Kann mich mein Chef zum Dienst trotz Übermüdung zwingen? Kündigung wegen Dienstverweigerung?

Dann muß sie sich krankschreiben lassen. Sie kann aber nicht einfach mittags sagen, daß sie abends nicht zum Dienst kommt. Es muß ja in so einem Fall immer einer gesucht werden, der die Nächte nun macht! Nicht selten ist das dann einer aus dem Frühdienst, der nach Hause geht und abends wiederkommt.
 
von Ladycat: Nun war es heute wieder so, ich bin jetzt seit fast 40h wach, also sah ich nur noch einen Ausweg: ich rief heute Mittag auf Station an, das ich heute Abend nicht komme, weil ich völlig übermüdet bin und ich so in kein Auto mehr steige geschweige denn Verantwortung für 80 Bewohner übernehmen kann und will (wir setzen Nachts u.a.auch Tabletten) Ich bot an, dass ich dafür andere Tagdienste übernehmen würde.
Meine Chefin flippte am Telefon aus, und wollte mich dazu zwingen Schlafttabletten zu nehmen. Ich sagte ihr, das ich aus lauter Verzweiflung schon eine halbe genommen habe heute morgen, sie aber auch nicht half, da sagte sie"dann nehmen sie jetzt gefälligst die andere halbe, sie brauchen mir nicht zu erzählen das die dann nicht wirkt", es war Mittag und 2h später musste ich mein Kind aus der Kita holen. Ich sagte ihr erneut das ich fast 40h wach bin und völlig übermüdet bin, und definitv nicht kommen werde, und gerne den Dienst tauschen würde mit jm, der nicht solche Probleme hat, da legte sie einfach auf.
Sie rief dann 1h später wieder an, sie habe jetzt den Dienst getauscht, aber bevor ich morgen zum Spätdienst komme, habe ich gefälligst in ihrem Büro vorzutreten.
Ich frage mich warum lässt der AG es so weit kommen?

von squaw: Dann muß sie sich krankschreiben lassen.
Ja und was wäre die Folge gewesen? 1. Sie wäre bestimmt länger krank geschrieben worden und es hätte jemand im Nachtdienst gefehlt. 2. Der Nachtdienst hätte wiederrum vom Tagdienstpersonal "zusätzlich" abgedeckt werden müssen und dann hätte eben jemand im Tagdienst gefehlt.
von squaw: Sie kann aber nicht einfach mittags sagen, daß sie abends nicht zum Dienst kommt. Es muß ja in so einem Fall immer einer gesucht werden, der die Nächte nun macht! Nicht selten ist das dann einer aus dem Frühdienst, der nach Hause geht und abends wiederkommt.
Ach? Tagsüber fehlt dann das Personal nicht? Es hat aber so definitiv keinen Personalausfall gegeben.
 
Ich frage mich warum lässt der AG es so weit kommen?

Sollte die Leitung tatsächlich niemals den Gang zum Arzt empfohlen haben, oder eine Versetzung in einen Bereich ohne Nachtdienst, würde ich Dir recht geben. Das aber wissen wir nicht.

Es war Arbeitsverweigerung. Das ist ein Abmahnungsgrund. Sie hat nicht ihre Arbeitsunfähigkeit kundgetan, sondern sich geweigert, zum Dienst zu erscheinen. Und das darf sie nicht. Sie hat einen Vertrag, in dem steht, dass sie arbeiten muss, wenn der AG sie zum Dienst einteilt. Den kann sie nicht einfach brechen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
 
1. Der Arbeitgeber bzw. die direkte Leitung ist nicht immer an allem Schuld.
2. Es geht hierbei um die Art und Weise, wie der Dienst fast eigenmächtig geändert wurde. Wenn ich einen Vertrag habe mit 3 Schichten, kann ich nicht ohne Weiteres sagen, ich mache kenen Nachtdienst. Was mündliche Nebenabreden wert sind, weiß man. Und wenn eine Dauernachtwache bereits seit 1 Jahr fehlt und keine dafür eingestellt worden ist, kann man in diesem Fall bereits von einer betrieblichen Übung, ND abzuleisten, ausgehen. Wenn sie gesundheitliche Gründe hat, den ND nicht anzutreten, und das ist hier der Fall, ist sie eben krank. Ansonsten kann man das durchaus als Arbeitsverweigerung sehen. Es gibt nämlich nicht nur arbeitsvertragliche Rechte, sondern auch arbeitsvertragliche Pflichten.
 
Hatten wir das nicht schon vor vier, fünf Seiten geklärt? :spopkorns:
 
1. Der Arbeitgeber bzw. die direkte Leitung ist nicht immer an allem Schuld.
2. Es geht hierbei um die Art und Weise, wie der Dienst fast eigenmächtig geändert wurde. Wenn ich einen Vertrag habe mit 3 Schichten, kann ich nicht ohne Weiteres sagen, ich mache kenen Nachtdienst. Was mündliche Nebenabreden wert sind, weiß man. Und wenn eine Dauernachtwache bereits seit 1 Jahr fehlt und keine dafür eingestellt worden ist, kann man in diesem Fall bereits von einer betrieblichen Übung, ND abzuleisten, ausgehen. Wenn sie gesundheitliche Gründe hat, den ND nicht anzutreten, und das ist hier der Fall, ist sie eben krank. Ansonsten kann man das durchaus als Arbeitsverweigerung sehen. Es gibt nämlich nicht nur arbeitsvertragliche Rechte, sondern auch arbeitsvertragliche Pflichten.
Ja doch, ja, nur kommen so weder der AG noch der AN weiter, die Fronten verhärten sich nur.
Warum "immer" diese Kompromisslosigkeit und dieses starre beharren auf die Gesetze, Arbeitsvertrag. So gibt es nur die schon genannten Folgen. Wo bleibt da eine "vertrauensvolle" Zusammenarbeit, wenn man(n)/frau sich nicht "gegenseitig" vertrauen kann (auch bei ABsprachen)? Es gibt viel mehr beidseitigen Spielraum, wenn "beide" Seiten aufeinander zugehen würden und "mit"einander Probleme lösen würden.
 
Der AG hält sich an die Absprache, die Arbeitsvertrag heißt. Ob da jemals eine andere Absprache im Sinne einer Zusicherung existierte, wissen wir nicht (ohne der TE was unterstellen zu wollen, ich kenne Arbeitnehmer, die sich an Garantien erinnerten, die nie zugesichert wurden. Aus genau diesem Grund macht man Verträge ja schriftlich).

Es gibt legale Mittel und Wege für Kompromisse und Lösungen. Arbeitsverweigerung gehört nicht dazu. Das ist ein Kündigungsgrund, wobei in der Regel vorher eine Abmahnung notwendig ist. http://rechtsanwaltarbeitsrechtberl...rf-der-arbeitgeber-auserordentliche-kundigen/
 
Ich denke auch, dass war ungünstig. Ich hätte mich vom HA krank schreiben lassen. Ich arbeite ambulant und werde alle paar Wochen zum normalen Tagdienst zum Rufbereitschaftsdienst genötigt. Ich halte es so, dass ich wenn ich Nachts unterwegs war ( auch mehrfach teilweise) dass ich morgens meinen Dienst als Krank melde da ich das einfach nicht kann ohne ausreichend Schlaf und Ruhezeiten. Wir arbieten in geteilten Diensten, dann noch Nachts raus und morgens wieder los - ne mit mir nicht. Mit der AU habe ich dann ja auch kein Minus im Dienstplan, was sonst ja der Fall wäre.
 
Oh mein Gott. Das ist du ja auch ...
Magst du deine Aufgaben und Rechte nichtmal mit deinem Chef klären, anstatt ständig krank zu machen??
 
Zumal Blaumachen ein Kündigungsgrund ist.

Du hast einen Vertrag, in dem die Rufbereitschaft festgehalten ist, unterschrieben, dann kannst Du Dich doch nicht einfach ständig krankmelden!
 
Gibt es die Regelung, wer im RD keine 5,5 Std am Stück Ruhe hatte, bleibt am nächsten Morgen zu Hause, nicht mehr?
Mögliche Minusstunden sind wohl kein Grund sich krank schreiben zu lassen.
VG lusche
 
Wir arbieten in geteilten Diensten, dann noch Nachts raus und morgens wieder los - ne mit mir nicht. Mit der AU habe ich dann ja auch kein Minus im Dienstplan, was sonst ja der Fall wäre.
Das ist nicht der richtige Weg. Eine AU sollte nur bei Krankheit ausgestellt werden. Eine Übermüdung durch zu kurze Ruhezeiten ist sicher keine Krankehit. Kein Wunder, wenn manche AGs die AUs nicht mehr ernst nehmen. Wehre dich richtig. Mache deinem AG klar, dass er sich an die Ruhezeiten zu halten hat.
 
Zumal Blaumachen ein Kündigungsgrund ist.

Du hast einen Vertrag, in dem die Rufbereitschaft festgehalten ist, unterschrieben, dann kannst Du Dich doch nicht einfach ständig krankmelden!

Nein habe ich nicht. Das wurde auch nicht bei Einstellung erwähnt. Es gibt keine vertraglichen Regelungen und auch so keine Regelungen. Und daran möchten die Verantwortlichen auch nichts änders.
 
von FrauSchwester: Nein habe ich nicht. Das wurde auch nicht bei Einstellung erwähnt. Es gibt keine vertraglichen Regelungen und auch so keine Regelungen. Und daran möchten die Verantwortlichen auch nichts änders.
T`schuldigung habe einen Nachtdienstjetlag, mir schwebt ein großes ? über den Kopf. Wieso wird dann RB geleistet?
 
Verdi sagt ( ich habe mich informiert), dass ich die RB leisten muss, auch wenn das nicht in meinem Arbeitsvertrag steht. Wenn du das genau wissen willst, dann müsste ich noch mal nachgucken, was Verdi mir konkret geantwortet hat mit welcher Begründung.
 
Rufbereitschaft leisten und wirklich einen Einsatz haben ist auch was verschiedenes. Die Ruhezeiten müssen eingehalten werden und wenn man RB hat, muß gewährleistet werden, dass die Ruhezeiten gesichert sind. Geht ergo nur dann, wenn du am nächsten Tag keinen Frühdienst hast.

Ich würde das Spielchen nicht mit mir treiben lassen. RB ok aber sicher keine Tour fahren, wenn ich in der Nacht nicht richtig schlafen konnte wegen Einsatz. RB sollte übrigens bezahlt werden.
 
Rufbereitschaft = ABrufbereit "für" einen Einsatz, heißt ich bin in einer Rufbereitschaft immer für den AG erreichbar und ich bekomme es auch bezahlt.

Wird ja immer doller, RB muss nicht vertraglich gesichert werden, sondern der AG darf mich über die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden hinaus einfach "verplanen" (in dem er meineTelefonnummer ect. an Dritte weiter gibt um mich zum Einsatz zu aktivieren), in eine offiziell nicht bezahlte RB? Und ich soll in meiner Freizeit für ihn erreichbar sein? Nö? Ne?

Claudia B.
 
*ketzersichfrag* Wieso? Laut deinen Aussagen springst du oft ein. Demzufolge befindest du dich eigentlich konstant in einer unbezahlten Rufbereitschaft. Ansonsten könntest ja net angerufen werden.

Elisabeth
 
*ketzersichfrag* Wieso? Laut deinen Aussagen springst du oft ein. Demzufolge befindest du dich eigentlich konstant in einer unbezahlten Rufbereitschaft. Ansonsten könntest ja net angerufen werden.

Elisabeth
Vergangenheit, außerdem ist es etwas anderes wenn ich laut AG eine RB zu leisten habe und er mich an einem gewissen Datum zu Hause erreichen "will" damit ich einspringe.
Er kann immer versuchen mich privat zu erreichen, aber er kann mich nicht immer "sofort" zur Arbeit verpflichten und das ist ein "großer" Unterschied.

Bei einer bezahlten Rufbereitschaft, bin ich erstens, "immer" erreichbar und zweitens, bereit zur Arbeit zu kommen (ohne Kommentare).
 
Zum eigendlichen Thema:

Es wäre hierbei sinnvoller gewesen sich krank zu melden. Zudem es noch nicht mal eine Lüge ist!

Leider wird der AG hierbei zumindestens eine Ermahnung aussprechen. In den heutigen Zeiten ist dies in jedem Falle angemessen und nicht zu hart.

Mein persönlicher Tip: Such Dir einen verständnisvollen AG!!
 

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