Heute stellte sich die Frage, wie es ausschaut bei folgender Situation:
Mutter macht Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Generell darf man ja nur eine gewisse Anzahl an Kranktagen in den drei Jahren haben. Kommt man über diese Anzahl, dann wird man nicht zur Examensprüfung zu gelassen.
Aber wie verhält es sich mit dem "kinderkrank" nur für stationäre Aufenthalte mit dem behindertem Kind?
Im Normalfall ist es dann ja unbezahlter Urlaub... Aber wird dieser auch als "Krank-Fehlzeit" angerechnet?
Bei uns sagt die Verwaltung so, die Schule so...
Mir ist schon klar, dass man lernen muss, praktisch als auch theoretisch, aber solche kinderkrank-Zeiten sind nicht auszuschließen in drei Jahren...
Also, wer weiß es vielleicht ganz genau und evtl. vielleicht noch mit Quellenangabe...
Achja, angestellt und bezahlt nach Tarif des öffentlichen Dienstes.
Dankeschön für eure Antworten schon im Vorfeld.
LG phi
Mutter macht Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Generell darf man ja nur eine gewisse Anzahl an Kranktagen in den drei Jahren haben. Kommt man über diese Anzahl, dann wird man nicht zur Examensprüfung zu gelassen.
Aber wie verhält es sich mit dem "kinderkrank" nur für stationäre Aufenthalte mit dem behindertem Kind?
Im Normalfall ist es dann ja unbezahlter Urlaub... Aber wird dieser auch als "Krank-Fehlzeit" angerechnet?
Bei uns sagt die Verwaltung so, die Schule so...
Mir ist schon klar, dass man lernen muss, praktisch als auch theoretisch, aber solche kinderkrank-Zeiten sind nicht auszuschließen in drei Jahren...
Also, wer weiß es vielleicht ganz genau und evtl. vielleicht noch mit Quellenangabe...
Achja, angestellt und bezahlt nach Tarif des öffentlichen Dienstes.
Dankeschön für eure Antworten schon im Vorfeld.
LG phi