Hallo!
Heute musste ich bei einer Bewohnerin den Notarzt rufen, die Sanis sind gekommen und haben den Notarzt dazugeholt. Sie hatten bei ihr eine i.V. Infusion gelegt. Der Notarzt hat zu mir gesagt ich solle die Infusion später ziehen. In der Berufsschule haben wir das Thema (i.V.) nicht gehabt und uns wurde dort auch gesagt das wir das ohne zuätzliche Fortbildung als Altenpfleger nicht tun dürfen. Das habe ich auch dem Notarzt mitgeteilt und er kam zu mir und meinte wörtlich "Sie wollen bloß nicht". Da die Infusion durchgelaufen ist haben die Sanis sie dann eh gezogen nur wollte ich fragen wie die Rechtslage ist. Meine Kollegen meinten ich habe richtig gehandelt und auch in anderen Foren schreiben Leute das nur Krankenpfleger i.V. Tätigkeiten durchführen dürfen, andere die schon 20 Jahre als Apfl. arbeiten meinten sie hätten schon mal i.V. Infusionen gezogen. Ich habe jetzt ein schlechtes Gewissen weil ich mich geweigert habe und wollte wissen was ihr dazu meint. Grüße Lobby
__________________
Heute musste ich bei einer Bewohnerin den Notarzt rufen, die Sanis sind gekommen und haben den Notarzt dazugeholt. Sie hatten bei ihr eine i.V. Infusion gelegt. Der Notarzt hat zu mir gesagt ich solle die Infusion später ziehen. In der Berufsschule haben wir das Thema (i.V.) nicht gehabt und uns wurde dort auch gesagt das wir das ohne zuätzliche Fortbildung als Altenpfleger nicht tun dürfen. Das habe ich auch dem Notarzt mitgeteilt und er kam zu mir und meinte wörtlich "Sie wollen bloß nicht". Da die Infusion durchgelaufen ist haben die Sanis sie dann eh gezogen nur wollte ich fragen wie die Rechtslage ist. Meine Kollegen meinten ich habe richtig gehandelt und auch in anderen Foren schreiben Leute das nur Krankenpfleger i.V. Tätigkeiten durchführen dürfen, andere die schon 20 Jahre als Apfl. arbeiten meinten sie hätten schon mal i.V. Infusionen gezogen. Ich habe jetzt ein schlechtes Gewissen weil ich mich geweigert habe und wollte wissen was ihr dazu meint. Grüße Lobby
__________________