In allen schriftlichen Prüfungen durchgefallen - Was für Möglichkeiten habe ich noch?

chantalle-han

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Beruf
Pflegehelferinn / Azubi Pflegefachfrau
Akt. Einsatzbereich
Auf Suche nach Schul- und Ausbildungsplatz
Hallo,

ich habe mich die letzten drei Jahre durch die Ausbildung zur Pflegefachfrau
(Generalistik) gekämpft. Allerdings bin ich dann durch die schriftliche Prüfung
durchgefallen. Ich muss jetzt also 9 Monate noch wiederholen und nach spätestens
einem Jahr die Prüfung abgelegt haben.

Jetzt wollte ich das Jahr aber nicht an meiner alten Schule wiederholen. Ich bin
Legasthenikerin und kann nicht gut schreiben (weswegen ich ja auch im
schriftlichen Teil des Examens durchgefallen bin). Ich habe auch eine
entsprechende Bescheinigung vom Arzt. Die Direktorin der Schule weiß davon und
schon allein deswegen werde ich auch bei der Wiederholung in dieser Schule am
Ende durchfallen. Sie sagt mir seit drei Jahren, dass sie mich eigentlich nicht
als Examinierte sieht sondern maximal als gute Pflegehelferin. Allerdings hab
ich schon 20 Jahre als Pflegehelferin gearbeitet; ich will die letzten drei
Jahre nicht einfach so wegwerfen.

Leider habe ich keinen neuen Schulplatz gefunden; die Schulen waren entweder
schon voll, oder das Curriculum passte nicht. Jetzt läuft mir aber leider die
Zeit davon, es gibt ja eine Frist, bis wann ich die Wiederholungsprüfung
abgelegt haben muss.

Ich bin derzeit auch krank geschrieben, weil mich diese ganze Situation nervlich
fertig gemacht hat. Kann man da nicht bei der Schulbehörde einen Antrag
einreichen, so dass sich die Frist verlängert, bis ich das Schuljahr und die
Prüfung wiederholt habe? Wie gehe ich da am besten vor?

Achso, das Bundesland ist Niedersachsen.

Viele Grüße
 
Ausbildungs- und Prüfungsordnung, §19, Abs. 4:

(4) Hat die zu prüfende Person alle schriftlichen Aufsichtsarbeiten nach § 14 Absatz 2 Satz 1, den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf sie zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn sie an einer zusätzlichen Ausbildung teilgenommen hat. Im Einzelfall kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüferinnen oder Fachprüfern abweichend von Satz 1 über eine zusätzliche Ausbildung entscheiden. Dauer und Inhalt der zusätzlichen Ausbildung bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Die zusätzliche Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die in § 21 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen. Die zu prüfende Person hat ihrem Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung einen Nachweis über die zusätzliche Ausbildung beizufügen.

In begründeten Ausnahmen kann also von der Maximaldauer der Verlängerung um ein Jahr abgewichen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Claudia,

danke für Deine Antwort. Soweit hab ich ja das Gesetz auch verstanden. Was ich noch nicht weiß: Wann, wo und wie muss ich da einen entsprechenden Antrag stellen? Hat vielleicht hier im Forum jemand bereits Erfahrung damit?
 
Wann: Sobald wie möglich.
Wo: Bei der zuständigen Behörde. Die müsstest Du auf der Rechtsbehelfsbelehrung finden können, oder dem Bescheid, mit dem Dir das Nicht-Bestehen der Prüfung mitgeteilt wurde.
Wie: schriftlich.

Ob Deine Behauptungen eine in den Augen der Behörde nachvollziehbare Begründung darstellen, wage ich allerdings anzuzweifeln. Deine Legasthenie besteht nicht seit gestern. Hätte die Schule Dich deswegen loswerden wollen, hätte sie Deine Probezeit nutzen können. Vielleicht solltest Du zur Formulierung der Begründung anwaltlichen einen Anwalt hinzuziehen.
 
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