- Registriert
- 17.09.2005
- Beiträge
- 170
- Beruf
- Gesundheits-und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Ambulante Krankenpflege
Danke, Elisabeth, auch wenn es sicher ein Stück weit an mir liegt, wie ich den Fall rüberbringe...
Aber wenn man bedenkt, dass ich mit Amnesien auf die psychische Belastung am Arbeitsplatz reagiert haben, und die Befunde ja schwarz auf weiss da sind, ist es schwierig klarzumachen, dass die Auszeit nur zeitlich begrenzt werden soll.
Aber wenn man bedenkt, dass ich mit Amnesien auf die psychische Belastung am Arbeitsplatz reagiert haben, und die Befunde ja schwarz auf weiss da sind, ist es schwierig klarzumachen, dass die Auszeit nur zeitlich begrenzt werden soll.