Weiterbildung Vertrag ohne Vorwarnung drei Monate nach Start

Zu Stress kommt es meiner Ansicht nach eher, wenn Du nicht unterschreibst. Jedenfalls wenn Du ohnehin beabsichtigst, noch mindestens ein Jahr bei diesem AG zu bleiben. Du kannst aber Montag bei der zuständigen Stelle anrufen und darüber sprechen, dass Du lieber zuvor hättest informiert werden wollen.

Natürlich hätte das Ganze vor Beginn der Weiterbildung geregelt werden müssen, aber auch in Pflegedienstleitung und Personalabteilung arbeiten nur Menschen. Fehler kommen vor. Was versprichst Du Dir davon, wenn Du die Unterschrift jetzt verweigerst? An Deinen beruflichen Plänen ändert sich nichts, mit oder ohne Unterschrift.
 
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Ich kenne es nur so, dass man Weiterbildungen ohne einen von allen Seiten unterschriebenen Vertrag gar nicht antreten kann.... Wie es zu der hier genannten Situation kommen könnte irritiert mich doch sehr.
 
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@trixie: bei gibt es folgendes Vorgehen:
Es wird eine Liste mit Personen erstellt, die die PDL genehmigt und den MA im eigenen oder Fremden Institut anmeldet und der Vertrag zwischen Entsender, also Kostenträger und Anbieter - Bildungsinstitut geschlossen wird.
Dem Entsender, also AG, ist bekannt wie die Bedingungen in der Ausbildungsstätte sind über Ausb.dauer, Struktur und Kosten.

Will der AG vom AN sonst nix, gibts auch keinen Vertrag und somit keine Vereinbarung über irgendwelche Verpflichtungen seitens des AN.

Will der AG vom AN eine Gegenleistung, dann muss er dies mit einer Vereinbarung erklären und der AN annehmen, oder eben nicht.
Erklärt der AG das nicht, gibts auch keinen Vertrag. Für was auch?

Dass immer mehr AG sich Verpflichtungen unterschreiben lassen, ja klar, muss aber nicht.
Eine gesetzliche Vorgabe, dass da ein Vertrag geschlossen werden MUSS gibt es nicht.
 
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@trixie: bei gibt es folgendes Vorgehen:
Es wird eine Liste mit Personen erstellt, die die PDL genehmigt und den MA im eigenen oder Fremden Institut anmeldet und der Vertrag zwischen Entsender, also Kostenträger und Anbieter - Bildungsinstitut geschlossen wird.
Dem Entsender, also AG, ist bekannt wie die Bedingungen in der Ausbildungsstätte sind über Ausb.dauer, Struktur und Kosten.

Will der AG vom AN sonst nix, gibts auch keinen Vertrag und somit keine Vereinbarung über irgendwelche Verpflichtungen seitens des AN.

Will der AG vom AN eine Gegenleistung, dann muss er dies mit einer Vereinbarung erklären und der AN annehmen, oder eben nicht.
Erklärt der AG das nicht, gibts auch keinen Vertrag. Für was auch?

Dass immer mehr AG sich Verpflichtungen unterschreiben lassen, ja klar, muss aber nicht.
Eine gesetzliche Vorgabe, dass da ein Vertrag geschlossen werden MUSS gibt es nicht.

So war es bei mir, ich würde vom AG gefragt, hab zugesagt und fing an.
Es sind noch weitere 3 Damen aus meine Abteilung bei der gleiche Weiterbildung wie ich. Die muss ich noch fragen ob sie sowas auch bekommen haben.
Ein Formfehler gibt es auch noch, im Vertrag steht das ich GuK bin, ich bin aber GuKK. Spielt es eine Rolle?
 
Guten Abend allerseits,

ich wollte euch auf den laufenden halten mit mein Fall.
Ich habe mich bei der Gewerkschaft meines Vertrauens beraten lassen. Sie haben mich dazu geraten den Vertrag zu unterschreiben. Es sind keine Form Fehler drin, rechtlich in Ordnung.
Sollte ich vor den 12. Monat mein Arbeitgeber wechseln müssen, dann kann der neue Arbeitgeber den restlichen Kosten übernehmen. Dafür muss er mich nicht mehr dafür ausbilden.

Vielen Dank für eure Infos :daumen:
 

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