HowTo: Wie lasse ich Personal 30 (und mehr) Tage durcharbeiten

Nein ^^

Bei mir steht auch frei. Ndf. Nachtdienstfrei. Keine Stunden eingetragen.

Das ist ja mein Problem, dass dies als freier Tag gezählt wird und somit die 19Tage maximal-Regel umgangen wird.
Man hat also (außer diesem Tag) garkein frei mehr ;)

Edit: Danke @ Narde ;)
 
Aber das geht doch nur wenn man eine 6 Tage woche hat, oder? Bei ner 5,5 Tage woche (ist bei uns so) steht dir ja trotzdem noch mindestens 1 Tag pro Woche zu. Bei dir wären das ja alle 14 Tage ein "freier" Tag was sogar einer 6,5 Tage Woche entspricht.
Hast du denn keine 7 Stunden schichten? Weil ich kenn 5,5 *7 = 38,5 Std/Woche
Oder 6*6,42 = 38,5 std / wo... bei ausnahmen eben mal nen freien "Rolltag" gestrichen... macht dann in etwa 45 Wochenstunden, aber niemals mehr.
 
Ich befürchte, dass entgegen des geschriebenen Plans, der tag an dem du in den Nachtdienst gehst als freier Tag gerechnet wird.

Spät: bis 22 Uhr- nachfolgender Nacht: ab 22 Uhr = 24 Stunden zwischen 2 Diensten. Die Wochenstundenzahl stimmt jedenfalls.

Elisabeth

PS Ich kann meine Tabelle auch in .doc anbieten. Weiß nur net wie ich dei hochladen soll.
 
Nein, der Nachtdienst-reingeh Tag ist Nachtdienst ^^

Jetzt wirds echt konfus ;)

Meine TXT war ein Beispiel. Natürlich mache ich dadurch Überstunden, habe regulär eine 6Tage Woche.

Nochmal, laut Arbeitszeitschutzgesetz sind max 19Tage am Stück. Indem man als 20. Tag den Nachtdienst-rausgeh-Tag nimmt (an einem Sonntag!), lässt sich dies umgehen.

Mehr wollt ich doch garnicht sagen *langsam verzweifel*
 
Manche Dienstplangestalter haben anscheinend zuwenig Arbeit, wenn sie sich sowas einfallen lassen können. Ich frage mich, ob der Dienstplanschreiber selbst auch solche Dienste machen würde. (Natürlich nicht :knockin:).

@maniac: Was sagen die Mitarbeiter dazu? Die müssen doch völlig am Rad drehen.

Wir machen höchstens 6 Tagdienste hintereinander oder 2 Nachtdienste. Ich war mal so doof, hab nicht auf den Plan geschaut und mit jemanden einen Dienst getauscht, obwohl ich vorher 6 Tage Dienst hatte und nachher 2 Tage. Somit hatte ich 9 Tage Dienst. Das war mir eine sehr große Lehre, ich war an den letzten 2 Tagen mit den Nerven am Ende.

Gruß,
Lin
 
Wie gesagt, ich befürchte das die Zeit zwischen 2 Diensten gesehen wird: 24 Stunden =frei.

Elisabeth
 
Wie gesagt, ich befürchte das die Zeit zwischen 2 Diensten gesehen wird: 24 Stunden =frei.

Ich denke nicht, dass das gesetzeskonform wäre, da ja dann kein Frei im Dienstplan eingeteilt ist. In Maniacs Fall ist im Dienstplan nach dem ND ein Frei eingetragen.
Wenn man an einem Tag Dienst hat, ist das nicht Frei. Es ist primär nicht ausschlaggebend, ob dieser Dienst 8 h, 12 h oder 24 h dauern würde.

Ist das schwierig zu formulieren, aber ich hoffe ihr könnt meinen Gedankengängen folgen :emba:.

Gruß,
Lin
 
@maniac: Was sagen die Mitarbeiter dazu? Die müssen doch völlig am Rad drehen.

Ich hab ja grad erst die Abteilung gewechselt und hab mir das im Dienstplanprogramm angeschaut.

Auf Nachfrage sagte man mir, sie hätten in der Verwaltung angerufen und gefragt wie das denn sei. (Ohne konkrete Aussage wie es dazu kommt, nur die Frage ob 28 Tage am Stück erlaubt sei)
Die Antwort: Die AVR trifft keine Aussage darüber, wieviel man am Stück arbeiten dürfe. Also 28 Tage am Stück, kein Problem.

Mich selbst betrifft es so NICHT diesen Monat. Der nächste Dienstplan ist noch nicht geschrieben.

Ich habe dieses WE frei und dann den 18.4 noch. Sonst immer Dienst
Also 3 Tage im April - da kann ich nicht meckern :)
 
Hallo Maniac,

über dem AVR steht aber das Arbeitszeitgesetz und ich bin mir nicht sicher ob diese Rechnung eures Hauses korrekt ist, dass der Nachtdienst so geregelt wird.

Liebe Grüsse
Narde
 
Das weiß ich doch, ich schrieb nur, was angeblich die Verwaltung dazu gesagt hat.
 
Ich hab ja grad erst die Abteilung gewechselt und hab mir das im Dienstplanprogramm angeschaut.

Auf Nachfrage sagte man mir, sie hätten in der Verwaltung angerufen und gefragt wie das denn sei. (Ohne konkrete Aussage wie es dazu kommt, nur die Frage ob 28 Tage am Stück erlaubt sei)
Die Antwort: Die AVR trifft keine Aussage darüber, wieviel man am Stück arbeiten dürfe. Also 28 Tage am Stück, kein Problem.

Die AVR trifft zwar keine Aussage darüber wie lange am Stück gearbeitet werden darf, aber sehr wohl darüber wann ein gearbeiteter Sonntag als frei gegeben werden muss und danach gerechnet kann der DP SO nicht aufgehen, zumindest nach meiner Rechnung: (3) Sonntagsarbeit ist die Arbeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr an Sonntagen. Bei Sonntagsarbeit sollen im Monat zwei Sonntage arbeitsfrei sein. Werden Mitarbeiter an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Der Ersatzruhetag darf nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.
 
) Sonntagsarbeit ist die Arbeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr an Sonntagen.

Am Sonntag ist laut Dienstplan frei... ;-)

Muss ich mal die Tage gucken, wie die Überstunden im Nachtdiensttag davor genau eingegeben sind...
 
Am Sonntag ist laut Dienstplan frei... ;-)

Muss ich mal die Tage gucken, wie die Überstunden im Nachtdiensttag davor genau eingegeben sind...

Dein Aprilplan ist AVR-konform, sofern Du den Sonntag am 29. März frei hattest, ansonsten steht Dir noch der Esatzruhetag davon zu. Und spätestens am 2. Mai musst Du wieder einen freien Tag haben als Ersatzruhetag für den 19. April. Dein nächster Ersatzruhetag für den 26. April wäre dann spätestens am 9. Mai fällig...usw.
Der Dienstplan kann nicht so einfach losgelöst von dem vorherigen Plan gesehen werden, entscheidend sind die SOnntage.
Eine 6-Tage-Woche ist allerdings auch hammerhart:knockin:
 
Hallo Maniac,
ich les mir nicht erst alles durch, komme also gleich nochmal auf den Anfang.
1. Laut Arbeitszeitgestz 12 Tage und nicht mehr darf man am Stück arbeiten
2. Ein "Diensttag" definiert sich von Beginn an der Schicht für die nächsten 24 Stunden (das ist arbeitsgrechtlich unstrittig)
3. zwischen zwei Diensten müssen 11 Stunden Ruhepause sein UND in 24 Stunden darf maximal 10 Stunden gearbeitet werden
Was da passiert, ist arbeitsrechtlich schlichtweg verboten und kein Diskussionsthema!!!!!!!!!
Arbeitsmedizinisch ist das der totale Supergau.
Was macht ihr eigentlich mit den Massen an Überstunden, die da anfallen?
Man kann nicht einen zusammenhängenden normalen Dienst in unterschiedliche Stundenbewertungen aufsplitten, nur dranzuhängende, angeordnete Stunden sind als normale Überstunden zu bewerten.
MfG
rudi09
 
2. Ein "Diensttag" definiert sich von Beginn an der Schicht für die nächsten 24 Stunden (das ist arbeitsgrechtlich unstrittig)

Spät: 14-22 Uhr
frei: 22-22 Uhr
Nacht: 22-6 Uhr

Und nun? Wenn ein "Diensttag" sich wie oben beschrieben definiert, dann wird das frei wohl ähnlich definert. Oder?

Es fallen keine Überstunden an, das ist der Witz an der unterschiedlichen Dienstplanschreibung.

Elisabeth
 
H
1. Laut Arbeitszeitgestz 12 Tage und nicht mehr darf man am Stück arbeiten
2. Ein "Diensttag" definiert sich von Beginn an der Schicht für die nächsten 24 Stunden (das ist arbeitsgrechtlich unstrittig)
3. zwischen zwei Diensten müssen 11 Stunden Ruhepause sein UND in 24 Stunden darf maximal 10 Stunden gearbeitet werden

Punkt 1 ist schlicht und ergreifend falsch. Das entsprechende Zitat im Arbeitszeitgesetz kannst Du mir gerne zeigen, ich find's nicht.

Punkt 2 kann so nicht stimmen, weil er Punkt 3 widerspricht. Spätdienst 14.00h-20.00h und am nächsten Tag Frühdienst z.B. von 7.00- 15.00h hat eine ausreichende Ruhezeit, trotzdem arbeite ich ab 14.00h am ersten Tag 15 von 24 Stunden.

Punkt 3: Die 11 Stunden Ruhezeit dürfen u. U. auf 10 Stunden verkürzen werden, und dass die zweite Hälfte der Behauptung so nicht stimmt, hab ich bereits oben erklärt. Die Schicht darf 10 Stunden nicht überschreiten, das ist richtig.
 
Hallöle!
Das ist ja kein Dienstplan, das ist gefährliche Körperverletzung!!!
Habe zwar keine Ahnung, ob das rechtlich überhaupt machbar ist, aber mein logischer Menschenverstand antwortet spontan mit NEIN! Bei uns ist der Tag, an dem man aus dem Nachtdienst kommt, auch als freier Tag gekennzeichnet, aber meine Leitung käme nie auf die Idee, mich am nächsten Tag sofort wieder zum Dienst einzuteilen. Arbeite in ner 5,5- Tage- Woche, habe also 2 freie WE + 2 Frei- Tage. Als ich jetzt in mein freies WE hinein"nächtigte", wurde ich vorher gefragt, ob das ein Problem für mich sei. So unterschiedlich wird das wohl in den verschiedenen Häusern gehandhabt!
Der Standard bei uns: max. 12 Tage Dienst am Stück, nach ND mind. 3 freie Tage (inkl. Ausschlaftag)!
Übrigens hat meine Freundin in einer Weiterbildung folgendes erfahren: um die Gesundheitsgefährdung durch Wechselschicht zu minimieren, sollte der Wechseldienst so aussehen: 2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht, 3 Frei! Weiter weg von dem beschriebenen Dienstplan gehts nicht, oder?
 
Hallöle!
Bei uns ist der Tag, an dem man aus dem Nachtdienst kommt, auch als freier Tag gekennzeichnet,...

Und das, obwohl du an diesem Tag 6 Stunden gearbeitet hast. Damit ist es durchaus möglich am folgenden Tag bei Bedarf wieder einen Dienst zu planen. Wohl dem, der nicht zum Frühdienst muss, sondern Spätdienst hat.

Elisabeth
 
@Elisabeth:

Möglich ist scheinbar fast alles, wenn man hier so liest. Aber wie gesagt: meine Leitung ist da sehr gnädig (an dieser Stelle mal ein herzliches Dankeschön!)
Ehrlich gesagt, finde ich es einfach nur erschreckend, wie dort mit Menschen umgegangen wird. Und ich hoffe, dass ich mich nicht irgendwann so einem Dienstplan ausgesetzt sehe. Unabhängig vom rechtlichen Standpunkt.
 
Unsere Leitungen machen dies auch nur im absoluten Notfall. Geplant ist so etwas nicht.

Elisabeth
 

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