Weiterbildung. wie kann mich mein Chef an sich binden?

di21

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Leimbach
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Krankenschwester
Hallo,

ich mache im September eine WB zum QMB. DIese WB wird von meiner Firma bezahlt.
Allerdings will ich mich direkt nach der WB wo anderst bewerben, da ich aus der Frontalpflege raus möchte.

Wie kann mich mein Arbeitgeber an sich binden? Also mir die Kündigug erschweren?


LG Diana
 
Es lässt Dich vorher unterschreiben, dass er die FB nur bezahlt wenn Du Dich so und so viele Jahre an die Firma bindest. Willst Du vorzeitig wechseln musst Du einen gewissen Prozentsatz, oder alles zurückzahlen.
Das ist auch legitim, denn wieso soll der AG Dir eine FB zahlen, von der er selbst nichts hat?
 
ok,


also das schlimmste wasmir passieren kann, wenn ich kündige ist das ich die WB selbst bezahlen muß??

Das wäre ja kein Problem für mich.

Wollte nur sicher gehen, das er mich nich noch anderst weitig binden kann..

Danke für deine Antwot.

LG DIana
 
Hallo,

bekommst du auch eine Freistellung für den Unterricht?
Dann kann dein AG auch diese Kosten von dir zurückfordern.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hey..:emba:

also ich mache gerade eine WB, welche von meiner Firma bezahlt wird. Ich habe dafür eine Verpflichtung am Ende der WB 3 Jahre im Unternehmen zu bleiben. Für die WB habe ich auch Freistellungstage von der Firma erhalten, welche ich aber nicht genommen habe, weil wenn ich gehen möchte innerhalb der 3 Jahre, wird das nicht so teuer, zwecks der Rückzahlung!

Es gibt natürlich auch vereinzeltne Unternehmen,die Mitarbeiter einstellen und dann die Kosten von der Vorfirma übernehmen und dann muss man sich natürlich dort nach Möglichkeit verpflichten.

Ahoi....:flowerpower:
 
Hallo,
allerdings muss die "Bindungsfrist" auch im Verhältnis stehen zu dem finanziellen Aufwand seitens des AG.
Wenn also eine WB 2 Jahre dauert, dann kommen (mit Freistellung) entsprechend andere Summen zusammen als bei 4 Wochen...
 
Hey...

bei mir im Unternehmen ist es so geregelt, das jeder der eine WB oder z.B. eine Dientsreise macht, welche über 250 € kostet, wird es als sogenanntes Darlehen gezahlt und jeder muss sich dann für 36 Monate (3Jahre) binden.

Ahoi...:flowerpower:
 
aha....aber 250,- hast Du ja ziemlich schnell zusammen *überleg*.
Ich war letzes Jahr auf einer 2-tägigen FB; wenn ich das mal grob überschlage, dann komme ich auf:

  • ca. 150,- Teilnahmegebühren
  • 2 Tage Freistellung (Brutto ca. 300,-)
  • Anfahrt ca. 70,-
  • 2 Hotelübernachtungen (ca. 100,-)
Macht in Summe einen Betrag von etwa 620,- Euro...
Ich persönlich würde mich für diese 2 Tage nicht auf 3 Jahre binden wollen und finde die Anwendung dieser Regelung unverhältnismäßig!

Anders sehe ich das bei "größeren" Aus-, Fort - und Weiterbildungen. Hier kommt man in Summe (mit Freistellungen) auf Beträge von deutlich über 20 TSD Euro...da finde ich eine Bindung in Ordnung.
 
Für Fortbildungen gibt es bei uns keine Bindung an das Haus - Ich wäre sonst bis über die Rente hinaus an das Haus gefesselt (ok, Inventarnummer habe ich schon, kann also nur noch verkauft aber nimmer entlassen werden:gruebel:)

Bindung gibt es ab einer Weiterbildung die sich über ca. 400 Stunden hinzieht, bzw. Fachweiterbildungen.
Bei der Intensivweiterbildung sind das 3 Jahre Verpflichtung, ansonsten wird anteilig abgerechnet, dann aber mit Weiterbildungskosten und Gehalt (Schultage).

Schönes Wochenende
Narde
 
Hey...

bei mir im Unternehmen ist es so geregelt, das jeder der eine WB oder z.B. eine Dientsreise macht, welche über 250 € kostet, wird es als sogenanntes Darlehen gezahlt und jeder muss sich dann für 36 Monate (3Jahre) binden.

Ahoi...:flowerpower:

Hallo,

ich würde mir bei euch aber gut überlegen, was ich da unterschreibe:

- Dienstreisen erfolgen immer nur auf Anordnung und Kosten des Arbeitgebers, eine Variante als "Darlehen" wäre gesetzwidrig

- Auch eine bezahlte Fortbildung ist kein "Darlehen" . Der Arbeitgeber hat lediglich das Recht, mit dir eine vorab persönlich getroffene Vereinbarung zu schließen, daß dich teilweise zu einer Rückzahlung der Kosten verpflichtet, wenn du in einer gewissen Zeit nach dieser Ausbildung das Unternehmen verlässt.

Wie meine Vorredner schon richtig feststellten, müssen die Kosten/Dauer der Fortbildung in einem vernünftigen Rahmen zur Bindungsfrist stehen, d.h., in der Regel sprechen wie von Fortbildungskosten, die mind. 50% oder mehr eines Monatsgehaltes betragen sollten.

Gruß

medsonet.1
 

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