Kinderkrank bei behinderten Kindern...

phifeha

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16.12.2014
Beiträge
85
Ort
NRW
Beruf
Azubi zur MFA kurz vor der Prüfung
Akt. Einsatzbereich
Allgemein Arztpraxis
Heute stellte sich die Frage, wie es ausschaut bei folgender Situation:

Mutter macht Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Generell darf man ja nur eine gewisse Anzahl an Kranktagen in den drei Jahren haben. Kommt man über diese Anzahl, dann wird man nicht zur Examensprüfung zu gelassen.
Aber wie verhält es sich mit dem "kinderkrank" nur für stationäre Aufenthalte mit dem behindertem Kind?

Im Normalfall ist es dann ja unbezahlter Urlaub... Aber wird dieser auch als "Krank-Fehlzeit" angerechnet?

Bei uns sagt die Verwaltung so, die Schule so...

Mir ist schon klar, dass man lernen muss, praktisch als auch theoretisch, aber solche kinderkrank-Zeiten sind nicht auszuschließen in drei Jahren...

Also, wer weiß es vielleicht ganz genau und evtl. vielleicht noch mit Quellenangabe...

Achja, angestellt und bezahlt nach Tarif des öffentlichen Dienstes.

Dankeschön für eure Antworten schon im Vorfeld.

LG phi
 
Quellenangabe: Ausbildungs- und Prüfungsordnung, in der sind die Fehlzeiten geregelt. Dabei ist es egal ob Kind oder Mutter oder warum auch immer die oder der Auszubildende fehlt.
 
Dankeschön.
LG phi
 
Genau. Arbeitsrechtlich betrachtet kann man 10 Tage/Jahr für Betreuung des kranken Kindes nehmen. Ausbildungsrechtlich schlägt dieses den eigenen Fehlzeiten "zu Buche"...
10 Tage "Kind krank" in der Theorie wären z.B. 80 Fehlstunden... von 210 möglichen Fehlstunden in der Theorie.
 
Hallo phifea,

wenn du "kinderkrank" geschrieben wirst, ist das kein unbezahlter Urlaub, sondern dein Gehalt für diese Tage übernimmt die Krankenkasse.

Die Fehlzeitenregelung während der Ausbildung bleibt aber gleich, egal ob du wegen Krankheit fehlst, oder weil das Kind krank ist.

LG
opjutti
 

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