Mit der Zahnbürste zu Füßen liegen

hybride

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24.02.2021
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Ich bin z.zt in der ambulanten Pflege tätig als Praktintin.
Dort ist eine Kollegin fest angestellt die für die Haushaltsreinigung bei einigen Klienten zuständig ist.
In einer Wohnung haben wir im Zuge der Pflege besagte Reinigungskraft die etwas später kam als wir, angetroffen.
Verbal wurde sie von der Tochter der Klientin wie eine Dienstmagt behandelt. Sie sollte die Dusche mit den zurechtgelegten Material reinigen. Darunter war eine Zahnbürste. Meine Kollegin, die das Wasser wechseln wollte, hatte die Reinigungskraft dann gesehen wie sie die Dusche auf allen Vieren mit der Zahnbürste reinigte um den Kalk abzubekommen.
Die Reinigungskraft erzählte später auch dass sie den Backofen von eingebrannten Krusten reinigen sollte oder auch unter einem Teppichläufer wischen sollte. Dieser Teppich war aber volgestellt mit schweren Kartons.
Auch hat die Klientin eine Sammelleidenschaft für kleine Figuren. Mindestens 80 bis 100 auf kleinstem Regal. SIe soll diese rausnehmen und das Regal putzen und wehe wenn die Figuren stehen nicht ganz genau wie vorher.
Mir tut die Reinigungskraft sehr leid und würde ihr gerne gültige Richtlinien an die Hand geben inwieweit sie sichso beugen muss.
Rückendeckung hat sie leider nicht.

Wäre super wenn man ihr helfen könnte.
 
Sie ist eine Reinigungskraft, also gehört Putzen zu ihren Aufgaben. Dazu gehört auch das Reinigen von Dusche, Backofen etc. Putz ich bei mir zu Hause doch auch. Ich bezweifle, dass es Richtlinien gibt, die Pflegebedürftigen vorschreiben, wie ihre Wohnungseinrichtungen pflegeleicht zu gestalten sind. Wenn die Dame offene Regale mit Sammelfiguren haben möchte oder einen Teppichläufer, dann haben wir kein Recht, ihr diese zu untersagen.

Natürlich sollte die Reinigungskraft mit der gleichen Höflichkeit behandelt werden wie jeder andere Mensch auch. Auch dauert es länger, eine solche Wohnung zu putzen anstatt einen eher minimalistisch gestalteten Haushalt; darauf darf meiner Meinung nach auch höflich hingewiesen werden.

Dass man sich nicht merken kann, in welcher Reihenfolge welche Figuren in einem Regal stehen, ist verständlich; das würde dann der Klientin auch mitteilen. Aber wenn der Haushalt nicht absichtlich in einen Saustall verwandelt wird, sondern es sich um den ganz normalen Staub und Schmutz handelt, der in der Wohnung nun mal anfällt, kann sich eine Reinigungskraft wohl kaum darüber beklagen, dass sie ihre Arbeit tun soll.
 
Dazu gehört auch das Reinigen von Dusche, Backofen etc. Putz ich bei mir zu Hause doch auch.
Das verstehe ich. Aber unter einer Grundreinigung verstehe ich nicht dass man auf allen Vieren mit der Zahnbürste arbeiten muss. Das gab es mal in anderen Epochen. Und dass man schwere Kartons beiseite räumen muss um den Läufer entfernen zu können.
Nun gut, hat so jeder seine Einstellung.
 
Okay, das mit den Kartons verstehe ich. Mit der Zahnbürste in die Fugen gehe ich bei mir aber auch ab und zu. Ich gehe nicht davon aus, dass die gesamte Duschwanne damit geschrubbt wird.
 
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