Jährliche Überprüfung der Fach- und Hilfekräfte

Arbeitsmarktmanager

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Eine Altenpflegerin hat bei mir angerufen, und teilt mit, dass ihre Einrichtungsleitung eine jährliche Überprüfung der Pflegequalität laut... "Gesetz" durchführen müsse.

Das bedeutet dass alle Fach- und Führungskräfte unter Aufsicht der WBL arbeiten müssen, und diese Kraft dann eine Bewertung festlegt.

Laut meinen Informationen gibt es eine derartige gesetzliche Vorgabe nicht. Ich halte dies auch für unsinnig, und demotivierend.

Aber ich wundere mich schon über so vieles nicht mehr... Dieser Hausleitung die so etwas anordnet gehört selbst ein Pfleger gesetzt.

Wie ist das bei Euch ?
 
eine fortlaufende überprüfung der fachkompetenz ist per se ja kein unsinn.. aber auf die durchführung kommt es an.
 
Ich meinte auch nicht dass eine begründete Überprüfung im Einzelfall oder bei einer Gruppe, auch in Abstimmung zur Akzeptanz mit den Pflegekräften, und für Einzelnen selbst, mehr Sicherheit in der Pflege geben kann.
Aber ich kann mich nicht darauf berufen im Gießkannenprinzip, alle jedes Jahr, und ständig, und unter Hinweis, dass das Gesetz wäre, und notwendig sei, in dieses Prozedere einzubinden.
Gerade in der Pflege, sollte man immer wieder die Wertschätzung der Mitarbeiter-und Mitarbeiterinnen im Fokus haben. So, wie diese Pflegeeinrichtung das ausführt, werden sie mit Kündingungen rechnen müssen.
 
"werden sie mit Kündingungen rechnen müssen."

Wie sollen diese Kündigungen denn begründet werden ?
 
Ich hab mal in einem Altenheim gearbeitet wo es schon seit Jahren so gehandhabt wurde, dass die Bereichsleitung 1x jährlich mit jeder Pflegekraft mitgelaufen ist.Im Anschluß gab es ein Mitarbeitergespräch.Da wurde dann von beiden Seiten reflektiert und man hat darüber gesprochen was evtl.verbessert werden kann.
Die Grundidee finde ich nicht schlecht.Ist natürlich immer die Frage wie so etwas durchgeführt und kommuniziert wird...
 
Ich schreibe auch nicht von einer sinnvollen Verbesserung der Prozesse, sondern frage ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, denn darauf hebt die Einrichtung ab. Mit ist jedenfalls keine bekannt.
Ich stimme mit Ihnen überein dass eine aktuelle Tätigkeitsanalyse gut sein kann, aber darum geht es nicht.
Meine Frage ist, gibt es eine gesetzliche Grundlage zu dieser ständigen Überprüfung aller Pflegekräfte oder nicht.. ?
 
So, wie diese Pflegeeinrichtung das ausführt, werden sie mit Kündingungen rechnen müssen.
Die Mitarbeiterin könnte, sollte, müsste sich doch trauen konkret nachfragen auf WELCHES Gesetz sich die Einrichtung beruft. Über Dritte find ich das nicht so dolle.
Inwieweit soll (mal von der praktischen Umsetzung abgesehen) der Plan x dazu führen, dass MA aller Wahrscheinlichkeit nach deswegen kündigen werden - ? Geht es ETWAS klarer, was das WIE heißt?
Wird da Angst geschürt, Panik geschoben?
Die Kollegin und Du - arbeitet ihr beim selben Arbeitgeber?

Ein generelles Nein, woraus leitet sich das ab?
 
Ein generelles Nein, woraus leitet sich das ab?
Aus der nicht existenten Rechtsgrundlage für eine grundlos routinemäßige, private Pflichtüberprüfung der Mitarbeiter durch Vorgesetzte. Auf Grund des Examens kann und darf der Einrichtungsleiter davon ausgehen, dass alle notwendigen Kenntnisse vorhanden sind und die Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden. Davon abgesehen würde sich die Frage ergeben, wer die Qualifikation- und Qualität des prüfenden Vorgesetzten bewertet.
 
eine gesetzliche grundlage gibt es meines wissens nicht, da hat ben schon recht.

generell finde ich es aber in unserem eigenen Interesse nicht schlecht wenn unser Fachwissen nicht nur regelhaft aufgefrischt, sondern auch überprüft wird, so wie oben geschildert finde ich es jetzt auch nicht wirklich toll und hilfreich..
 
Aus der nicht existenten Rechtsgrundlage für eine grundlos routinemäßige, private Pflichtüberprüfung der Mitarbeiter durch Vorgesetzte. Auf Grund des Examens kann und darf der Einrichtungsleiter davon ausgehen, dass alle notwendigen Kenntnisse vorhanden sind und die Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden. Davon abgesehen würde sich die Frage ergeben, wer die Qualifikation- und Qualität des prüfenden Vorgesetzten bewertet.

Ja sicher sollte man davon ausgehen können, dass der/diejenige seinen Job beherscht! Es mag sein, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, für sinnvoll halte ich es allemal! Die WBL hat das Recht und sogar die Pflicht für eine ordnungsgemäße Pflege zu sorgen, dafür darf sie auch geeignete Instrumente anwenden. Wenn das fair und wohlwollend abläuft ist dem nichts entgegen zu setzen! Ich halte es durchaus für sinnvoll und was ist denn dabei mal einen Tag mit der WBL gemeinsam zu pflegen? Oder vielleicht im Sinne einer PFlegevisite? Die Qualifikation und Qualität der WBL überprüft die PDL, bzw. Heimleitung.
Ehrlich, ich verstehe nicht warum seine Arbeit nicht reflektiert und nichts anderes ist das, nur gemeinsam mit der WBL.
Im Verlauf der Jahre schleichen sich bei jedem Fehler ein, denke ich! Ich habe immer gerne neue Kollegen/Azubis angelernt, dass war auch immer eine Reflektion meiner Arbeit, da man immer wieder hinterfragt wurde. Man blieb u.a. so auf dem aktuellen Stand.....
 
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Natürlich gibt es dazu kein Gesetz. Sonst müsste es ja eine Behörde zur Überprüfung der Einhaltung und Konsequenzen bei einem Gesetzesverstoß geben.

Die WBL hat das Recht und sogar die Pflicht für eine ordnungsgemäße Pflege zu sorgen, dafür darf sie auch geeignete Instrumente anwenden.
und was heißt das jetzt? Was heißt ordnungsgemäß und was sind geeignete Instrumente?

Die Qualifikation und Qualität der WBL überprüft die PDL, bzw. Heimleitung.
na ja, impliziert, dass die WBL oder SL die "beste/höchste" Pflegekompetenz hat - was das auch immer sein mag. Das man an solche Posten u.a. des öfteren nicht aufgrund von Qualifikation kommt, sondern Vit. B ist hinlänglich bekannt.
Stellt sich die Frage, vor allem bei größeren Einrichtungen, ob das die Qualifikation einer SL oder WBL sein sollte, oder eher die Managementfähigkeiten, Sozial- und Führungkompetenzen im Vordergrund stehen sollten - ich bin für letztere.

Ich habe immer gerne neue Kollegen/Azubis angelernt, dass war auch immer eine Reflektion meiner Arbeit,
und wer überprüft die/den Prüfenden?
Die Position ermächtigt einen Vorgesetzten dies natürlich zu Tun.
Die Qualifikation bzgl. Pflegekompetenz - prüft niemand.
Du weißt selbst wie schnell man Betriebsblind wird.

Das dieses Vorgehen zu einer Verbesserung führen könnte ist denkbar, insgesamt sehe ich darin aber kein geeignetes Mittel um generell die Pflegequalität zu verbessern.

Ich denke eher, dass eine Fortbildungsverpflichtung von mind. 40Std./Jahr ausserhalb der Einrichtung, dem Ziel ein Stück näher kommen lässt.
 
Was heißt ordnungsgemäß und was sind geeignete Instrumente?
Sorry, dass ich jetzt in einem kleinem Forumsbeitrag nicht ausführlich erläutert habe was damit gemeint sein könnte.
Es heisst u.a. interne Standards einzuhalten, sich an Hygieneregeln zu halten, ein empathischer Umgang mit Bewohnern um nur einen Teil zu nennen. Selbstverständlich wird es hier keine vollständig objektiven Maßstäbe geben.


na ja, impliziert, dass die WBL oder SL die "beste/höchste" Pflegekompetenz hat - was das auch immer sein mag. Das man an solche Posten u.a. des öfteren nicht aufgrund von Qualifikation kommt, sondern Vit. B ist hinlänglich bekannt.

Nein impliziert es für mich nicht! Ich bin auch dafür, dass nicht unbedingt die WBL am besten pflegen können muss. Es schadet aber nicht, wenn sie über entsprechende Erfahrung verfügt und einschätzen kann, was ihr Team so tut.
Ich hatte bei dieser Aussage eher daran gedacht, dass es noch problematischer ist eine solche "Überprüfung" einem pflegerisch erfahreren mitten aus dem Team zu überlassen. Zum einen ist dieser nicht in der Verantwortung für das gesamte Team, zum anderen werden auch da nicht alle akzeptieren, dass einer dazu auserkoren wird um die anderen zu bewerten.



Und wer überprüft die/den Prüfenden?
Die Position ermächtigt einen Vorgesetzten dies natürlich zu Tun.
Die Qualifikation bzgl. Pflegekompetenz - prüft niemand.
Du weißt selbst wie schnell man Betriebsblind wird.

Gute Frage, aber konsequenterweise müsste man dies dann für Alle fordern. Und genau diese Betriebsblindheit ist ein Grund sich regelmäßig einer Reflektion seiner Arbeit zu stellen.
Die Kammerbefürworter könnten jetzt sagen, dass dies Aufgabe einer Pflegekammer ist und dort geregelt werden könnte. Könnte sein, sehe ich persönlich aber auch kritisch, die Handwerkskammer schützt mich nicht vor Pfusch am Bau und die Ärztekammer mich nicht vor schlechten Ärzten, bei letzteren trotz Fortbildungsverpflixhtung.

Das dieses Vorgehen zu einer Verbesserung führen könnte ist denkbar, insgesamt sehe ich darin aber kein geeignetes Mittel um generell die Pflegequalität zu verbessern.

Ich denke eher, dass eine Fortbildungsverpflichtung von mind. 40Std./Jahr ausserhalb der Einrichtung, dem Ziel ein Stück näher kommen lässt.

Ich habe nicht behauptet, dass es ein generelles Mittel zur Verbesserung der Pflegequalität ist! Fortbildungen ausserhalb der Einrichtung gehörn sicher auch dazu, dass wird aber sicher an der Umsetzung scheitern. Hier stellt sich die Frage, wer das finanziert und stellt der AG dafür frei?
 
Hallo Ludmilla,
stimme in vielen Teilen deiner Ausführungen zu und sehe das ebenso wie du.
Lese allerdings auch heraus dass auch du siehst, dass hier einiges an Sprenstoff enthalten sein kann.

Und genau diese Betriebsblindheit ist ein Grund sich regelmäßig einer Reflektion seiner Arbeit zu stellen.
Dies müsste aber dann von Aussenstehenden geschehen im Rahmen z.B. einer Supervision?
die Handwerkskammer schützt mich nicht vor Pfusch am Bau und die Ärztekammer mich nicht vor schlechten Ärzten, bei letzteren trotz Fortbildungsverpflixhtung.
ja Richtig, setzt aber die Hürden etwas höher. 100% gibts nicht weder im Leben noch im Beruf.

Hier stellt sich die Frage, wer das finanziert und stellt der AG dafür frei?
Da bin ich ziemlich Schmerzfrei - im Zweifelsfall, wie in vielen anderen Berufen auch, gehört das zur, wenn auch evtl. (noch) nicht gesetzlichen sondern persönlichen Verpflichtung um meinen Beruf auszuüben und für den Arbeitsmarkt attraktiv zu sein (ich weiß, sticht bei der derzeitigen Situation eher weniger, für bestimmte Positionen vielleicht dann doch) vor allem da es hier um Menschen und deren Gesundheit geht.

Bei vielen Bekannten in anderen Berufen erlebe ich selten einen solchen immer wieder oft massiv postulierten Anspruch, dass der AG dies alles komplett zu bezahlen hat oder soll.

Zu bestimmten Themen gibt es auch kostenfreie FOBis - Arbeitszeit ja - deshalb entstehen aber dem AG selten zusätzliche Kosten.

Und nein, der Pflegeberuf ist nicht der schlecht bezahlteste Beruf, die verdienen auch nicht mehr.

Berufsverband, Gewerkschaften und sicherlich auch die künftigen Pflegekammern bieten bezahlbare Fortbildungen.
Nicht zu vergessen - das Finanzamt beteiligt sich auch daran.
 
Wir wissen - gar nicht - wie das mit der Begleitung durch den/die Vorgesetzte ablaufen soll.
Ich lese nur Spekulationen, dürftigst Info von einer Dritten, was für mich nicht zielführend ist.

pqsg.de - das Altenpflegemagazin im Internet / Online-Magazin für die Altenpflege
Diese nächstbeste Stellenbeschreibung einer WBL hab ich mir rausgesucht, wo sehr wohl auch eine Qualifikation gefordert wird, welche berechtigt die Qualität der untergebenen MA zu beurteilen. Explizit erfasst unter dem Punkt: Kontrolle der Arbeitsleistung. Eine qualifizierte WB, ggfs. ein Bachelor im Management beinhaltet das, richtig?
Ich werde bislang "auf dem Papier" "kontrolliert" - sprich sämtliche Doku, was problemlos möglich ist, da alles elektronisch erledigt wird. Das sagt aber wenig aus, WIE ich arbeite. Ein Konzept, welches konkret Punkte enthält, welche dem Unternehmen (...) wichtig sind, kann erarbeitet werden um möglichst objektiv nach einem Plan vorgehen zu können. Irgendwie, nach Lust und Laune des jeweiligen Vorgesetzten - wär doof. Ob das so zutrifft, s.o., keine Ahnung.

Begleitung, sie gibt es bei uns schon in einzelnen Bereichen.
Sollte das bei mir kommen, kann ich das hinterher beurteilen. Aktuell nicht.
In Bereichen, in denen man oft zu zweit, ggfs. auch zu dritt arbeitet, ist es für den mitarbeitenden und qualifizierten Vorgesetzten in der Klinik einfacher zu beurteilen, wie sich der einzelne MA organisiert, arbeitet. Kann man sich relativ schnell ein Bild machen.
Im Bereich der Langzeitversorgung - ist das eher nicht so, oder?

Im Prinzip sag ich ja, hat ein Unternehmen sehr wohl das Recht, MA-beurteilungen durchzuführen, was doch auch eine Begleitung bei Tätigkeiten beinhaltet, wer das wie ausführt, darüber lässt sich wohl recht gut streiten.

Das ist aber Sache des jeweiligen Unternehmens, zum einen
zum anderen - nachdem - die ersten Begleitungen gelaufen sind, ggfs. auch eine Sache der Mitarbeitervertretung.
Insofern unsachlich und schlecht qualifiziert beurteilt wird.
Über (bislang immer noch?) ungelegte Eier zu gackern - bringt was?
 
Um mal darauf zurück zu kommen, ob das Ganze Pflicht ist:

Nein, ist es so nicht, jedoch beauftragen die Pflegekassen den MDK mit jährlichen Überprüfungen. Hier mag die Intention für den AG herkommen.

Die Pflegequalität kann übrigens auch beurteilt werden, wenn die PDL NICHT die allerhöchste Fachkompetenz des Unternehmens hat, wovon auszugehen ist.
Auch die Überprüfung der Dokumentation gehört dazu, auch das mescnhlcihe Miteinander, auch die Kommunikation.
Und wenn man mal ehrlich drauf schaut, gibt es viele Hilfskräfte, deren Fachkompetenz unter dem gewünschten Niveau liegt. --> Eine Überprüfung macht definitiv Sinn.
Doof nur, wenn das ganze per Stille Post die Runde macht (so scheint es) und negative Reaktionen hervorruft.
 
Hallo,


Fachlichte Überprüfung:
Das Ergebnis von Pflege, sozialer Betreuung, Unterkunft und Verpflegung ist regelmäßig zu überprüfen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI vom 27.05.2011 Ziffer 4 i.V.m. Ziffer 1.3)

Das eingesetzte Instrument zur fachlichen Überprüfung der Pflege bzw. dessen Umsetzung ist inhaltlich und qualitativ zu verbessern , um Defizite in der pflegerischen Versorgung und im Bereich der Pflegedokumentation zeitnah zu erkennen und abzustellen sowie Sekundärerkrankungen aufgrund unsachgemäßer Pflege auszuschließen.

Erforderlich ist:
- Die Durchführung in ausreichender Frequenz
- Die Überwachung des Ergebnisses pflegerischen Handelns
- Die Einleitung geeigneter Korrekturmaßnahmen bei festgestellten Defiziten
- Die Überwachung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen

Meiner Meinung nach macht dies auch Sinn!

Ausserdem :
Sind diese Fachbegleitungen nicht nur zur Prüfung da, sondern vor allem auch um den ungelernten Kollegen Tipps zu geben, beispielsweise bei Transfers.

Die WBL muss sich auf die Arbeit ihrer Kollegen verlassen, da finde ich es nicht ungewöhnlich mal hinzusehen. Ob dies nur einmal im Jahr sein sollte sei dahingestellt, dies ist wohl die Mindestanforderung.

Wie will ich einen Mitarbeiter beurteilen, beispielsweise bei Beschwerden, wenn ich seine Arbeitsweise nicht kenne, bzw. wie will ich z.B. bei verhaltensbedingten Kündigungen agieren, wenn ich niemals hingeschaut habe.

Susanne
 
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