- Registriert
- 08.12.2008
- Beiträge
- 5
- Ort
- NRW
- Beruf
- exam. Krankenpfleger, anerk. RH, Registered Nurse NL
- Akt. Einsatzbereich
- NW: CPU,IMC, intern. Notaufnahme
Hallo zusammen!
Bin relativ neu hier und habe 'ne knifflige Frage!
Ich werde vom TVöD wieder in den AVR wechseln und habe deshalb auch ordnungsgemäß meine Kündigung an meine PDL geschickt. Nun bekomme ich die Nachricht, daß ich noch Minusstd. habe (ca. 23 Std.)! Die Minusstunden sind aber definitiv nicht durch mein Verschulden zustande gekommen, sondern durch die äußerst intelligente Fehlleistung meiner alten Stationsleitung, die nicht in der Lage war, einen vernünftigen Dienstplan zu erstellen. Auf meine Nachfrage, warum ich nicht im vollen Umfang meine Std. leisten kann(so wie es auch in meinem Arbeitsvertrag steht!!) bekam ich nur von meiner Leitung nur zu hören, daß ich in der Urlaubszeit die Minusstd. ja wieder durch zusätzliche Nachtdienste ausgleichen kann! Dazu muß ich sagen, daß ich als NW eingestellt worden bin, aber bzgl. der Dienstplanung oft im Tagesdienst eingesetzt worden bin, weil die Nächte meistens vom "Stammpersonal" besetzt wurden. Da ich nun weder richtig zum ND oder zum TD gehört habe,stand ich auch nicht oft auf dem Dienstplan!
Der langen Rede kurzer Sinn: Kann der Arbeitgeber die Minusstd. einfordern, oder nicht??
Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid??
Dank & Gruß
Narkotikus
Bin relativ neu hier und habe 'ne knifflige Frage!
Ich werde vom TVöD wieder in den AVR wechseln und habe deshalb auch ordnungsgemäß meine Kündigung an meine PDL geschickt. Nun bekomme ich die Nachricht, daß ich noch Minusstd. habe (ca. 23 Std.)! Die Minusstunden sind aber definitiv nicht durch mein Verschulden zustande gekommen, sondern durch die äußerst intelligente Fehlleistung meiner alten Stationsleitung, die nicht in der Lage war, einen vernünftigen Dienstplan zu erstellen. Auf meine Nachfrage, warum ich nicht im vollen Umfang meine Std. leisten kann(so wie es auch in meinem Arbeitsvertrag steht!!) bekam ich nur von meiner Leitung nur zu hören, daß ich in der Urlaubszeit die Minusstd. ja wieder durch zusätzliche Nachtdienste ausgleichen kann! Dazu muß ich sagen, daß ich als NW eingestellt worden bin, aber bzgl. der Dienstplanung oft im Tagesdienst eingesetzt worden bin, weil die Nächte meistens vom "Stammpersonal" besetzt wurden. Da ich nun weder richtig zum ND oder zum TD gehört habe,stand ich auch nicht oft auf dem Dienstplan!
Der langen Rede kurzer Sinn: Kann der Arbeitgeber die Minusstd. einfordern, oder nicht??
Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid??
Dank & Gruß
Narkotikus