Keine Zuschläge fürs Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen

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NoOneKnows

Gast
Hallo.

Wir bekommen keine Zuschläge für das Arbeiten am Wochenende und Feiertag.
Ist das zulässig??
 
Welcher Tarifvertrag?

Wenn diese dort nicht geregelt sind, ist es durchaus zulässig. Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Manche AG's haben diese nämlich schon ins "Grundgehalt" eingeplant und es gibt nix dazu.
 
Hallo NoOneKnows!

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung für die Zahlung von Zuschlägen an Sonn- und Feiertagen. Die Zuschläge werden entweder einzelvertraglich oder und das ist die Regel, in einem Tarifvertrag festgelegt. Falls ich falsch liege, korrigiert mich!

Ich habe damals Zuschläge erhalten und ich habe im Bundesland Bremen meine Ausbildung absolviert.
 
[SUP]im Ausbildungsvrtrag steht nix.
BAT-ertrag[/SUP]
 
im Ausbildungsvrtrag steht nix.
BAT-ertrag
Wenn im Vertrag auf den Tarif verwiesen wird, dann gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags zu den Zuschlägen.
Der AG könnte Dich besser stellen, aber nicht schlechter.
Explizit im Arbeitsvertrag aufgeführt sind die Zuschläge im Wirkungskreis eines Tarifvertrags in der Regel nicht.
 
Im BAT gab's aber Zuschläge für Sonn- und Feiertage. Und für Samstag ab 14.00h.

Die Zuschläge werden in der Regel um zwei Monate zeitversetzt ausgezahlt. Könnte es daran liegen?
 

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