzte Station auf der ich war hat dieses Zahl locker in einem Monat drin. Da wird jeden verdammten Tag der DP über den Haufen geworfen und das nur auf einer Station. Auf den anderen 20 sieht es genauso aus.
Es ist aber gültiges Arbeitsrecht, daß am herausgegebenen DP nichts mehr so ohne weiteres geändert werden darf - er ist beiderseitig (für AG und AN) bindend.
"So ohne weiteres" soll heißen, ohne vorher zu fragen. Wenn natürlich Leute ausfallen und der AG schauen muß, wie er seine Dienste besetzt kriegt, dann muß es ihm ja möglich sein, jemanden zu fragen.
Nur darf er weder Leute dienstverpflichten, noch einfach Dienstpläne nach Gutdünken umschreiben (d. h., wenn Du aus Deinem Frei kommst, hast Du plötzlich einen ganz anderen DP - geht gar nicht) - da muß vorher gefragt werden!
Siehe
"Muss ich in meinem Frei einspringen, wenn der Dienstplan aushängt?
Dienstverpflichtung ist ein militärischer Begriff, der im privaten Arbeitsrecht nicht gilt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers gilt nicht in der Freizeit des Arbeitnehmers. Wenn ein/e Mitarbeiter/in im Frei angerufen wird und einspringen soll, kann das nur als Bitte, nicht als Anordnung erfolgen. Und ein NEIN muss der Angerufene auch nicht begründen. Der Arbeitgeber hat nach § 106 Gewerbeordnung das Weisungsrecht, über Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Wird die Arbeit durch einen Dienstplan geregelt, hat der Arbeitgeber mit Bekanntgabe des Dienstplans dieses Weisungsrecht wirksam ausgeübt. Das heißt, nach Bekanntgabe des Dienstplans sind Veränderungen nur noch mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich. Ein spontanes Wegschicken nach Dienstantritt, um Sie für ein paar Stunden später wieder einzubestellen, entspricht nicht billigem Ermessen. Selbst bei Abrufmitarbeitern muss ein Einsatz vier Tage im Voraus angekündigt werden. Da strukturelle Personalknappheit kein allgemeiner ziviler Katastrophenfall ist, sondern zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört, kann hier niemand dienstverpflichtet werden."

Quelle: https://www.dbfk.de/media/docs/down...mmelband-2016.pdf?src=asp-cu&typ=pdf&cid=5798 S. 11
 
Es ist aber gültiges Arbeitsrecht, daß am herausgegebenen DP nichts mehr so ohne weiteres geändert werden darf - er ist beiderseitig (für AG und AN) bindend.
"So ohne weiteres" soll heißen, ohne vorher zu fragen. Wenn natürlich Leute ausfallen und der AG schauen muß, wie er seine Dienste besetzt kriegt, dann muß es ihm ja möglich sein, jemanden zu fragen.
Nur darf er weder Leute dienstverpflichten, noch einfach Dienstpläne nach Gutdünken umschreiben (d. h., wenn Du aus Deinem Frei kommst, hast Du plötzlich einen ganz anderen DP - geht gar nicht) - da muß vorher gefragt werden!
Siehe...

Das meinte ich ja mit DP hinter dem Rücken ändern.
Das geht gar nicht und wer dann trotzdem kommt... Ich mach sowas jedenfalls nicht. Haben die auch schnell gelernt.
Aber es vergeht doch kein Tag wo man nicht gefragt wird ob man tauschen kann. So ist doch die Realität auf Station und wer nicht da ist zum Fragen der wird angerufen. Bisher war meine Nummer nur der PDL bekannt. Ich hab mich mehrfach geweigert diese auf Station zu hinterlassen.Genauso sage ich einem tausch nur zu wenn er mir auch zusagt. Ich sage oft genug Nein oder verhandle um andere Freie Tage.

Da ich denke das mir das im neuen Job mal zurückschlägt habe ich vorerst eine andere Nummer dafür. Wie ich im verlauf damit umgehe, mal gucken... Zur Not kann ich es ausstellen und alle anderen können mich unter meiner Privatnummer wie gewohnt erreichen.

Aber mal ernsthaft: was erzählen die den Kollegen das sie glauben einer DP Änderung ohne zu Fragen nach kommen zu müssen? Das hab ich in der Ausbildung nun schon häufiger erlebt das man mir weiss machen wollte ich müsse jeden Tag erneut schauen wie ich am nächsten Tag arbeiten müsse. Auch vor der Leiher Dienstverpflichtung wurde nicht halt gemacht. Und so viele glauben den Mist... was befürchten die denn wenn sie dieser Verschaukelei nicht nach kommen? Ich persönlich finde es sehr dreißt mir so einen Bu.ll Sh.it zu erzählen und über meinen Freizeit entscheiden zu wollen. da haben wir Frauen uns emanzipiert dürfen wählen um uns dann von unautoriserten rumschicken lassen zu müssen... Öhm nö...
 
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Reaktionen: Martin H.
Guten Abend,

ich habe mir das ganze durchgelesen und möchte kurz meine Situation erläutern und ich möchte auch gleich sagen: ich weiß, dass ich im Recht bin ;)
Ich arbeite Teilzeit als Altenpflegefachkraft. Wir sind ein kleines Haus & ich arbeite eigtl. gerne hier.

Ich kam letzten Sa. in den Dienst und sah, dass ich für nächste Woche Freitag plötzlich im Spät, satt wie zuvor im Früh, eingeplant wurde. Ich wurde nicht angerufen, mir wurde nicht geschrieben (Email auf der Arbeit) oder sonst etwas, es wurde einfach geändert.
Daraufhin habe ich meiner PDL eine Email geschrieben mit der Aussage, dass ich mich beschweren möchte und dass ich da nicht kann (bisschen ausführlicher, aber trotz allem höflich und angemessen). Ebenso schrieb ich ihr, dass ich gerne am Montag noch anrufen werde diesbzgl. (Ich war nur Sa+So. arbeiten, die restliche Woche habe ich frei & hätte meinen Dienst erst am diesen besagt "Dienst" /Freitag, nur um es euch zu veranschaulichen). Dann habe ich mittags bei der Übergabe erfahren, dass sie dies bei mind. zwei weiteren Mitarbeitern ebenso gemacht hat.
Am nächsten Tag (So.) kam ich den Dienst und habe eine Nachricht von meiner PDL erhalten. Sie schrieb "Ihnen ist anscheinend nicht bewusst, dass wir eigentlich niemanden fragen müssen wie er zum Dienst zu kommen hat oder nicht (...). Ebenso ist Ihnen nicht bewusst, in welcher Art und Weise man mit Vorgesetzen spricht (...)"
Zum einem war ich nach dieser Nachricht fix und fertig & konnte den Dienst nicht so gut, wie sonst, arbeiten. Als ich mittags Mitarbeitern diese Antwort & auch mein Schreiben zuvor, zeigte, waren sie alle erstaunt, denn niemand fand meine Nachricht unpassend oder unhöflich (sie fanden es evtl wagemütig, weil die anderen es sich nicht trauen, aber nicht respektlos) und sie fanden die Antwort meiner PDL nicht in Ordnung.
Daraufhin schrieb ich erst Mal nichts mehr zurück.

Psych. ging es mir dieses Wochenende gar nicht gut, ich habe geheult & sonst was. Ich mag eiglt. meine Arbeitsstelle, habe dort meine Ausbildung absolviert und wollte nur noch 1,5 Jahre dort bleiben bis ich mit meinem dualen Studium fertig bin. Doch jetzt denke ich darüber nach zu kündigen. Doch ich wollte auch nicht voreilig irgendein Beschluss fassen, deshalb...

... rief ich Montag (heute) Morgen an & bat um ein Gespräch mit PDL & Stationsleitung. Dann bin ich sofort hingefahren und wir "klärten" die Situation. Wir gingen aus dem Gespräch, dass es auf "persönlicher" Ebene besser war, aber auf rechtlicher (meinerseits) war es nicht besser.

Zwar bekam ich wieder meinem Früh zurück, weil ich Spät nicht kann^^

Doch laut meiner PDL & Stationsleitung müssen sie uns nicht fragen, auch wenn ein Dienstplan schon draußen ist, wenn sie etwas ändern wollen bzw. müssen. Ich widersprach und sie fragten mich womit ich das begründen könne. Darauf antwortete ich, dass ich dies in der Schule so gelernt habe. Auch sagte ich, dass ich es Ihnen auch gerne gesetzlich zeigen möchte.

Deshalb eine Frage an hier: Wo steht es gesetzlich geschrieben?

Das ist im Grunde meine Hauptfrage, wo finde ich die Gesetzestexte. Leider würden mir irgendwelche Foren, Facebook-Gruppen oder Wikipedia-Einträge hierbei nicht helfen. Ich weiß, dass auch in diesem Thread Seiten verlinkt sind, aber nicht unbedingt Gesetztestexte.

Eine weitere Situation die sich heute ergab ist, dass laut meiner PDL & Stationsleitung ich die Pflicht habe tgl. auf den Dienstplan schauen zu müsse (ob sich etwas verändert hat) und auch aus dem Frei, müsse ich anrufen und fragen, ob sich etwas verändert hat (*Ironie on* Am Besten jeden Tag, damit alle von einem genervt sind, aber mein weiß ja nie, der Plan könne sich ja immer ändern *Ironie off*) .

Ich weiß, das war jetzt viel, aber ich freue mich sehr, wenn ihr mir helfen könnt. Ich weiß, dass ich im Recht bin & ich will es denen wirklich zeigen, dass man mit mir nicht so umspringen kann. Auch wenn ich am Ende vtl. doch noch kündigen werde, Recht möchte ich behalten.

Ach & ein kleiner "Funfact" warum überhaupt der Spätdienst abgedeckt werden muss...? Weil die PDL es vergessen hat.

Und.... Wir haben leider keinen Betriebsrat... Ich bin auch nicht in der Gewerkschaft, werde dies aber diese Woche ändern, habe wohl darauf gelernt ;)

DANKE
MF
 
Doch laut meiner PDL & Stationsleitung müssen sie uns nicht fragen, auch wenn ein Dienstplan schon draußen ist, wenn sie etwas ändern wollen bzw. müssen.“

Doch, müssen sie.

Eine weitere Situation die sich heute ergab ist, dass laut meiner PDL & Stationsleitung ich die Pflicht habe tgl. auf den Dienstplan schauen zu müsse (ob sich etwas verändert hat) und auch aus dem Frei, müsse ich anrufen und fragen, ob sich etwas verändert hat“

Völliger Nonsens.

Ich empfehle dringend diese Lektüre:
 
Hier steht’s noch konketer:

„Verbindlichkeit eines geschriebenen Dienstplanes:

Mit Aushang des Dienstplanes am Schwarzen Brett oder Zustellung an den einzelnen Mitarbeiter wird der Dienstplan rechtsverbindlich. Der Arbeitgeber hat sein Direktionsrecht in Bezug auf die Arbeitszeitaufteilung rechtswirksam und rechtsverbindlich ausgeübt. Dieser Dienstplan, der zunächst nur ein Soll-Dienstplan ist, kann deshalb auch nicht einseitig vom Dienstgeber geändert werden. Änderungen sind - wenn überhaupt, dann nur in dringenden Fällen - im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Wurde der Dienstplan noch nicht ausgehangen bzw. ist er dem einzelnen Mitarbeiter noch nicht zugegangen, kann er noch jederzeit geändert werden.“



 
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Reaktionen: Neuromaus
Einfach den Schuh umdrehen. Wenn jemand , deine PDL, eine Behauptung aufstellt, wie z.B. ich kann ändern wie ich will, dann muss sie diese Behauptung auch beweisen. Sie ist also in der Beweispflicht, nicht du.
Sonst kann ich mich Martin H. nur anschließen.
Nur mal so am Rande ein:" weil ich (PDL)das so anordne", ist rechtlich nicht haltbar. Die Antwort darauf: "ich wußte gar nicht dass sie mit Namen im Arbeitszeitgesetz, Erwähnung finden, zeigen sie mir das." Wirkt in keinster Weise ,deeskalierend oder zielführend. Ich spreche da aus Erfahrung.
 

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