Kann mich mein Chef zum Dienst trotz Übermüdung zwingen? Kündigung wegen Dienstverweigerung?

Mit littlesuns Argumenten kommen wir dann zu den Möglichkeiten einer Kündigung. Der AG muss nur dann einen anderen Arbeitsplatz stellen, wenn es ihm zumutbar ist. Und da der AG net nur eine Fürsorgepflicht gegenüber dem einen MA, der den ND net leisten kann, hat, dürfte ihm die Argumentation net unbedingt schwer fallen.

Was macht der Betriebsrat eigentlich, wenn er einer Kollegin die Möglichkeit eines "Schonplatzes" ermöglicht hat, die anderen Kollegen sich aber an ihn wenden wegen daraus resultierender Überlastung für sie?
Die Einnahmen eines Hauses deckeln ja bekanntlich die Personaldecke. Man kann sie also net unendlich ausdehnen um allen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Elisabeth
 
So ist es. Zum Wohle aller sehe ich in diesem Fall auch nur die Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu wechseln und zwar in einen Bereich OHNE Nachtdienst. Sonst geht das Theater wieder von vorne los...
 
Littlesun, verstehen kann ich dich gut, besonders in kleinen Teams, wo es keine Nachtwachenliebhaber gibt.
 
Wir haben keinen Vertrag mit der Station, sondern mit dem Arbeitgeber. Der kann mich, wenn ich aus Gründen, wie Fearn sie weiter oben genannt hat, in einen Bereich versetzen, in dem kein Nachtdienst geleistet werden muss. Die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes wäre nicht zumutbar, eine Versetzung schon.

Nun kann ich den Arbeitgeber der TE schlecht beurteilen, daher gehe ich mal von mir aus. Krankenhaus mit diversen Abteilungen und ca. 1700 MitarbeiterInnen. Davon ca. 1000 Pflegekräfte. Wir haben mehrere Funktionsbereiche und zwei Tageskliniken, außerdem Kodierfachkräften und sonstige Leute, bei denen Nachtdienst auch nicht nötig ist. Könnte ich jetzt keinen Nachtdienst mehr machen, müsste mein AG mich von Station abziehen (weil es meinen Kollegen nicht zugemutet werden kann, auf die Dauer meinen Anteil mitzutragen. Keiner von uns macht gern Nachtdienst), aber der käme nie mit einer krankheitsbedingten Kündigung durch, denn er hat etliche Arbeitsplätze ohne Nachtdienst. Und da könnte ich hin. Mein Betriebsrat würde mich auch entsprechend unterstützen.

Wenn solch ein Wechsel bei der TE allerdings nicht möglich ist, halte ich es langfristig auch für besser, dass sie sich selbst einen solchen Arbeitsplatz sucht. Die Stimmung auf Station dürfte nach dieser Aktion ohnehin nicht sonderlich verständnisvoll sein.
 
Hm- warum mögen wohl die Kollegen auf den nachtdienstfreien Arbeitsplätzen sitzen? Weil sie sonst nix anderes bekamen? So einfach- man tauscht einfach- dürfte es wohl auch in großen Klinken net sein. Nachtdiensfreie Arbeitsplätze sind überall nur begrenzt vorhanden.

Elisabeth
 
Das ist aber das Problem des AG, Elisabeth, nicht meines. Der muss mir einen Platz suchen, in dem ich bleiben kann. Erst wenn das nachweislich nicht möglich ist, bin ich draußen.

Ich kenne eine ganze Reihe ehemaliger Kollegen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Pflege arbeiten konnten. Die saßen an der Pforte, arbeiteten als Stationshilfe, im Patiententransportdienst usw. usf.
 
Wem soll der AG sagen: du gehst jetzt in den 3-Schicht-Betrieb? Der alleinerziehenden Mutter? Dem Kollegen, der zuhause einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt? Der Kollegin, die bereits jenseits der 50 ist und schon seit Jahren net mehr auf der Station gearbeitet hat? ...

Also alle mir bekannten Kollegen in einer Schicht haben den Platz aus einem ganz bestimmten Grund. Und wenn einer frei wird, dann gibt es da eine Warteliste. Auf die würde sich die TE eintragen lassen können. Und diese Liste wird nach sozialen Aspekten abgearbeitet. Ob und wann sie einen Platz bekommt? Wenn einer frei wird.

Insofern ist es dein Problem. Du hast den AG arglistig getäuscht. Einen Vertrag unterschrieben, von dem du von Anfang an wusstest, dass du ihn net einhalten wirst können.

Elisabeth
 
dabei gewesen ist keiner von uns beim Vertragsabschluss der TE, somit --- wer hat hier wen getäuscht, Steigerung: arglistig
TE hat das Problem dass seit 1 Jahr eine Dauernachwache fehlt, der AG keinen Ersatz bekommt, somit die ND dauerhaft mit abgedeckt werden müssen, das ist ja wohl kein Notfall mehr, wie versprochen. Das ist Dauerzustand.
Sie hat die Stelle angenommen, als das noch kein Problem war, 2 Dauernachtwachen angestellt waren
TE arbeitet eigentlich (was heißt wohl eigentlich?) - 25 Std./ Woche, nicht in Vollzeit.

Welche Macht man mit dem Arbeitsvertrag haben kann - schon interessant.
Im Rahmen dessen das Arbeitsplätze in der Pflege nicht besetzt werden können, wird
- Werbern Geld versprochen, in Abhängigkeit davon ob die Probezeit bestanden wird, nach 1, nach 2 Jahren noch dabei sind
- dürfen sich, durchaus, durchaus neue MA ihre Dienste wünschen UND bekomme diese dann so
es geht, nicht nur einzelne Tage, nein. Den kompletten Monat. Betrifft bei uns eine dreiviertel Kraft.
Bloß, die "alten" MA, DIE müssen sich dann anpassen, an die Wünsche von "neuen".
Manch einer ist - not amused. Hat damit Probleme.
Die Kollegin hat ein Kleinkind, ist alleinerziehend.


Wenn man richtig bös wäre, könnt man annehmen, dass der AG der TE überhaupt niemanden neu einstellen will.
Klappt doch bislang fast problemlos. Wenn nur dieser 1 "Störenfried" nicht wär, ja dann, dann wär doch alles prima. Oder doch nicht???
Ist überhaupt jemand neu eingestellt worden, seit dem
oder deckt das vorhandene Personal den Ausfall komplett ab?

Warum eigentlich nicht, befristet (wohl ohnehin so) ein Attest, Nachtdienstverbot und dann wieder probieren ob sich was geändert hat.
Nägel mit Köpf machen, entweder am bisherigen Arbeitsplatz
oder - was neues suchen

Wie geht es denn nun weiter?
 
Ich kenne eine ganze Reihe ehemaliger Kollegen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Pflege arbeiten konnten. Die saßen an der Pforte, arbeiteten als Stationshilfe, im Patiententransportdienst usw. usf.
Das ist wirtschaftlich gar nicht mehr zu vertreten. Ohne Heruntergruppierung... Früher war das Usus.. Heute kannst Du keinen AG zwingen, ein Fachkraftgehalt für eine Hilfsstelle auszugeben. V.a. gäbe es da einen Massenansturm von Mitarbeitern mit kleinen Kindern, Rückenproblemen, Schlafstörungen oder psychischer Labilität... alle langjährig berufserfahren und damit sogar noch extra-teuer.

Ich bin zwar der Meinung, daß eine Umstellung auf 2 Nächte keine organisatorische Katastrophe auslösen würde... aber mir bleibt da auch so ein Gefühl, daß der AG ihr gar nicht entgegenkommen möchte! Das kann ganz vielseite Gründe haben. Ich würde für einen MA, den ich halten möchte, schon einiges ermöglichen... und nur zwei Nächte planen würde gerade bei einer Teilzeit gar keine Probleme machen.

Mein Fazit: So einfach bekommt man keinen nachtdienstfreien Job und so einfach kann man einen AG auch nicht dazu zwingen, einen zu finden. Dann könnte sich jeder einstellen lassen und nach 6 Monaten sagen, daß er das nicht mit der Nachtschicht oder den Kindern hinkriegt. Von Extra-Behandlungen muß sich der AG irgendetwas versprechen. So läuft das heute (teilweise leider).
 
von hypurg: Ich bin zwar der Meinung, daß eine Umstellung auf 2 Nächte keine organisatorische Katastrophe auslösen würde... aber mir bleibt da auch so ein Gefühl, daß der AG ihr gar nicht entgegenkommen möchte! Das kann ganz vielseite Gründe haben.
Mit Sicherheit und diese kann sie auch benennen. Ich verstehe nie warum es "meistens" zu diesen Machtkämpfen kommen muss, auch mit Kolleginnen/Kollegen kann die PDL sprechen und klar machen wie der Stand der Dinge ist. Warum sollen die anderen "unnötig" mehr Nachtdienste leisten, wenn diese Kraft leisten kann was sie kann (manchmal ist weniger mehr).

Von Extra-Behandlungen muß sich der AG irgendetwas versprechen. So läuft das heute (teilweise leider).
Nur leider oft nicht umgekehrt (meiner Erfahrung nach).
 
Das ist wirtschaftlich gar nicht mehr zu vertreten. Ohne Heruntergruppierung... Früher war das Usus.. Heute kannst Du keinen AG zwingen, ein Fachkraftgehalt für eine Hilfsstelle auszugeben. V.a. gäbe es da einen Massenansturm von Mitarbeitern mit kleinen Kindern, Rückenproblemen, Schlafstörungen oder psychischer Labilität... alle langjährig berufserfahren und damit sogar noch extra-teuer.

Ich bin nicht sicher, ob die krankheitsbedingt versetzten weiter ihr Gehalt in der vorherigen Höhe erhalten haben. Gut, bei ner Versetzung von Normalstation auf Tagesklinik bestimmt, da geht Dir nur die Schichtzulage flöten. Aber bei patientenferner Tätigkeit?

Die Alternative heißt Erwerbsunfähigkeitsrente, und die bekommst du heutzutage ja kaum noch. Also musst Du auch einen Job annehmen, der weniger gut bezahlt wird (oder du lebst von Hartz IV. Ist auch nicht spaßig.)

Wobei Elisabeth möglicherweise recht haben könnte - es ist ein Unterschied, ob die Erkrankung bekanntermaßen schon bei Vertragsantritt vorlag oder erst während des Arbeitsverhältnisses auftrat. Ersteres kann eine arglistige Täuschung darstellen und wird arbeitsrechtlich sicherlich zu ungunsten des Arbeitnehmers bewertet. Wir wissen aber nicht, ob dies bei der TE der Fall war.
 
dabei gewesen ist keiner von uns beim Vertragsabschluss der TE,...
...
Eingestellt wurde ich als 3-schlichter, allerdings wurde mir mündlich zugesichert Nachtschicht nur im Notfall machen zu müssen, ...

Es verwundert mich immer wieder, dass man glaubt, dass der Arbeitsvertrag nur ein Ballt Papier ist auf dem das Gehalt festgelegt ist. Dabei lernt man schon als junger Mensch: Kleingedrucktes muss gelesen werden, weil man ev. sonst in die falle tappt.

Elisabeth
 
Es ist ja nicht gesagt, dass die Schlaflosigkeit von Anfang an bestand. Die TE spricht im Eingangspost von "seit einigen Monaten"; das muss aber nicht mit dem Datum der Einstellung übereinstimmen.

Ich mach auch nicht so gerne Nachtdienst; wenn mir jemand zusichern würde, der größte Teil der Nächte würde durch Dauernachtwachen abgedeckt, würde ich mich freuen.
 
Wenn ich keinen Nachtdienst machen kann, muß ich mir ein Attest holen und / oder mich um einen Job kümmern, bei dem ich das nicht muß. Solche gäbe es in Hülle und Fülle. Schon mal was von Eigenverantwortung gehört?
 
Mit dem "in Hülle und Fülle" wäre ich je nach Wohnort vorsichtig. Die TE ist familiär gebunden und wird der Arbeit nicht hinterherziehen können.

Mit dem Attest hast du natürlich vollkommen recht, aber mit Ausnahme der TE selbst hätte ja auch jeder dies für die bessere Lösung gehalten...
 
Und was ist mit denen unter uns, die erst ND gerne gemacht haben und das aber mit der Zeit aus körperlichen Gründen nicht mehr können wie Schlafprobleme.
 
Attest holen, und schon muß ich keinen nachtdienst mehr machen!
Und was die Schlafprobleme angeht: Die haben fast alle von uns, die Nachtdienst machen. Und zwar einfach deshalb, weil die meisten Menschen eben nicht dafür gemacht sind, nachts wach zu sein. Arbeitsmedizinisch wird aus diesem Grund angeraten, immer vorwärts zu rollieren. Das heißt, 2 Tage Frühdienst, 2 Tage Spätdienst, 2-3 Nächte und dann ein ordentliches Frei. So würde das Ganze immer noch für die meisten von uns aushaltbar sein. Nur kollidiert das immer ganz gewaltig mit dem Wunschplan. Dazu kommen vernünftige Nachtdienstlängen, das heißt, keine 10,5 Std., sondern 8 Std. lang sollte ein ND sein. Und die Pause muß genommen werden können, was mit Springer auch machbar wäre. Und auch nicht so viel Nachtdienste am Stück...
 
@squaw!

Die TE schreibt doch, dass 2 Nächte am Stück kein so grosses Problem für sie wären. Wenn also ihre PDL oder wer auch immer den DP der TE schreibt den Monat so gestalten würde, wie du es beschreibst, dann gäbe es diese Diskussion gar nicht.

@ all:
Leider hat sie das Pech, dass ihr der Arbeitsplatz mit anderen Voraussetzungen vorgestellt wurde und sie deshalb in dieses Haus gegangen ist. Jetzt haben weder ihre Kollegen, noch ihr AG Verständnis für ihre Situation und sie wird aufgrund der fehlenden Dauernachtwache zu mehr Diensten gezwungen, als sie verkraften kann. Deshalb wird sie psychisch und physisch krank und hat auch noch ein schlechtes Gewissen den Kollegen gegenüber.
Da sieht man doch wiedermal, wie wenig Verständnis die Pflege füreinander hat.

Wenn der TE der Arbeitsplatz wichtig ist, hilft nur ein Attest und weiterarbeiten, nach dem Motto: Augen zu und durch!

Ich habe soetwas ähnliches erlebt, als ich mit meinen Kindern damals alleine dastand und auf das Verständnis meiner Kollegen angewiesen war. Nachdem meine damalige Chefin ein Machtwort gesprochen hatte, ließen sie von mir ab und mussten wohl oder übel akzeptieren, dass ich für mehrere Jahre nur Frühdienst machen konnte. Aber, wenn es hart gekommen wäre, hätte ich ein Attest geholt und zum Einsatz gebracht, weil mir dieser Arbeitsplatz sehr wichtig war.
Und siehe da, ich bin immer noch dort tätig, inzwischen zur stv. Ltg. aufgestiegen und viele dieser Kollegen arbeiten nun unter mir.

LG opjutti
 
@opjutti!
ich habe lediglich beschrieben, wie das arbeitsmedizinisch gesehen wird. Die Einrichtung, die wirklich so arbeitet, kannst Du mit der Lupe suchen.
Das Verständnis für die Nöte der anderen ist in guten Teams durchaus vorhanden, da hat auch mal jeder was davon. Und es muß JEDER etwas davon haben! Es endet nur dort, wo ICH ständig die Dienste machen muß, die andere nicht machen wollen oder können! Oder wenn Einzelne zu viele Nächte machen MÜSSEN und das auch nicht wollen.
Man muß schon die Bedürfnisse aller im Auge behalten!
 
Kein Mensch kann schlaflos zwei Nächte überstehen, ohne Fehler zu machen. Da ist sie doch auch mehr als 48 Stunden am Stück wach. Weißt Du, was einem Fernfahrer drohen würde, der sich dann noch hinters Steuer setzt? Übernächtigung hat schon zu Fehlern mit tödlichem Ausgang geführt (inklusive Anklage wegen fahrlässiger Tötung, wir hatten die Geschichte hier mal verlinkt).

Entweder die TE ist gesundheitlich in der Lage, Nachtdienst zu machen, oder eben nicht. Ehrlich gesagt, jemanden, der behauptet, aus gesundheitlichen Gründen nur eine bestimmte Anzahl Dienste zu machen, über den muss ich mich auch wundern. Man ist genauso wenig ein bißchen arbeitsunfähig wie frau ein bißchen schwanger. Entweder - oder.

(Natürlich kannst Du bestimmte Dienstfolgen besser tolerieren als andere, aber Arbeitsunfähigkeit ist das nicht.)
 

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