Hallo elisabeth,
ich denke, wir reden wohl aneinander vorbei.
Ich arbeite an 2,5 tagen a8 h und bekomme vom AG 30 Tage Urlaub a4h berechnet. Ist das deiner Ansicht nach in Ordnung? Meiner Ansicht nach ja.
Rechtlich gilt aber:
Urlaubstage zählen - Schichtplanfibel für Betroffene
Urlaubserteilung — Nicht 5 Tagewoche
Wird in einem Tarifvertrag die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubsanspruchs auf 30 Arbeitstage festgelegt, so ist davon auszugehen, dass dem die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf fünf Tage zugrunde liegt. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend.
(Bundesarbeitsgericht am 20.06.2000 - 9 AZR 309/99)
Vereinbarte 5-Tagewoche auf die tatsächliche Verteilung umrechnen
Leitsatz: Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalenderwoche verteilt worden ist.
(LAG-Hamm — Urteil vom 13.10.2004, Aktenzeichen: 18 Sa 491/04)
Im Nachtdienst besteht das umgekehrte Problem. Ich arbeite 10 h/Schicht, bekomme aber auch 30 Tage Urlaub a8h. Finde ich völlig in Ordnung. Nach obiger Rechtssprechung aber nicht richtig.
ich denke, wir reden wohl aneinander vorbei.
Ich arbeite an 2,5 tagen a8 h und bekomme vom AG 30 Tage Urlaub a4h berechnet. Ist das deiner Ansicht nach in Ordnung? Meiner Ansicht nach ja.
Rechtlich gilt aber:
Urlaubstage zählen - Schichtplanfibel für Betroffene
Urlaubserteilung — Nicht 5 Tagewoche
Wird in einem Tarifvertrag die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubsanspruchs auf 30 Arbeitstage festgelegt, so ist davon auszugehen, dass dem die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf fünf Tage zugrunde liegt. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend.
(Bundesarbeitsgericht am 20.06.2000 - 9 AZR 309/99)
Vereinbarte 5-Tagewoche auf die tatsächliche Verteilung umrechnen
Leitsatz: Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalenderwoche verteilt worden ist.
(LAG-Hamm — Urteil vom 13.10.2004, Aktenzeichen: 18 Sa 491/04)
Im Nachtdienst besteht das umgekehrte Problem. Ich arbeite 10 h/Schicht, bekomme aber auch 30 Tage Urlaub a8h. Finde ich völlig in Ordnung. Nach obiger Rechtssprechung aber nicht richtig.