Minusstunden vom Urlaub abziehen?

Felidae

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27.07.2006
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19
Ort
Köln
Beruf
Altenpflegerin
Hallo Ihr Lieben,

habe im Moment arg Streß auf der Arbeit und habe deswegen mal ein paar Fragen.
Ich arbeite als Dauernachtwache in einer sehr kleinen Einrichtung, 9,5 Stunden die Nacht, immer 7 Nächte am Stück, dann sieben Tage frei. Habe einen Vertrag über 38,5 Stunden die Woche.
Nun haben sich bei mir einige Minusstunden angehäuft, und ich bin mir sicher, daß mein Arbeitgeber mir vorschlagen wird, ein paar Urlaubstage zu "opfern" und sie gegen einige Minusstunden zu verrechnen!
Ist das rechtens?
Dann wurde mir aus heiterem Himmel eine Zusatzvereinbarung zu meinem Dienstvertrag vorgelegt, die meine wöchentl. Arbeitszeit auf 40,0 Stunden erhöhen soll!!!
Wenn ich das unterschreibe, komme ich aus meinen Miesen doch nie wieder raus!
Hat da jemand hier Erfahrungen gemacht?
Bin für jede Antwort dankbar.

Feli
 
Guten Tach,

also das man Urlaub eintauschen kann ist mir neu. Haben die anderen Angestellten auch einen derartigen Vertragszusatz erhalten?
Den finde ich ohne vorheriges Gespräch doch sehr wunderlich, normal wird man ja vorher informiert.....so wie, dem Haus geht es im Moment finanziell nicht so gut oder jegliche andere Argumente.

Gruß
Dennis
 
Hallo Felidae,

ist denn dein Dienst so geplant, das dort 38.5 Std komplett verplant sind?
Er steht nämlich dann schon in der Pflicht, dir eine entsprechenden Dienstplan vorzulegen. Wenn er deine angebotene Leistung nicht in angemessener Zeit abruft, befindet er sich im sog. "Annahmeverzug" !

Wenn du hingegen die Minusstunden zu vertreten hast, bleibt dir wohl oder übel nur Nacharbeiten oder entlastenden Tausch gegen Urlaubstage im Rahmen einer individuellen Vereinbarung.
 
Hallöle Flexi,


ich kann Urlaubstage nur mit spezieller Vereinbarung eintauschen, also nicht einfach so?
oder
habe ich das falsch verstanden?
Die natürlich nieder geschrieben sein muss.

Gruß
Dennis
 
oder entlastenden Tausch gegen Urlaubstage im Rahmen einer individuellen Vereinbarung.

Hab ich so unverständlich geschrieben, dennis???
Wenn ich durch meine Schuld viele Minusstunden habe, und mein AG bietet mir einen solchen entlastenden Tausch an... tja, also nochmals, dann muss ich eben halt nacharbeiten!!!
 
Nein, nein. Nacharbeiten ist schon klar, aber du sagtest :

Flexi schrieb:
oder entlastenden Tausch gegen Urlaubstage im Rahmen einer individuellen Vereinbarung.

Die individuelle Vereinbarung muss durch einen Vertragszusatz erfolgen oder geht das einfach mit mündlicher Absprache?
Das wollte ich eigentlich wissen.


Gruß
Dennis
 
Genau das wollte ich wissen und damit ist meine Frage schon restlos beantwortet.
Es hätte ja sein können, dass es dazu rechtliche Rahmenbedigungen gibt, die den einfachen Eintausch des Urlaubs verbieten.



Gruß
Dennis
 
Hallo,

schriftliche oder mündliche Absprachen diesbezüglich liegen nicht vor.
Und in den Dienstplänen werde ich "nur" im Nachtdienst - also sieben Nächte arbeiten, sieben Tage frei - geführt.

Feli
 
Nun, flexi meinte, ich denke ich habe ihn richtig verstanden:

dein Arbeitgeber muss den Dienstplan so gestalten, dass du die 38,5 Stunden überhaupt erreichen kannst und mit 14 Nächten in einem Monat kann man das eigentlich nie.
Dein Arbeitgeber bietet dir ja mündlich oder schriftlich an Urlaubstage für Stunden ab zu geben und damit kannst du entscheiden ob du das Angebot annimmst oder nicht.


Gruß
Dennis
 
Hallo Felidae,

du hast einen Vertrag mit 38,5 Wochenstunden. Arbeitest 7 Nächte zu jeweils 9,5 Stunden und hast dann 7 Tage frei - wie willst du da auf deine Sollstunden kommen?
Wenn ich jetzt einen 4 Wochenplan nehme, dann hättest du ein Soll von 154 Stunden. Du erbringst aber im Monat nur 133 Stunden.
Die fehlenden Stunden müssen eingearbeitet werden, also sollte dich deine Cheffin noch für 3 Tagdienste z.B. einplanen oder du musst Urlaub opfern.

Schönen Tag
Narde

P.S: der Einfachheithalber habe ich einen 4 Wochenplan genommen und keinen Monatsplan.
 
Ja, das wollte ich eigentlich auch so sagen und Narde hat es nun etwas wortgewandter aus gedrückt :P.

Gruß
Dennis
 
nene, so ganz ist das nicht richtig....
...dein Arbeitgeber muss den Dienstplan so gestalten, dass du die 38,5 Stunden überhaupt erreichen kannst und mit 14 Nächten in einem Monat kann man das eigentlich nie.
das stimmt, wenn er dir keine 38,5 Std. im Schnitt/Woche anbietet, ist es sein Verschulden. Ihr habt euch ja per Vertrag verpflichtet, der eine, dir 38,5 Std arbeit zu geben, der andere (du), 38,5 Std./Woche Arbeit für deinen Arbeitgeber zu leisten. Fordere also dieses sein Versprechen ein, dann gibts auch keine Minusstunden mehr....
Da du 38,5 Std Arbeitsleistung anbietest, und er sie dir nicht abnimmt, befindet dein AG sich im "Annahmeverzug" !
Dafür kann er dich nicht bestrafen, indem er dir weniger Urlaub geben will/Ihn kürzen will.
Dein Arbeitgeber bietet dir ja mündlich oder schriftlich an Urlaubstage für Stunden ab zu geben und damit kannst du entscheiden ob du das Angebot annimmst oder nicht.
Das ist so nicht richtig, meine obige Aussage gilt nur für den Fall, dass Felidae aus persönlichen von ihr zu vertretenden Gründen in die Minusstunden geraten ist und sie diese nun absolut garnicht abarbeiten kann. Dann sollte man auf "dem kleinen Dienstweg" über einen Ausgleich unter Zuhilfenahme der Urlaubstage verhandeln.

@felidae: Wende dich mit dieser Frage auch an deinen Betriebs-/Personalrat!
 
Hab ich so unverständlich geschrieben, dennis???
Wenn ich durch meine Schuld viele Minusstunden habe, und mein AG bietet mir einen solchen entlastenden Tausch an... tja, also nochmals, dann muss ich eben halt nacharbeiten!!!


Nein dem ist nicht so, denn ich biete meine Arbeitskraft an und wenn der AG sie nicht verplant bin ich draußen mit meiner Pflicht. Ausserdem gibt es eine gesetzlich festgelegte Urlaubspflicht die der AG nicht unterschreiten darf.
Hinzukommt das der AG 3 Kalenderwochen zusammenhängenden Urlaub gewähren muß.

Arbeitszeiterhöhung auf 40 Std/Wo ist mit einer Dienstvereinbarung (Betriebsrat/Mitarbeitervertretung) möglich. Aber es ist ein Geben und Nehmen d.h. z.B. Arbeitsplatzgarantie, Lohnausgleich ...:aetsch:
 

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