Minusstunden durch Urlaub?

Hallo elisabeth,

ich denke, wir reden wohl aneinander vorbei.

Ich arbeite an 2,5 tagen a8 h und bekomme vom AG 30 Tage Urlaub a4h berechnet. Ist das deiner Ansicht nach in Ordnung? Meiner Ansicht nach ja.

Rechtlich gilt aber:

Urlaubstage zählen - Schichtplanfibel für Betroffene

Urlaubserteilung — Nicht 5 Tagewoche

Wird in einem Tarifvertrag die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubsanspruchs auf 30 Arbeitstage festgelegt, so ist davon auszugehen, dass dem die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf fünf Tage zugrunde liegt. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend.
(Bundesarbeitsgericht am 20.06.2000 - 9 AZR 309/99)


Vereinbarte 5-Tagewoche auf die tatsächliche Verteilung umrechnen

Leitsatz: Haben die Tarifvertragsparteien die Anzahl der Jahresurlaubstage nach der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche bemessen, so erhöht oder vermindert sich bei einer abweichenden Verteilung die Anzahl der Urlaubstage je nach dem, ob die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf mehr oder weniger Tage der Kalenderwoche verteilt worden ist.
(LAG-Hamm — Urteil vom 13.10.2004, Aktenzeichen: 18 Sa 491/04)

Im Nachtdienst besteht das umgekehrte Problem. Ich arbeite 10 h/Schicht, bekomme aber auch 30 Tage Urlaub a8h. Finde ich völlig in Ordnung. Nach obiger Rechtssprechung aber nicht richtig.
 
1. Eine volle Stelle hat 160 Stunden im Monat. Wieviele Stunden hat eine halbe Stelle?
80 Stunden

2. Ein Monat hat 4 Wochen, das macht bei 40 Stunden pro Woche. Wieviel Stunden sind das bei 50 %?
20 Stunden

2a. Wie kann man seine Wochenstunden erbringen? Welche rechnerischen Möglichkeiten sind denkbar? Beachte hierbei auch, dass du in einer Woche mehr, in der anderen Woche weniger arbeiten kannst. Im Endeffekt müssten deine Stunden- ohne Überstunden- aber immer 160: 2 ergeben.
Wochenrechnungsmöglichkeiten (20 Stunden):
2 x 10 Stunden
2,5 x 8 Stunden
5 x 4 Stunden
oder
1 x 8 Stunden + 2 x 6 Stunden
2 x 4 Stunden + 2 x 6 Stunden
usw.
Monatsrechnungsmöglichkeiten (80 Stunden)
8 x 10 Stunden
10 x 8 Stunden
20 x 4 Stunden
13 x 6 Stunden (Rest 20 min)
oder
4 x 10 Stunde + 5 x 8 Stunden
5 x 6 Stunden + 1 x 10 Stunden + 5 x 8 Stunden
usw.


3. Die Woche hat 5 Tage. Man muss also die Wochenstunden durch 5 teilen. Macht 8 Stunden pro Tag. Wieviel Stunden muss ein 50%ler pro Tag erbringen?
Wenn er 5 Tage in der Woche arbeitet und an jedem Tag die gleiche Stundenzahl erbringen will- dann sind es 4 Stunden tägl. . Variationen sind möglich- siehe 2.a.

3.a. Falls du eine unterschiedliche Wochenarbeitszeit hast, orientiere dich an den Monatsstunden: (160 : 2).
Siehe Beispiele 2.a.

4. Ein Vollzeitler muss jeden Tag 8 Stunden arbeiten um die 40 Wochenstunden zu erreichen. Wenn ein 50%ler jeden Tag 8 Stunden arbeitet- wieviel Tage muss er in der Woche da sein?
2,5 Tage

4.a. Falls du eine unterschiedliche Wochenarbeitszeit hast, orientiere dich an den Monatsstunden: (160 : 2).
Siehe beispiele 2.a.

5. Der Vollzeitler bekommt 30 Tage á 8 Stunden Urlaub. Wieviel Tage bekommt der MA mit 50%, wenn jeder Urlaubstag mit 4 Stunden berechnet wird ( = 8 : 2 = 50%) ? Verändert sich die Anzahl der Urlaubstage, wenn ich den Urlaubstag mit 8 Stunden ansetze?
Vollzeitler: 30 Tage á 8 Stunden = 240 Stunden
Teilzeitler 50%: 30 Tage á 4 Stunden = 120 Stunden
Teilzeitler 50%: 120 Stunden Urlaubsanspruch : 8 Stunden = 15 Tage

6. Wenn der Grundurlaub 30 Tage beträgt und ein Vollzeitler 30 Tage á 8 Stunden bekommt- was würde bei einem Teilzeitler rauskommen, der ebenfalls auf 30 Tage á 8 Stunden besteht. Vergleiche die Stunden mit deiner Wochenarbeitszeit bzw. der Monatsarbeitszeit. Kann dies möglich sein?
Vollzeitler- Urlaubsanspruch: 30 Tage á 8 Stunden = 240 Stunden
Teilzeitler 50% - Urlaubsanspruch: 30 Tage á 4 Stunden = 120 Stunden
Wenn ein Teilzeitler 30 Tage á 8 Stunden beansprucht, bekommt er auf die gleiche Stundenanzahl wie ein Vollzeitler. Dies ist nicht möglich, da seine Stundenvereinarung nur 50% der Vollzeitstelle beträgt. Er würde also doppelt soviel Urlaub bezogen auf die 50% Stelle gegenüber den Vollzeitlern beanspruchen.
Ergo: Entweder 15 Tage á 8 Stunden ( oder z.B. 12 Tage á 10 Stunden) oder 30 Tage á 4 Stunden.

In deinem Beispiel muss der geneigte MA lediglich die Stundenangabe der Vollzeitler durch 2 dividieren um sei dann auf die 30 Tage runterbrechen zu können. Das ist übrigens auch der allereinfachste Weg um auf die Stundenanzahl des Urlausbtages zu kommen, wenn man 30 tage zugrunde legt. *fg* Jede andere gewünschte Zahl (z.B. 8 Stunden) muss im Ergebnis immer die Hälfte der Urlaubstsundenanspruches des Vollzeitlers ergeben.

Die Rechtsgrundlage hat thorstein eingestellt.

@renje- das wäre doch mal ne Unterrichtsstunde wert... wie berechne ich meine Sollstunden? Wie die Urlaubsstunden? Umrechnung in Arbeitstage. Kann man gleichzeitig einen Stundenausgleich und einen Urlaubstag haben? Wie funzt ein Stundenkontingent? Welchen Einfluss hat dieses auf den Urlaubsanspruch? Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr meine Arbeitsstundenanzahl ändere- von 50% auf 75%. ... Und nicht vergessen: Klausur drüber schreiben lassen, sonst verschlafen vielleicht so einige dieses offensichtlich brisante Thema.

Wollen mal hoffen, dass es jetzt verständlich war.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

als Frage formuliert.
Ich arbeite 50%, aber immer ganze Schichten = 2,5 Tage-Woche.
Darf der AG meinen Urlaub mit 30 Tagen a4h berechnen, obwohl ich 2,5 Tage a8h arbeite?

Antwort: Nein! Du wirst keine Quelle finden, in der eine solche Regelung vorgesehen ist. Versuche es!

Tatsache: In vielen Einrichtungen- auch in meiner - wird aber genau so verfahren.

Wo könnte nun der Nachteil dieser Regelung liegen? Ich weiss es nicht. Meiner Ansicht nach ist es auch Teilzeitkräften und Nachtwachen leichter zu vermitteln, dass sie genau so viele Urlaubstage bekommen wie alle anderen KollegInnen.

Wer gewährleistet dir, wenn du nur 15 Tage Urlaub hast, dass du deine freien Tage plus den Urlaub tatsächlich aneinander hast?
In der Praxis nimmst du, um 2 Wochen zu Hause zu bleiben, sicherlich 5 Tage Urlaub, den Rest hast du frei. So wird es neuerdings bei uns jedenfalls gehandhabt.
Dieses Frei ist allerdings aus rein rechtlicher Sicht nicht Urlaub. Mit viel Pech und genug Antipathie von Seiten des AG stehen da plötzlich 5 Tage Urlaub und 2,5 Tage Frühdienst.

Bei 30 Tagen Urlaub hast du diese dann auch garantiert als Urlaub, mit allen Vorteilen gegenüber dem "bloßen Frei".
 
Unbenommen. Vielleicht sind deshalb auch die Dienstpläne primär an Tagen orientiert... hier 30 Tage á 4 Stunden. So bekommt jeder die gleiche Anzahl an Urlaubstagen ... mit unterschiedlichen Stunden je Urlaubstag je nach Teilzeitprozenten. *fg*

Elisabeth
 
Die Umrechnung in Stunden kennt das Bundesurlaubsgesetz eigentlich nicht, auch nicht die gängigen Tarifverträge, soweit ich weiß. Man rundet immer auf Tage. Man kann es so machen mit den Stunden, durch eine Betriebsvereinbarung, aber im Einzelfall könnten Probleme entstehen, z.B. wenn man krank wird.
 
Die Umrechnung in Stunden kennt das Bundesurlaubsgesetz eigentlich nicht, auch nicht die gängigen Tarifverträge, soweit ich weiß. Man rundet immer auf Tage. Man kann es so machen mit den Stunden, durch eine Betriebsvereinbarung, aber im Einzelfall könnten Probleme entstehen, z.B. wenn man krank wird.

Hallo,

dies ist richtig, da gemäß Gesetz der Urlaub immer in vollen Tagen zu gewähren ist.
In der Praxis führt allerdings gerade bei Teilzeitkräften, unterschiedliche Schichtplänen oder bei Diensten, die sowohl von der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit oder der Anzahl der Arbeitstage abweichen, immer wieder zu Ungerechtigkeiten oder diesen Diskussionen, die hier stattfinden.
Wir sind bei uns deshalb auch dazu übergegangen, den Urlaubsanspruch in Stunden umzurechnen und zu verwalten.

Gruß

medsonet.1
 
Die Umrechnung in Stunden kennt das Bundesurlaubsgesetz eigentlich nicht, auch nicht die gängigen Tarifverträge, soweit ich weiß. Man rundet immer auf Tage. Man kann es so machen mit den Stunden, durch eine Betriebsvereinbarung, aber im Einzelfall könnten Probleme entstehen, z.B. wenn man krank wird.

Aber du gehst mit mir konform, dass ein 50% net mehr Stunden Urlaub bekommen kann als ein Vollzeitler, gelle?

Wenn ein Vollzeitler 29 Tage bekommt, dann wären es beim 50% ... . Diese Zahl würde dann aufgerundet, auch wenn 4 Stunden pro Tag gewährt werden.

Ich kann es ehrlich net fassen, dass man es net hinbekommt, zu begreifen, dass man als Vollzeitler im Urlaub mehr Stunden bekommen muss als ein Teilzeitler. Die Teilzeitler können doch ihre Arbeitsstunden berechnen. Warum geht das net, wenns um den Urlaub geht.

Und wer nun unbedingt bei 50% die Urlaubstage á 8 Stunden haben möchte sollte dies seinem AG mitteilen. Eine Umstellung des Dienstplanes ist sicher möglich. Er sollte dann aber net quaken, weil das so ungerecht ist wenn man 15 Tage mehr als der Vollzeitler dem AG zur Verfügung stehen muss. Den AG wirds freuen so einen flexiblen AN zu haben.

Entweder- oder. Man Muss sich entscheiden.

Elisabeth
 
Wenn ein Tag Ü-frei ist wird einem als AN in TZ aber auch keine 7,7 Stunden abgezogen sondern 3,85 bei Teilzeit.

Wie ist es, wollt ihr dann auch mehr Stunden für einen freien Tag hergeben?
 
Wwenn ich 8 Stunden gearbeitet habe, dann will ich auch 8 Stunden frei haben. Wenns mir 2 Tage á 4 Stunden dafür frei gibst, bist mein bester Freund. Wenn nicht, werd ich bös. *fg*

Der AG wird aber vielleicht pfiffig sein und seinem AN nur einen Tag á 8 Stunden frei geben. *gggg* da rentiert sich der Teilzeitler noch mehr, weil flexibler. *grübel* Sollte man bei den Vollzeitler auch ein führen. Sie 10 x 8 Stunden arbeiten lassen- ihnen aber 8 x 10 Stunden frei geben. 2 Tage mehr zum arbeiten. Musst nur noch den Arbeitsvertrag umstellen: 40 Wochenstunden zu erbringen in einer 4 Tage Woche. Wenn du sie dann mit 8 Stunden täglich beschäftigst.... . *ggg* Wobei, bringt nur wirklich was, wenn du zwischen 8 und 10 Stunden pendelst.

Das Leben kann so einfach sein für einen kreativen AG. Da ist noch mehr herauszuholen aus unseren Pflegekräften.

Elisabeth
 

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