Patienten, die das Krankenhaus schon mal angezeigt/verklagt haben?

Karo Karo

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NRW
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Azubi zur GuK, Chemikerin (B.Sc.)
Akt. Einsatzbereich
Zentrale Notaufnahme
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Krankenpflegeschülerin
Hallo miteinander,
ich bin es mal wieder :D Ich habe mir vorhin die Frage gestellt, wie ist das eigentlich, wenn zum Beispiel ein Patient euer Krankenhaus bzw. eine Klinik eures Hauses mal wegen irgendeiner Sache verklagt hat, und der wieder Patient in eurem Hause ist, aber in einer anderen Fachabteilung?
Kann/Wird das Krankenhaus in so einem Fall von sich aus eine Behandlung dieses Patienten ablehnen und an ein anderes Haus verweisen? (Klar, Notfälle ausgenommen ;) ) Oder ist das egal?
Steht das irgendwo in der Akte, dass der Patient die Klinik mal verklagt hat?
Habt ihr sowas Ähnliches vielleicht schon mal gehabt?

Würde mich echt interessieren, wie das gehandhabt wird :-)

Liebe Grüße
Karolin
 
Ich habe noch in keiner Patientenakte irgendwelche Vermerke bezüglich Klage gesehen.Ich denke auch mal sowas fällt unter Datenschutz.Wir schreiben ja auch in keine Akte dass sich ein Patient nach einem Aufenthalt beschwert hat. Ich wüsste auch nicht was das bringen soll?
Was sollte ein Abweisen des Patienten bringen? Fraglich auch ob so ein Patient überhaupt wieder freiwillig in die Klinik gehen würde, die er verklagt hat.
 
Ich habe noch in keiner Patientenakte irgendwelche Vermerke bezüglich Klage gesehen.Ich denke auch mal sowas fällt unter Datenschutz.Wir schreiben ja auch in keine Akte dass sich ein Patient nach einem Aufenthalt beschwert hat. Ich wüsste auch nicht was das bringen soll?
Was sollte ein Abweisen des Patienten bringen? Fraglich auch ob so ein Patient überhaupt wieder freiwillig in die Klinik gehen würde, die er verklagt hat.

Ich glaube auch, dass ein Patient normalerweise nicht in das Krankenhaus zurückkommt, das er verklagt hat.
Deswegen schrieb ich extra noch "andere Fachabteilung" ;)
 
Es kommt darauf an, in welchem Bundesland es wie geregelt ist.
Grundsätzlich geht es um den Krankenhausaufnahmevertrag, der zwischen dem Patienten und dem Krankenhausträger geschlossen wird.
Geregelt wird dies in den Krankenhausgesetzen der Länder. Einige Länder beschreiben in diesen Gesetzen einen sogenannten "Kontrahierungszwang", so dass ein Krankenhaus die Annahme eines Krankenhausbehandlungsvertrages nicht mehr ablehnen kann (im Gegensatz zur Abschlussfreiheit).
 
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