Maßnahmen nach Flucht eines Patienten?

Vali

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Rettungsassistentin
Mich würde mal interessieren,was ihr macht,wenn ein Patient aus dem MRV flüchtig ist?Angenommen,er kommt vom Freigang nicht mehr usw. :knockin:

lg,Stefanie
 
Mich würde mal interessieren,was ihr macht,wenn ein Patient aus dem MRV flüchtig ist?Angenommen,er kommt vom Freigang nicht mehr usw.

Hi,

bei uns im Akut-Bereich läuft das so: Stationsärztin bzw. AvD informieren, der hält dann u. U. Rücksprache mit den Angehörigen, Betreuer oder dem Hintergrund. Dann wird entschieden Fahndung ja/nein. Es wurde uns auch schon gesagt, das wenn der Pat. bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zurück ist, sollen wir den entlassen.

CU, Flo
 
Mich würde mal interessieren,was ihr macht,wenn ein Patient aus dem MRV flüchtig ist?Angenommen,er kommt vom Freigang nicht mehr usw. :knockin:

lg,Stefanie


Wenn eine PK oder zwei PKs (diese haben immer ein Diensthandy dabei mit den wichtigsten eingespeicherten Nummern, sowie Handschellen)mit dem Patienten im Ausgang sind geht das bei uns wie folgt vor:

1. Anruf bei der Polizei (da wir sehr eng mit der PI zusammen arbeiten, klappt das dann auch reibungslos) Kurz Info das Patienten flüchtig ist, Beschreibung der Kleidung,in welche Richtung er rennt und so nebenbei rennst Du dem Flüchtenden auch noch nach:mrgreen:

2. Anruf auf Station die wiederum informieren Oberärztin, Chefärztin, PDL, Sicherheitsbeauftragten der Forensik sowie Faxen das Fanhnungsblatt mit den wichtigsten Daten an die PI.

3. immer wieder Kontakt mit PI/Station aufnehmen mit Diensthandy und neuste Info durch geben.

4. bei Erfolgreichem einfangen mit Handschellen versehen und von der Polizei zurück fahren lassen. Wenn Patienten weiter flüchtig übernimmt die Sache dann komplett die PI und PKs können zurück auf Station und Bericht schreiben.


Wenn die Patienten im "offenen Haus" sind und von Ihrem Ausgang nicht mehr zurück kommen wird eine gewisse Zeit abgewartet dann geht es wieder los:

1. Anruf PI mit faxen das Fahndungsblatts sowie Bekleidungsberschreibung und seit wann der Patienten abgängig ist. Wichtige Kontaktdaten werden ebenso durch gegeben.

2. Anruf bei Ober/Chefärztin, PDL, Sicherheitsbeauftragten der Forensik

Wenn Patient wieder auf Station gelandet ist, wird er erstmal komplett gesperrt sei es Ausgang sowie TV ect. Wenn das nicht der erste Versuch war kann es durchaus sein das er dann "erledigt" wird und nach Prüfung des Gerichtes zurück in die JVA muss.
 
@ Strike:Wie kann es sein,daß ein Patient einfach entlassen wird?Ich meine man ist ja nicht direkt freiwillig auf einer Geschlossenen.Was ist,wenn dieser Patient Suizidgefährdet ist?

@ Leann:Kann ein Patient einfach so in eine JVA verlegt werden?Es hat ja schon seine Gründe,weshalb ein Patient in einer Forensik sitzt und nicht in einer JVA?

lg,Stefanie
 
@ Strike:Wie kann es sein,daß ein Patient einfach entlassen wird?Ich meine man ist ja nicht direkt freiwillig auf einer Geschlossenen.Was ist,wenn dieser Patient Suizidgefährdet ist?

Hi, wir haben auch einige Patienten die freiwillig auf der Akut untergebracht sind.
Bei einer akuten fremd- oder eigengefährund wird nicht lang gefackelt, dem AvD würd ich in einem solchen Fall auch gleich sagen das er nicht groß telefonieren brauch, er soll gleich die Fahndung rausgeben.
Folgendes Szenario wäre aber auch denkbar: Pat. ist entwichen, es liegt keine fremd- oder eigengefährdung vor, Entlassung wäre eh für die nächsten Tage angedacht, u. U. ist der Pat. gesund und heil zu Hause angekommen. Unter den Umständen halte ich es nicht für besonders sinnvoll, den Pat. mit Polizei oder Ordnungsamt wieder zurückzuführen.

CU, Flo
 
@ Strike:Wie kann es sein,daß ein Patient einfach entlassen wird?Ich meine man ist ja nicht direkt freiwillig auf einer Geschlossenen.Was ist,wenn dieser Patient Suizidgefährdet ist?

@ Leann:Kann ein Patient einfach so in eine JVA verlegt werden?Es hat ja schon seine Gründe,weshalb ein Patient in einer Forensik sitzt und nicht in einer JVA?

lg,Stefanie


Bei den Patienten von Strike ist es wieder was anderes da er auf der Akut-Psychiatrie tätig ist. Da kann man durchaus die Maßnahme der Entlassung einleiten. Bei Suizid ist es wieder was anderes. Dort sind auch unter umständen Patienten die sich freiwillig einweisen haben lassen.

Nein, die Patienten die erledigt werden, müssen schon noch einige Zeit bei uns bleiben bis das Prozedere von Gericht erledigt ist. Bevor das Gericht entscheidet findet noch eine Anhörung statt.
Erst wenn von offizieller Seite -sprich Gericht- schriftlich alles vor liegt wird der Patient in die JVA überstellt.

Des weiteren ist auch noch wichtig zu Wissen ob die Patienten unter den §64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder §63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fallen.
 
@Vali, warum ist mir im tiefen Süden Würselen ein Begriff?

Was gibt oder gab es dort Besonderes?

:gruebel: Atalante
 
Da ich selbst hier nach Würselen gezogen bin,kann ich dir da nicht weiter helfen.


@Leann:Nehmen wir mal an,der Patient hat den §63....

lg,Stefanie
 
@Leann:Nehmen wir mal an,der Patient hat den §63....

lg,Stefanie

Da kann ich nur bedingt dazu was schreiben da auf meiner Station ausschließlich Patienten mit §64 zu finden sind.
Im Nebenhaus sind die Patienten mit §63 und da weiß ich nur das bei Flucht die komplette Station gesperrt wird (Ausgangssperre, TV Verbot ect). Wie dann weiter verfahren wird weiß ich nicht. Kann aber nächste Woche mal fragen.
Ansonsten ist es wie bei uns das selbe Schema was die Meldung eines Flucht versuches bzw Flucht betrifft.
 
@Leann,es wäre nett,wenn du nächste Woche mal nachfragen könntest,würde mich doch echt mal interessieren.Sage schonmal Danke.:)

lg,Stefanie
 
@Vali: So hab mich mal schlau gemacht. Bei den Patienten mit dem §63 ist es so das sie wie bei uns die 64er für den Ausgang gesperrt werden.
Kommen Fluchtversuche öfters vor oder gelingt eine Flucht und man bekommt ihn zu Fassen ist eigentlich die Konsequenz bei den Patienten schlichtweg Ausgangsverbot.
Manche sitzen schon seit Jahren bei uns, wenn machbar kommen sie in ein überwachtes Heim, wenn nicht möglich (sei es von der schwerwiegenden Tat her bzw evtl. Neigung...) verlegen wir meist in eine andere Forensik die spezialisiert ist auf Langzeitpatienten (Stichwort: Sicherheitsverwahrung)
Eine erledigung (zurück in die JVA)wie bei den Patienten mit §64 gibt es da nicht.
 

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