Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Mit littlesuns Argumenten kommen wir dann zu den Möglichkeiten einer Kündigung. Der AG muss nur dann einen anderen Arbeitsplatz stellen, wenn es ihm zumutbar ist. Und da der AG net nur eine Fürsorgepflicht gegenüber dem einen MA, der den ND net leisten kann, hat, dürfte ihm die Argumentation net unbedingt schwer fallen.
Was macht der Betriebsrat eigentlich, wenn er einer Kollegin die Möglichkeit eines "Schonplatzes" ermöglicht hat, die anderen Kollegen sich aber an ihn wenden wegen daraus resultierender Überlastung für sie?
Die Einnahmen eines Hauses deckeln ja bekanntlich die Personaldecke. Man kann sie also net unendlich ausdehnen um allen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Elisabeth
Was macht der Betriebsrat eigentlich, wenn er einer Kollegin die Möglichkeit eines "Schonplatzes" ermöglicht hat, die anderen Kollegen sich aber an ihn wenden wegen daraus resultierender Überlastung für sie?
Die Einnahmen eines Hauses deckeln ja bekanntlich die Personaldecke. Man kann sie also net unendlich ausdehnen um allen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Elisabeth