Metto
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- Registriert
- 17.06.2011
- Beiträge
- 106
- Ort
- Norddeutschland
- Beruf
- examinierter Pflegeassistent '11
- Akt. Einsatzbereich
- Altenpflege
- Funktion
- Assistent
Man kann auf nichts verzichten was man nicht bekommt. Wenn man einen Partner hat und der genug verdient, bekommt man kein Hartz4.Die, die es sich leisten können, die vielleicht einen gut verdienenden Partner haben oder irgendjemand anders, der sie sponsert, oder sie haben einen Teilzeitjob und schrauben ihre Ansprüche eine Zeit lang runter...
Man kann auf nichts verzichten was man nicht bekommt. Wenn man einen Partner hat und der genug verdient, bekommt man kein Hartz4.
Die Hartz4ler werden gezwungen, unabhängig davon, ob sie geeignet sind oder nicht. Die Patienten, Bewohner, wie auch immer leiden erheblich darunter, denn nicht jeder ist für den Pflegeberuf geschaffen.
Das Beispiel hinkt insofern, dass weder Hamburger noch Putzfeudel auf menschliche Zuwendung und Empathie angewiesen sind...Wie viele Studenten, Hausfrauen, Selbstständige nach der Involvenz oder sonstwas arbeiten, aus finanziellen Gründen, notgedrungen als Reinigungskraft oder wenden Hamburger in der Wirtschaft zum Goldenen Doppelbogen? Dagegen protestiert doch auch keiner.
Würdest du alle Jobs ausprobieren? Weißt du nicht was dir liegt und was nicht?Aber wie wei0 man überhaopt, dass man in der Pflege net arebiten kann, wenn man es net ausprobiert hat?
Ich bin der Meinung, in die Pflege gehören Fachleute und keine ungelernten Hartzer!
Ich sehe hier nichts diskriminierendes.Was soll also das diskriminierende "ungelernte Hartzer"?
Pflege besitzt 3 Tätigkeitsfelder:
– Primärtätigkeiten (Pflegeanamnese, Pflegeplanung, Pflegeevaluation,
Schulung, Beratung, Anleitung, Unterstützung)
– Sekundärtätigkeiten (Pflegemaßnahmen durchführen, Pflegedokumentation,...)
– Tertiärtätigkeiten (administrative Tätigkeiten, Logistik, Arztsekretariat,...)Quelle: Vortag von ??? der Online leider net mehr vorhanden ist
§ 3 Ausbildungsziel(1)
Die Ausbildung für Personen ... soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege ... ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen (Ausbildungsziel).
(2) Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,
1.die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a)Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,
b)Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
c)Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit,
d)Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
2.die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a)eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
b)Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
c)Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
3.interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.
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