Keinen Arbeitsvertrag - nur schriftliche Zusage

eggmok

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28.05.2009
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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Pulmologische Intensiv
Hallo Leute..

Ich hab mal eine Frage bezüglich einer Erstanstellung nach dem Examen. Ist es üblich, den Vertrag bereits vor Ende der Ausbildung zu erhalten und zu unterschreiben oder wird da immer erst abgewartet bis nach Bestehen?

Ich hab bis jetzt eine schriftliche Zusage und bereits Termine zur Enstellungsuntersuchung und so, aber den Vertrag bekomme ich erst später zu gesicht. Mein Kurskollege hingegen hatte bereits zwei Verträge bei sich und durfte sich einen aussuchen, den er dann unterschrieben zurückgeschickt hat.

Nun hab ich Angst, dass meine Anstellung vllt doch noch wackelig ist?Selbstverständlich weiß ich dass das Bestehen Voraussetzung ist. Was meint ihr dazu? :-?
 
Hey,
also so viel ich weiß ist es ganz normal, dass man zuerst nur den "Vorvertrag" bekommt. Der galt in unseren Fällen aber schon als verbindliche Zusage, vorausgesetzt halt das Bestehen der Prüfung. Also mach dir keinen Kopf, wird schon alles in Ordnung sein.

Lieben Gruß
 
Hallo,

ich würde mir da keine Sorgen machen, denn du hast ja schon eine schriftliche Zusage, daß du übernommen wirst. Es ist für viele Unternehmen völlig normal, erst mal das "Bestehen der Prüfung" abzuwarten, bis dann der Arbeitsvertrag geschrieben wird.
Außerdem solltest du wissen, falls du nach Ende der Ausbildung "ohne Vertrag" bereits eingesetzt wirst, entsteht sofort ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Gruß

medsonet.1
 
Stimmt! Also ganz entspannt zurücklehnen!
Bei uns war es auch so üblich, den Vertrag bekam man erst kurz vor Arbeitsantritt.
 
Ich kenne es auch so das man den Vertrag erst kurz vor Arbeitsantritt bekommt. Also keine Sorge =)
 
Hey danke für die vielen RÜckmeldungen. Dann bin ich beruhigt, allles klar.
 
Arbeitsrechtlich wäre es sogar möglich einen mündlichen Arbeitsvertrag zu schließen, dein Arbeitgeber müsste dir in diesem Falle nur nach spätestens 14 Tagen eine Auflistung deiner Tätigkeitsbereiche zukommen lassen :). Kleiner Tipp am Rande: Wenn du den Vertrag nach deinem ersten Arbeitsvertrag unterscheibst ist jegliche Befristung aufgehoben und du bist unbefristet angestellt (Probezeit bleibt davon unberührt, muss jedoch vereinbart werden).
 

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