Langzeitkrank und auslaufender Vertrag

Ich bezweifele, dass der TVöD vorsieht Überstunden net per Freizeitausgleich abzugelten sondern immer zu bezahlen.

Der Plan ist logsicherweise nach der Bekanntgabe der Krankschreibung rausgekommen. Diese besteht ja bereits seit Ende August.
Und wenn der Vertrag unbefristet wäre, würde ich mit dir konform gehen.

So logisch ist das jetzt auch wieder nicht (mein Haus schreibt die Pläne über ein Quartal, nicht über einen Monat).

Natürlich sollen Überstunden auch im TVÖD abgebaut werden, aber das darf nicht geschehen, wenn ich schon um die Krankheit des Mitarbeiters weiß.

Ich würde mich an den Betriebsrat wenden; ich glaube nicht, dass das rechtens ist.
 
@Claudia- es gibt für mich einen gravierenden Unterschied zwischen der Situation im unbefristeten Vertrag und der Situation der TE. Letztere beendet ihr Arbeitsverhältnis bei dem AG zum 31.10.2011.

Verstehe ich dich richtig: du meinst also, dass Überstunden, die aufgelaufen sind, net vor Vertragsende per Freizeitausgleich gewehrt werden dürfen. Der AG hat den AN bis zum letzten Tag zu beschäftigen- auch wenn er die Arbeitskraft net braucht im Monat vor dem Vertragsende?

Der AG muss definitiv die Überstunden bezahlen und darf in keinem Falle die Überstunden abbauen wenn der AN krank ist. Sobald ein AG weiß, dass sein MA länger krank wird muss er den Schichtplan so umstellen, dass der AN nur noch mit Dienst von Mo-Fr. eingeteilt ist.

Elisabeth
 
Verstehe ich dich richtig: du meinst also, dass Überstunden, die aufgelaufen sind, net vor Vertragsende per Freizeitausgleich gewehrt werden dürfen. Der AG hat den AN bis zum letzten Tag zu beschäftigen- auch wenn er die Arbeitskraft net braucht im Monat vor dem Vertragsende?

Sag mal, willst Du mich falsch verstehen? Natürlich kann der AG jederzeit Überstunden abbauen lassen. Er darf bloß keinen Kranken mit Absicht um seine Freizeit bzw. sein Geld bringen. Und das tut er, wenn er wissentlich im Krank Überstundenfrei einplant

Der AG muss definitiv die Überstunden bezahlen und darf in keinem Falle die Überstunden abbauen wenn der AN krank ist. Sobald ein AG weiß, dass sein MA länger krank wird muss er den Schichtplan so umstellen, dass der AN nur noch mit Dienst von Mo-Fr. eingeteilt ist.
Das letzte nur dann, wenn nicht mit Rahmendienstplänen gearbeitet wird - sonst gilt einfach der Rahmendienstplan, der entspricht ja ebenso den Sollstunden.

Aber das erste: Im TVÖD meines Wissens schon. Hatten wir im Falle einer Kündigung von Arbeitnehmerseite mit kurz darauf folgender Krankmeldung (kein Fake, Arbeitsunfall, ich war sogar Zeugin). Die Überstunden und Urlaubstage, die nicht abgebaut werden konnten (sie war nicht die ganze Zeit krank) wurden ausgezahlt.
 
Es war üblich, dass Dienstpläne erst kurz vor Monatsende für den Folgemonat geschrieben wurden.
Wie willst du dann hier eine Absicht nachweisen. das dürfte ausgesprochen schwer werden da es sich um einen auslaufenden Vertrag handelt.

Das Beispiel mit deiner Kollegin greift hier net. Die TE wird net gekündigt sondern sie war von vornherein befristet eingestellt. Es scheint dem AG die Arbeitskraft wichtiger gewesen zu sein als der Freizeitausgleich. Glück für die Kollegin.

Warten wir einfach ab, wie kulant der AG der TE ist.

Elisabeth
 
@Elisabeth: Warum möchtest du eigentlich immer recht haben und kannst gute Erklärungen nicht einfach mal akzeptieren.:wavey:
Ich will dir nix böses, aber du trittst so auf, als stündest du auf der Seite der AG.:-?

Warum sollen einem bei einem befristeten Vertrag die Überstunden nicht ausbezahlt werden? Claudia hat es super beschrieben, Sittichfreundin hat einen gut erklärten Link reingestellt.:beten:

Da die TE sich im Langzeitkrank befindet, hat sie nicht die Möglichkeit ihre Ü-Stunden abzufeiern. Sie hat dem AG Mehrarbeit zur Verfügung gestellt, die er ihr bezahlen muss, weil sie keine andere Möglichkeit des Ausgleichs hat. Egal, ob befristeter Vertrag oder nicht.

Krank ist krank und das gilt auch für einen befristeten Vertrag der ausläuft.

Genauso ist es mit dem Urlaubsanspruch. Kann die TE ihren noch zustehenden Urlaub durch krankheitsbedingten Ausfall nicht antreten, muss der AG die Tage bezahlen. Auch bei einem befristeten Vertrag besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch.

Zumindest ist es bei uns so. Für uns gilt der TVöD.

LG opjutti
 
Warten wir ab, welches Argument schlussendlich zutraf. Es mag sein, dass ich aus der Sicht des AGs argumentiere. Aber auch dieser hat nun mal Rechte. Und net alles, was uns ungerecht erscheint ist auch Unrecht im Sinne des Gsetzes.

Elisabeth
 
Elisabeth hat in einem Punkt nicht ganz unrecht: Ich bin mir sicher, dass das beschriebene Vorgehen im TVÖD unzulässig ist (wobei es da wie überall auch Widerspruchsfristen gibt. Wenn Du die Schummelei zu spät bemängelst - Pech gehabt). Aber in anderen Tarifverträgen kenne ich mich nicht aus, und wenn die TE nun nicht nach TVÖD bezahlt wird, müssen meine Argumente nicht gelten. Diese Einschränkung hab ich allerdings schon vor einigen Beiträgen erwähnt.

Was anderes sind die Urlaubstage: Für die gilt das Bundesurlaubsgesetz, und da ist ganz klar, dass Krank (mit Krankmeldung) nicht als Urlaubstag zählt. Die Urlaubstage werden also mit Sicherheit ausgezahlt, die Debatte dreht sich nur um die Überstunden.
 
@Elisabeth: Warum möchtest du eigentlich immer recht haben und kannst gute Erklärungen nicht einfach mal akzeptieren.:wavey:
Ich will dir nix böses, aber du trittst so auf, als stündest du auf der Seite der AG.:-?

Warum sollen einem bei einem befristeten Vertrag die Überstunden nicht ausbezahlt werden? Claudia hat es super beschrieben, Sittichfreundin hat einen gut erklärten Link reingestellt.:beten:

Da die TE sich im Langzeitkrank befindet, hat sie nicht die Möglichkeit ihre Ü-Stunden abzufeiern. Sie hat dem AG Mehrarbeit zur Verfügung gestellt, die er ihr bezahlen muss, weil sie keine andere Möglichkeit des Ausgleichs hat. Egal, ob befristeter Vertrag oder nicht.

Krank ist krank und das gilt auch für einen befristeten Vertrag der ausläuft.

Genauso ist es mit dem Urlaubsanspruch. Kann die TE ihren noch zustehenden Urlaub durch krankheitsbedingten Ausfall nicht antreten, muss der AG die Tage bezahlen. Auch bei einem befristeten Vertrag besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch.

Zumindest ist es bei uns so. Für uns gilt der TVöD.

LG opjutti

Genau so ist es !
 
Meine Frage an die TE:

Bekommst du nun dein 100% Gehalt vom AG, oder deine 60% von der KK?

Wenn dem AG keine Kosten in dem Krank entstehen, darf er meines Wissens nach auch keine Überstunden abbauen. Würde sogar noch an Sozialbetrug grenzen.

Wenn du 100% vom AG bekommst, dann kann er dich natürlich auch nach Belieben von der Arbeit freistellen, egal ob du Krank bist oder nicht.

lg
 
GANZ dringender Hinweis an die Threaderstellerin:

Es geht hier um 16 Urlaubstage, sowie ca 250 Arbeitsstunden -> insgesamt ca. 2 Nettomonatsgehälter.

Für eine Streitstumme, die durchaus bei 3000 Euro liegen könnte, würde ich mich nicht auf irgendwelche Vermutungen verlassen.

Sprich mit deinem Arbeitgeber.

Nimm dir einen Anwalt!
 
Ich habe 60% Krankengeld erhalten und AG hat nur die 4Tage Krank bezahlt. Also bleibt nur der Weg zu Telefon anrufen warum nicht gezahlt wurde und dann Anwalt......



Evt. noch eingeworfen anfang August wurde mir (leider) mündlich eine 1/2 Jahr Verlängerung zugesagt und dann bin ich Krank geworden also Vertrag ausgelaufen.


:weissnix:
 
Mündliche Absprachen sind zwar Rechtsgültig, aber leider schwer zu beweisen.

lg
 

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