Kann mich mein Chef zum Dienst trotz Übermüdung zwingen? Kündigung wegen Dienstverweigerung?

Ladycat

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Hallo

Ich bin gelernte Krankenschwester, arbeite seit 2 Jahren in einem Pflegeheim.
Ich habe seit einiger Zeit ganz schlimme Probleme nach Nachtschichten in den Schlaf zu finden. Das geht soweit das ich letztes Mal fast 70h am Stück nicht geschlafen habe. Es ist mir klar, das der Tagschlaf weniger erholsam ist usw, aber das Problem ist das ich gar nicht schlafen kann, nicht eine Minute, dazu kommen Magenschmerzen, Nachts kann ich mich nicht konzentrieren, mache Fehler.
Lange Rede kurzer Sinn, ich habe vor einiger Zeit mit meiner Wohnbereichsleitung darüber gesprochen, ob es möglich wäre aufgrund der körperlichen Probleme die Nachtschichten auf 2 am Stück zu reduzieren.
Diese sprach mit der PDL, welche es aber ignorierte, hab immer wieder gesagt, wie schlimm es für mich ist nicht schlafen zu können, bekam aber nur zu hören es gänge nicht anders.
Eingestellt wurde ich als 3-schlichter, allerdings wurde mir mündlich zugesichert Nachtschicht nur im Notfall machen zu müssen, da Dauernachtwachen vorhanden waren. Eine von den beiden hat aber vor einem Jahr gekündigt und es kam bisher kein Ersatz.
Jeden Monat steh ich wieder mit Nachtwachen drin, meist 4-5 Nächte, was nicht viel klingt, aber wie gesagt, ich kann auch nach der 3. Nacht keine Minute schlafen. Und jeden Monat rede ich wieder gegen eine Wand, werde ich ignoriert.

Nun war es heute wieder so, ich bin jetzt seit fast 40h wach, also sah ich nur noch einen Ausweg: ich rief heute Mittag auf Station an, das ich heute Abend nicht komme, weil ich völlig übermüdet bin und ich so in kein Auto mehr steige geschweige denn Verantwortung für 80 Bewohner übernehmen kann und will (wir setzen Nachts u.a.auch Tabletten) Ich bot an, dass ich dafür andere Tagdienste übernehmen würde.
Meine Chefin flippte am Telefon aus, und wollte mich dazu zwingen Schlafttabletten zu nehmen. Ich sagte ihr, das ich aus lauter Verzweiflung schon eine halbe genommen habe heute morgen, sie aber auch nicht half, da sagte sie"dann nehmen sie jetzt gefälligst die andere halbe, sie brauchen mir nicht zu erzählen das die dann nicht wirkt", es war Mittag und 2h später musste ich mein Kind aus der Kita holen. Ich sagte ihr erneut das ich fast 40h wach bin und völlig übermüdet bin, und definitv nicht kommen werde, und gerne den Dienst tauschen würde mit jm, der nicht solche Probleme hat, da legte sie einfach auf.
Sie rief dann 1h später wieder an, sie habe jetzt den Dienst getauscht, aber bevor ich morgen zum Spätdienst komme, habe ich gefälligst in ihrem Büro vorzutreten.

So, jetzt wollte ich mal fragen was ihr davon haltet, ich bin völlig am Ende, habe wahnsinnige Angst das die mich morgen rausschmeißt. Kann sie das, weil ich den Dienst verweigert habe? Ich hab ja nicht krank gemacht oder irgendwas, ich habe mich einfach körperlich nicht mehr in der Lage gefühlt heut Abend in mein Auto zu steigen und Nachts zu arbeiten. Ist es rechtens das sie mich zwingen will Schlaftabletten zu nehmen, ich meine, das ist doch meine Entscheidung ob ich das mache oder nicht, schließlich ist es ja auch nicht so ohne.

Liebe Grüsse
Belinda
 
Ähm, war schon etwas ungünstig, dass du dich einfach weigerst den ND zu machen und dafür Tagdienst machen würdest...

Sinnvoller gewesen wäre es, dich krank zu melden und dann tatsächlich endlich mal zum Arzt zu gehen!

Direkt rauswerfen wird er dch nicht, aber eine Abmahnung könnte es geben.

Natürlich kann er dich NICHT zwingen Tabletten zu nehmen, aber wenn du den vertraglich abgesprochenen Dienst nicht mehr machen willst/kannst, bist du (ggf) für das Unternehmen nicht mehr tragbar, bzw. von Nutzen...
 
Warum tust du dir so ein Theater an? Schreib Bewerbungen!! Und dann nix wie weg!!!
 
Es soll ja Pflegekräfte geben, die aus gesundheitlichen, anderen Gründen* keinen ND machen können
diese lassen sich das vom Arzt bescheinigen, geben das Attest beim Arbeitgeber ab und dieser handelt verantwortungsbewusst.
Ein dermaßen massives Problem - hat gesundheitliche Auswirkungen und ist hochgradig gesundheitsgefährdend, kann im schlechtesten Falle zu einem früheren Tod führen (drastisch formuliert, aber noch schlechter geht es ja nicht)
morgen früh - 8 Uhr - zum Hausarzt.
Sich nicht weigern einen Dienst zu machen - wissentlich, dass man damit sich und andere enormen Risiken aussetzt - DAS wäre unverantwortlich.
Schlaftabletten zu nehmen - ist keine Lösung. Hat auch Nebenwirkungen.
Zwangsmedikation - mal andersrum.


etwas schwammig formuliert, immer wieder dieses....
"...sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen...."
ALLES ist irgendwie dringend, betrieblich begründet...
Krankenhaus: Nachtdienst trotz Attest Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de

DA das gefunden....
Schutz der Nachtarbeiter - Schichtplanfibel für Betroffene
ver.di empfiehlt auch den Besuch bei einem Facharzt für Arbeitsmedizin....

bitte - morgen nicht alleine zum Gespräch hingehen, wenn's irgendwie möglich ist.
Mal so pi auf Daumen - wär wohl fast jeder, der halbwegs ausgeschlafen hat, dafür geeignet, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Ein was noch....musst Du ab dem 1. Ausfall eine AU vorlegen?
Letztlich IST es ein gesundheitlicher Grund gewesen.

Mündliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag - Zeugen?
Belege, schriftliche für die erfolgte Info an den AG mit der Bitte um Änderung der Schichteinteilung?


*ein Kollege der keinen ND mehr machen musste - Grund Hypertonie
ein anderer Kollege der keinen Tagdienst machen musste - Grund Morbus Chron
 
Welche Fakten haben wir?
Der TE hat einen Arbeitsvertrag, der alle Schichten beinhaltet. Dies hat er unterschrieben obwohl ihm klar war, dass dies net möglich ist. Mündliche Absprachen sind Schall und Rauch und damit uninteressant. Der AG hat also einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

Die Idee, den Dienst abzusagen und als Alternative einen Frühdienst anzubieten, dürfte an Naivität kaum zu überbieten sein. Entweder man ist arbeitsfähig oder man ist es nicht. Und wenn man es nicht ist, dann geht man zum Arzt? Der Weg wurde net in Erwägung gezogen- warum nicht? Weil man die Kollegen net hängen lassen will? Das sollte man demjenigen erklären, der kurzfristig aus dem Frühdienst in den Nachtdienst wechseln sollte/muss. Für den wird der Tag auch länger als 24 Stunden.

Jetzt noch zum Arzt zu gehen, um nachträglich einen AU-Schein zu besorgen, würde ich lassen. Das dürfte die Situation nur noch zusätzlich verschärfen.
Ich schließ mich Maniac an- eine Abmahnung dürfte in jedem Falle drin sein.

Elisabeth
 
Muss mich da Maniac auch anschließen. Du kannst Dich nicht einfach so weigern, Nachtdienst zu machen und dafür großzügigerweise nen Frühdienst anbieten, das ist in der Tat sehr naiv.
Eine Abmahnung ist hier auf jeden Fall mindestens drin. Dass Du nicht schlafen kannst, ist nicht das Problem Deines Arbeitgebers, eine Krankmeldung wäre hier auf jeden Fall angebracht gewesen.
Und dann auf, Bewerbungen schreiben - für einen Bereich, in dem Du keine Nachtdienste machen musst, Tagesklinik, Ambulanz oder dergleichen.
 
Ich hätt gedacht dass ein Arzt nur eine AU ab dem Tag ausstellen darf an dem man dort gewesen ist?
Fehlt man 1 Tag - sie hätte ja JETZT im Moment Nachtdienst - braucht man in der Regel keine AU
der getauschte Dienst ist morgen, morgen mittag, ein Spätdienst.
Freilich iss doof. Für alle Beteiligten. Wieviel Käs trägt JEDER so mit bis zum Punkt - jetzt muss sich was ändern, ich mach das nicht mehr mit, ich kann nicht mehr, es macht mich krank.
Nach 40h Schlafdefizit. Na - euch möcht ich mal sehen, was ihr da noch auf die Reihe kriegt.
Autofahren, arbeiten und für 80 Menschen verantwortlich zu sein - wär bei mir definitiv nicht mehr drin.
 
Du hast dieses Problem seit Monaten und bist bisher noch nicht auf die Idee gekommen, zum Arzt zu gehen? Versteh ich nicht.

Was Du gemacht hast, nennt sich Arbeitsverweigerung. Die Abmahnung dürfte Dir sicher sein.

Nimm jemandem von Betriebsrat zum Gespräch mit - der kann Dich in dem Fall zwar auch nicht vor der Abmahnung retten, aber möglicherweise aushandeln, dass Du, sofern Du eine ärztliche Bescheinigung bekommst, in Zukunft keinen Nachtdienst mehr machen musst.

Alternativ: Versetzung in einen Bereich, in dem keine Nachtdienste nötig sind. Funktionsbereich oder Tagesklinik etc.
 
Der Arzt darf ne AU bis zu drei Tage rückwirkend ausstellen, MUSS das aber nicht.
 
@amezaliwa: Um UNS geht es hier nicht. Die Themenerstellerin hat hier nen Vertrag zu erfüllen, kann dies aus verschiedenen Gründen nicht und verweigert deswegen die Arbeit. Hier geht es um Fakten und eine Lösung, nicht um Mitgefühl.
 
CLICK

4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten
Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
a) nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner
Gesundheit gefährdet oder
b) im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt
lebenden Person betreut werden kann, oder
c) der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem
anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des
Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende
betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat
kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.

Was mündliche Zusagen eines Arbeitgebers wert sind, hast Du in der Zwischenzeit gelernt.

Ich gehe mal davon aus, daß Du ein Kind unter 12 Jahren hast, wenn es zur Kita gebracht werden muß.

Du wirst das also schriftlich formulieren und beantragen müssen, und evtl. einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen müssen,
um Deinen Anspruch durchzusetzen.
Dann allerdings kann Dir immer noch passieren, daß Du einen anderen Arbeitsplatz benötigst,
weil der Arbeitgeber Dich nicht überall einsetzen kann, denn einen Kündigungsschutz ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz nicht.


Eigentlich fragt man sich, warum der Gesetzgeber sich die Mühe macht, solche Passagen zu erarbeiten, die dann nur irgendwo auf einem Blatt
Papier stehen, die aber ganz einfach umgangen werden können, indem dem Arbeitgeber mündlich eine Zusicherung gegeben wird, die dann aber schriftlich im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sodaß sich dann darauf berufen werden kann, daß man einen 3 Schichten -Arbeitsvertrag unterschrieben hat.


Ach schau mal hier: CLICK
Es gibt dazu doch schon Präzedenzfälle.

Der Vater darf in dieser Situation allerding nicht arbeitslos sein, weil dieser ebenfalls für die Betreuung der Kinder infrage kommt. Seine Schichten und sein Einsatz findet Berücksichtigung.

Ansonsten bliebe Dir die Feststellung einer Gesundheitsgefährdung durch den Arbeitsmediziner.

Das Problem wird sein, daß Du bei den Kollegen kaum Rückhalt bekommen wirst, die dadurch häufiger zum
Nachtdienst eingeteilt werden würden, als Mitarbeiter mit Kindern unter 12 Jahren im Haushalt und die sehr oft der Ansicht
sind Kinder sind Privatvergnügen.
Das ergibt sehr, sehr viel böses But.

Nichts desto trotz, gibt es diese gesetzliche Bestimmung und Möglichkeit.
Du kannst dann aber davon ausgehen. sowie Dein Kind 12 Jahre alt geworden ist, machst Du weiter Nachtdienste,
es sei denn Du erhälst vom Arbeitsmediziner eine Freistellung, die aber meist auch nur zeitlich begrenzt wirksam ist,
( selbst bei Mitarbeitern mit einer malignen Erkrankung.)


Liebe Grüße Fearn
 
Verstehe ich nicht- der Gesetzesgeber macht doch eine klare Ansage: "sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen". Unser Beruf ist nun mal ein 3-Schicht-Beruf. Der AG hat dies nochmal deutlich gemacht durch eine entsprechende Passage im Arbeitsvertrag.

Die TE kann versuchen, ob der AG eventuell doch ein Einsehen hat- allein, ich zweifele dran nach dieser Aktion. Man könnte es als Erpressung ansehen... ihr kommt mir nicht entgegen, dann suche ich andere Wege.

Anwaltskosten kann man sich sparen. Die sollte man lieber in Bewerbungen stecken. Denn selbst wenn der AG nachgiebt, er hat noch genug legale Möglichkeiten den AN bei der Entscheidung zu gehen "nachhaltig zu unterstützen".

Elisabeth
 
Hm, danke für die ehrlichen Antworten.
Einige haben geschrieben, ich hätte mich krank schreiben lassen sollen...wenn ich das gemacht hätte für die Zeit der restl. Nachtschichten, dann wäre der Ofen wahrscheinlich gleich aus gewesen. So habe ich angeboten den Dienst zu tauschen, es musste auch keiner meine Nachtschicht übernehmen der schon Frühdienst hatte. Wie gesagt, ich war zu dem Zeitpunkt schon fast 40h wach, wäre heut morgen über 50h wach gewesen, ich will mal denjenigen sehen, der da noch rechtens denken, Auto fahren, und Verantwortung übernehmen kann. Ich hatte einfach Angst, mir war schwindlig, ich konnte mich nicht mehr konzentrieren, mir fiel es schwer überhaupt noch klar zu denken.Angenommen ich wäre gestern völlig übermüdet zum Dienst gefahren, und es wäre irgendwas passiert, was dann? Dann hätte man mir genauso einen Strick daraus gedreht. Wie man es macht ist es verkehrt. Ich habe auch niemanden erpresst, mag sein das sich meine Chefin so fühlt, ich habe sie gebeten mich aus dem Dienst zu nehmen, damit ich schlafen kann, und heute einen anderen Dienst übernehme. Wäre ich zum Arzt gegangen und den Rest der Woche ausgefallen, dann gute Nacht. Was blieb mir anderes übrig.
Das ich diese Probleme habe, war allen bekannt. Ich verlange auch gar nicht, mich ganz aus dem Nachtdienst zu nehmen, es wäre eine Option nur 2 am Stück zu machen, dafür dann öfters im Monat, ist zwar auch nicht optimal, aber es wäre irgendwie besser machbar als 5 Näcbte ohne Schlaf.
Theoretisch würde das auch gehen, aber man stellt sich eben stur, und ich begreife nicht warum.
Beim Arzt war ich wegen der Probleme. Er meinte, entweder Schlaftabletten oder ein Attest. Ein Attest will ich nicht bringen, dann ist es ganz vorbei, und ich würde am gleichen Punkt stehen wie jetzt.
 
versteh ich nicht ganz. Letztlich bleibt die Frage - was ist DIR wichtiger.
Hast fearns 2. click gelesen? ArbG Wuppertal von 2007..
Wieviel Prozent/ Std. arbeitest denn eigentlich?
Warst bereits bei einem Facharzt für Arbeitsmedizin?
 
Ich arbeite eigtl. 25h pro Woche..
Würde ich oder hätte ich ein Attest gebracht, dann würden die mich dort nicht mehr anschauen. Ich habe es mich bisher eben einfach nicht getraut, meine Chefin lebt nach dem Grundsatz mit Schlaftabletten muss es gehen. Geht es aber nicht. Ich hatte einfach Angst, das sie mir dann genauso aus betriebl. Gründen kündigen würden, schließlich habe ich ja keine "echte" oder schwerwiegende Krankheit, sondern "nur" das Problem der absoluten Schlaflosigkeit, sowas zählt nicht bei uns auf Arbeit.
Ich war bisher nur beim Hausarzt.
Betriebsarzt und Betriebsrat gibt es bei uns nicht.
 
Und noch was, wegen der Sache mit den unter 12 jährigem Kindern im Haushalt.
Eine ehemalige Kollegin war alleinerziehend, der Sohn 5 Jahre alt, ihr wurde bei Einstellung mündlich zugesichert, sie müsse Nachtschichten nur im äussersten Notfall machen. Dann war sie jeden Monat dran, mit gleicher Begründung, die Dauernachtwache hat gekündigt, es Gänge nicht anders, mit 5 könnte der Kleine doch schon allein schlafen. Sie hat auch immer wieder argumentiert, dass sie ihn nicht alleine lassen will und muss, aber es wurde ignoriert. Dann wurde ihr nahegelegt seitens der PDL, sich andersweitig zu bewerben, immerwieder wurde sie ins Büro zitiert und gefragt ob sie schon eine andere Stelle gefunden habe.
Sicherlich hätte sie mit Anwalt Klagen können, aber wer macht das schon.
Wenn ich also mit Attest gekommen wäre, hätte man mich sicherlich ähnlich "behandelt", das wollte ich vermeiden. Deswegen war mein Vorschlag nur 2 am Stück zu machen, was aber auch nur ignoriert wurde.
Aber nun habe ich mir anscheinend mein eigenes Grab geschaufelt.
 
Ich bin schon etwas überrascht, hier mitzulesen. Egentlich ist rechtlich doch alles völlig glasklar! Und wenn Du Dich wegen Deines Schlafmangels nicht in der Lage fühlst, zu arbeiten, bist du arbeitsunfähig. Punkt.
Wenn das Arbeitskima für Dich schwierig ist: Man kann im Augenblick vielleicht auch gelegentlich daran denken, daß es eine Vielzahl offener Stellen gibt! In Zukunft kann man ja auch, von den Erfahrungen belehrt, das Wesentliche im Arbeitsvertrag vereinbaren. Das empfiehlt sich immer und man hatte selten so gute Karten dafür wie zur Zeit.
 
Ich verstehe das ganze Kopfzerbreche nicht! :gruebel: Ich würde mir von niemandem vorschreiben lassen, Schlaftbl einzunehmen!! Bewirb dich bei ambulanten Pflegediensten, wo man keinen Nachtdienst machen muss! Auf so ein Theater hätt ich kein Bock!!!
 
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Reaktionen: Susanne2807
Frag mich auch grad auf welchem Mond Dein AG lebt.
Einerseits kriegen sie eine Stelle (nur 1?) nicht besetzt, andererseits wird dermaßen Druck ausgeübt, will man einen AN loswerden.
Stehen eher nicht Schlange an der Tür, die potentiellen neuen Arbeitnehmer-?
Ein Kind mit 5 Jahren, das will ich nicht alleine lassen, nachts - ich darf es nicht.
Kein Mensch, auch nicht die Mutter des Kindes kann sich zur gänze vorstellen, welchen Blödsinn ein 5 jähriger anstellen kann, nachts, aus lauter Verzweiflung oder aus irgendeinem anderen (für das Kind in dem Moment sinnigen) Grund.
Hätte das jemand mitbekommen, die Polizei geholt - die Kollegin hätte eine Anzeige bekommen.
 

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