Komme ich aus dem Vertrag raus?

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Dass in Einzelfällen die telefonische Absprache ohne große Probleme funktionert, bezweifle ich nicht.
Aber die mündliche Kündigung reicht eben laut Gesetz nicht aus. Abgesehen davon greift bei mündliche Absprachen das Phänomen "Stille Post" deutlich leichter als bei der Schriftform.
 
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Dass in Einzelfällen die telefonische Absprache ohne große Probleme funktionert, bezweifle ich nicht.
Aber die mündliche Kündigung reicht eben laut Gesetz nicht aus. Abgesehen davon greift bei mündliche Absprachen das Phänomen "Stille Post" deutlich leichter als bei der Schriftform.
Ich nichts anderes behauptet!
 
@Claudia:
rein rechtlich nach Gesetz ist das Richtig.
Die gelebte Wirklichkeit sieht aber oftmals anderst aus.

Nochmals meine Frage:
Was sollte der AG denn machen, wenn du sogar selbst ohne telefonische Absage einfach nicht auftauchst zum Arbeitsbeginn/Ausbildungsbeginn?

Was nutzt mir ständig der Hinweis auf ein Gesetz, wenn es nicht durchsetzbar ist?

Kennt hier irgendjemand einen Kollegen, der mit repressalien rechnen musste oder vor Gericht gezerrt wurde, der seinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nicht angetreten hat ohne schriftliche Kündigung?

Das ich das als AG oder Ausbträger nicht für gut heise versteht sich von selbst.
 

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