Kann mich mein Chef zum Dienst trotz Übermüdung zwingen? Kündigung wegen Dienstverweigerung?

Was das Argument mit dem Kind angeht - das zählt nur, wenn die TE alleinerziehend wäre. Gibt's einen Vater im Haus, der in der Nacht da ist, kann und darf die Mutter Nachtdienst machen.

Es gelte § 4a, arbeitsmedizinische Gründe. Der Arzt hatte dies bereits angeboten, aber das wollte die TE nicht, weil sie vom AG nicht schief angeguckt werden will. Da begeht sie lieber Arbeitsverweigerung.

Es erschreckt mich immer wieder, wie wenig Arbeitnehmer in der Pflege ihre Rechte und Pflichten kennen und was für Blüten das treibt.
 
So kanns gehen, man riskiert lieber eine Abmahnung um ja net schief angesehen zu werden. ... Ich denke "schief angesehen werden"- darüber brauchst dir keine Sorgen mehr machen. Das hast mit dieser Aktion auch erreicht. Ich bezweifele, dass deine Kollegen diese Aktion toll fanden.

Warum kann man eigentlich net versuchen, gleich zu tauschen, wenn du gesehen hast: der Plan passt net. Damit hättest dir eine Menge ersparen können.

Elisabeth
 
Nun war es heute wieder so, ich bin jetzt seit fast 40h wach, also sah ich nur noch einen Ausweg: ich rief heute Mittag auf Station an, das ich heute Abend nicht komme, weil ich völlig übermüdet bin und ich so in kein Auto mehr steige geschweige denn Verantwortung für 80 Bewohner übernehmen kann und will (wir setzen Nachts u.a.auch Tabletten) Ich bot an, dass ich dafür andere Tagdienste übernehmen würde.
Kritisch... in dem Fall warst du eigentlich "arbeitsunfähig" und das viele Drumrum hat es nicht besser gemacht.

Du brauchst schnell eine Stelle ohne Wechselschicht. Auf den jetzigen Arbeitgeber würde ich mich nicht versteifen... der hätte schon die Gelegenheit gehabt, zu reagieren.

Da bist Du jetzt selbst in der Verantwortung, an der konfliktschaffenden Situation etwas zu ändern.
 
und nu? Wie lief es denn? Seh grad, bist anwesend.
 
Habe mich gestern im Büro gemeldet und da wurde mir gesagt, dass wir das Gespräch auf den 31. Verschieben, sie habe jetzt keine Zeit und ab heute Urlaub. Soviel dazu...

@elisabet
Habe versucht vorher zu tauschen, schon seit der Plan raus war, also Mitte April, habe ich mir wieder den Mund fusselig geredet, ob es keine andere Lösung gibt. Es ging aber kein Weg ran, obwohl es theoretisch und auch praktisch möglich gewesen wäre. Mit Schlaftabletten geht das schon...das ist alles was ich zu hören bekomme.
 
Na dann hoffe ich mal für dich das deine Chefin bis dahin sich beruhigt hat ... ich als Chefin und Kollegin wäre total sauer! Mittags anrufen das man nicht zur Nachtschicht kommt, aber dafür am nächsten Morgen.... Ich verstehe deine Denke dahinter... als jemand der auch keine Nächte überlebt... kann ich dir nur eines sagen... lass dir von dem Arzt das Attest ausschreiben, und fertig... du hast mehrmals darauf hingewiesen, das du keine 5 Nächte machen kannst, es wird keine Rücksicht draufgekommen.... also Attest einreichen, dann bist du damit durch und fertig, denn ich glaube Aerger gibt das Absagen noch. Ich würde mich auch nicht zwingen lassen , Schlaftabletten nehmen zulassen. Aber du bist in unserm Beruf auf das Wohlwollen deiner Kollegen und deiner Chefin angewiesen... Extrawürste sind immer schwer durchzubekommen, auch mit Attest.
 
Dafür sind Atteste ja. Die SIND umzusetzen, ob es dem AG passt oder nicht.
Oder es ist dem AN zu kündigen, weil es bei einer Vollkraft schwer umzusetzen ist, die 17 Nächte immer nur in 2er Blöcken zu verteilen...

(Nur als Beispiel, wird bei Teilzeit einfacher, je weniger Stunden, desto besser...)
 
Hallo,

Aus Schutz vor Nachtarbeit: Schutz der Nachtarbeiter - Schichtplanfibel für Betroffene

....(6) Es ist sicherzustellen, daß Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben wie die übrigen Arbeitnehmer.
Haha, bei uns bekommen sie die 10 Stunden Ruhepause nie geregelt. Schlafmangel und/oder ob du Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft (bei einen eventuellen Arbeitswegeunfall) bekommen
könntest ist uninteressant.

von amezaliwa: etwas schwammig formuliert, immer wieder dieses....
"...sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen...."
ALLES ist irgendwie dringend, betrieblich begründet...
Und sie kommen immer durch damit. Bei uns ist auch "alles" ein Notfall (Krankmeldungen von Personal bis hin zum Kreislaufkollaps von Pat.).

von Claudia: Es erschreckt mich immer wieder, wie wenig Arbeitnehmer in der Pflege ihre Rechte und Pflichten kennen und was für Blüten das treibt.
Stimmt und darum stehen wir in der Pflege so da wie es zur Zeit noch ist.
Der AN wird "bewusst" ausgenutzt und im VERtrauen gelassen alles läuft wie besprochen. Leider hilft auch manches schriftlich Fixiertes nicht, der AG hat viel mehr Spielraum und das auch noch gesetzlich geschützt.

Ladycat muss es ausbaden (die mögliche Konsequenz einer Abmahnung tragen).
Sie hat aufmerksam gemacht, Reaktion null. Sie versucht sich zu helfen und den AG nicht in Stich zu lassen (trotz Arbeitsverweigerung im Nachtdienst), falsch.

Also, was lernt sie daraus?
Das nächste Mal eine Krankmeldung oder ein generelles Nachtdienstverbot (obwohl sie 2 Nächte im Block leisten könnte).

Wer hat dadurch gewonnen? Der AG? Der AN?
Beide sind unzufrieden und beide haben sie es verbockt.
Stellenwechsel KANN gut gehen, muss es aber nicht, müsste auch nicht sein.
Fakt solche Situationen können immer wieder bei jedem AG in der Pflege auftreten.

LG
Claudia B.
 
Dafür sind Atteste ja. Die SIND umzusetzen, ob es dem AG passt oder nicht.

Trotz allem ist es ein nervenaufreibender Prozess, und du bekommst genug doofe Sprüche dafür. Ich weiss wovon ich spreche... ich hatte dafür ein Attest!
 
Oder es ist dem AN zu kündigen, weil es bei einer Vollkraft schwer umzusetzen ist, die 17 Nächte immer nur in 2er Blöcken zu verteilen...

(Nur als Beispiel, wird bei Teilzeit einfacher, je weniger Stunden, desto besser...)

Naja, wenn ich vom Arzt einen Attest habe, dass ich keine Nächte mehr machen kann und mich mein AG dann kündigt, wäre dies ja eine krankheitsbedingte Kündigung. Ich denke, da hätte die TE vorm Arbeitsrichter echt gute Chancen!
 
uuund es wird sogar aus den eigenen Reihen geschossen (s. auch Buch: Verlag Hans Huber - Fachverlag für Psychologie, Psychiatrie, Medizin, Pflege, Gesundheit). So einige Arbeitskolleginnen sagen gerne: "Ich musste dadurch und mein Kind alleine lassen (blabla, blub, blub...) und da musst du auch durch!"
Oft stellen wir uns gegenseitig unter Arbeitskolleginnen/Kollegen ein Bein, den AG freut es (braucht er sich nicht die Hände dreckig machen oder verbal böse auffallen).
 
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Sie hat aufmerksam gemacht, Reaktion null. Sie versucht sich zu helfen und den AG nicht in Stich zu lassen (trotz Arbeitsverweigerung im Nachtdienst), falsch.

Also, was lernt sie daraus?
Das nächste Mal eine Krankmeldung oder ein generelles Nachtdienstverbot (obwohl sie 2 Nächte im Block leisten könnte).

Wer hat dadurch gewonnen? Der AG? Der AN?
Beide sind unzufrieden und beide haben sie es verbockt.
....


Korrekt! Und genau da verstehe ich den AG nicht! Wieso kann der AG nicht einfach dem AN entgegen gehen? Wieso immer diese Machtspiele, bei denen der AN, wenn er sich auch nur ein wenig im Arbeitsrecht auskennt und versichert ist, sehr oft als Gewinner herausgehen kann? Klar, die AG fahren in 95% der Fälle sehr gut damit, da sich Pflege nicht wehrt. Wenn man dann, wie die TE, noch Angst davor hat schief angeguckt zu werden und die eigene Gesundheit hinten anstellt, wird es für den AG immer leichter. Schade eigentlich, den Pflege könnte verdammt viel Macht habe!!!
 
uuund es wird sogar aus den eigenen Reihen geschossen (s. auch Buch: Verlag Hans Huber - Fachverlag für Psychologie, Psychiatrie, Medizin, Pflege, Gesundheit). So einige Arbeitskolleginnen sagen gerne: "Ich musste dadurch und mein Kind alleine lassen (blabla, blub, blub...) und da musst du auch durch!"
Oft stellen wir uns gegenseitig unter Arbeitskolleginnen/Kollegen ein Bein, den AG freut es (braucht er sich nicht die Hände dreckig machen oder verbal böse auffallen).

Amen!! Soviel übrigens zur sozialen Kompetenz von Pflegenden! Armes Pflegedeutschland!
 
Naja, wenn ich vom Arzt einen Attest habe, dass ich keine Nächte mehr machen kann und mich mein AG dann kündigt, wäre dies ja eine krankheitsbedingte Kündigung. Ich denke, da hätte die TE vorm Arbeitsrichter echt gute Chancen!
Das ist doch immer die Konsequenz: "Arbeitsgericht" und dann? Das Vertrauen ist gestört, super tolles Arbeitsklima. Aufmucker will man(n)/frau nicht, also wird einem das Arbeitsleben schwer gemacht (sie wissen wie und auch gesetzlich geschützt) bis man von selbst kündigt oder bis der AG (wer suchet, der findet) dich legitim los wird.
 
von Jörg: Armes Pflegedeutschland!
Ich kann dieses Schi.drisselige Wort Pflegenotstand nicht mehr hören, lesen, geschweige denn riechen (auf manchen Stationen riecht es arg nach Pipi). Werden "wir" nicht endlich wach und ziehen an einem Strang, gibbet bald garkeine "profesionelle" Pflege mehr, sondern nur noch Billigkräfte, die verheizt werden.

Das Schlimme, die oberen Etagen haben genug Geld um bei Erkrankung und Einweisung ins Krankenhaus ect., sich finaziell so abzusichern das sie dann ihre Versorgung (Pflege) gesichert haben.
Das "untere" Volk (die Mittelschicht bröckelt schon länger weg) landet wie im Mittelalter im Armenhaus.
 
Sorry, aber der Thread dreht sich irgendwie im Kreise... es ist völlig klar, was falsch lief und getan werden müßte... Jetzt muß es nur noch getan werden!
 
Naja, wenn ich vom Arzt einen Attest habe, dass ich keine Nächte mehr machen kann und mich mein AG dann kündigt, wäre dies ja eine krankheitsbedingte Kündigung. Ich denke, da hätte die TE vorm Arbeitsrichter echt gute Chancen!

"Sind sie sicher"? Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. http://www.job-pages.de/pdf-recht/personenbedingte_kuendigung.pdf . Der AG kann net mal per Gesetz gezwungen werden, einen behindertengerechten Arbeitsplatz für einen erkrankten Kollegen einzuirichten. Das Gesetz formuliert konsequent mit dem Wörtchen "kann" und begründet dies mit Unzumutbarkeit für den AG.

Um hier beim Beispiel der TE zu bleiben: Wenn ich die Verteilung der Belastung auf andere Kollegen sehe- was macht der Personalrat, wenn diese kommen und sich beklagen, dass es ihnen net zumutbar ist? Die Medaille hat stets zwei Seiten.

Elisabeth
 
Für eine Kündigung müsste der AG erstmal nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist, einen Arbeitsplatz ohne Nachtdienste zu schaffen. Nur kleine AG würde sowas vor Gericht durchbekommen, bei größerer Mitarbeiterzahl schaffst Du das nicht. (Natürlich könnte dies eine hausinterne Versetzung des AN in einen anderen Bereich bedeuten.)

Krankheitsbedingt kann ich selten kündigen - ein AN mit (mehreren) Abmahnungen bekomme ich leichter los. Da hat sich die TE möglicherweise ein schönes Eigentor geschossen.

Ich verstehe auch nicht, wie jemand, der nach dem Nachtdienst grundsätzlich nicht schlafen kann, behauptet, er könne zwei Nächte pro Monat machen. Da wäre sie doch über 48 Stunden oder länger ohne Schlaf - es wäre fahrlässig, dann den Dienst anzutreten.
 
Auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Ich würde mich auch sehr herzlich "bedanken" wenn ich die Nächte von jemandem mitmachen muss, der bekanntermaßen Probleme mit Nachtdiensten hat und die Stelle trotzdem angetreten ist. Da ist der Ärger vorprogrammiert!
 

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