Keine Rechtsberatung in den Foren von www.krankenschwester.de!

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Frankfurt am Main
Wichtiger Hinweis für alle Diskussionsteilnehmer:

IN DIESEM FORUM ERFOLGT KEINE RECHTSBERATUNG!


Bitte habt Verständnis dafür, dass www.krankenschwester.de grundsätzlich keine Rechtsberatung in Bezug auf das Arbeitsrecht / Gesundheitsrecht bzw. Krankenpflegegesetz oder ähnliche Gesetze erteilen darf. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG). Gemäß § 1 S. 1 RBerG darf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt wurde. Dies sind primär Rechtsanwälte - ihnen wird von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer die Zulassung erteilt. Zweck des Rechtsberatungsgesetzes ist zum einen der Schutz der Anwaltschaft und zum anderen der Schutz der Verbraucher.

Das Rechtsberatungsgesetz verbietet demgemäß die Erteilung einer Rechtsberatung im Einzelfalle. Alle Teilnehmer, die Beiträge veröffentlichen oder eine Antwort auf bestimmte Fragen geben, bekunden ausdrücklich, dass die von ihnen gegebenen Antworten keine Rechtsberatung darstellen.

Alle Antworten sind deshalb als reine Meinungsäußerungen zu verstehen, wobei diese lediglich dem Austausch eigener Erfahrungen und der Darstellung subjektiven Rechtsempfindens dienen.


Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
Ralf
 
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