Handhabung von AAO

miramira

Junior-Mitglied
Registriert
17.02.2009
Beiträge
30
Ort
Dresden
Würde mich mal interessieren, wie es in anderen Häusern mit Arzt Anordnungen läuft.
Haben immer öfter das Problem, dass etwas vom Assistenz -Arzt mündlich angeordnet wird, es wird dann durchgeführt und wenn der Oberarzt am nächsten Tag Diese Anordnung sieht und sie für "falsch" hält wird behauptet(vom Ass-Arzt), dass wir das falsch verstanden bzw uns selber ausgedacht haben....
Problem ist nur, dass der Diensthabende am We fürs ganze Haus da ist und es nie schafft gleich her zu kommen und etwas schriftlich festzuhalten.
 
Du bist ja lustig :)

Das macht so ein Arzt nur EIN Mal mit mir (also erst anordnen und dann behaupten ich hätte mir das ausgedacht). Anschließend kann er JEDE Anordnung schriftlich niederlegen bevor ich sie ausführe...

Lasst euch nicht zu Deppen machen :schraube:
 
Wenn er wirklich so ein A**** ist würde ich mich meinem Vorredner anschließen.

Bei mündlichen Anordnung läuft es so, dass ich sie selber schriftlich fixiere. Beispielsweise:
"23:30: 20mg Prednisolon i.v. nach mündl. Anordnung des AvD"

Damit bist du juristisch schon abgesichert. Selbst wenn du es falsch verstanden hättest, kann man dich dafür nicht bestrafen.
 
wird bei uns auch so gemacht, mündl aao dr...
aber wenn es dann heisst, ich habe nicht zu gehört, er hat...gesagt, wird bei uns grundsätzlich lieber einem Arzt als allen Schwestern geglaubt.

Problem ist,hatte wir gerade erst, schwester piept Arzt an BZ 440. Arzt ordnet mündl 14 IE an.Schwester bittet Arzt dies schriftl. festzuhalten. Daraufhin riesen aufregung, von wegen er könne nicht auf Station kommen, AAo müssen ausgeführt werden, sonst unterlassenen Hilfeleistung.... .
macht man es aber und der Pat rausht ab, heisst es wieder soviel wurde nie angeordnet....
Wenn das Thema Chef/Oberarzt gegenüber weitergegeben wird, heisst es nur, wir müssen halt genau zuhören...natürlich müssen wir AAo umsetzen, auch mündliche...
 
Wenn das Thema Chef/Oberarzt gegenüber weitergegeben wird, heisst es nur, wir müssen halt genau zuhören...natürlich müssen wir AAo umsetzen, auch mündliche...
Hallo,

gibt es hierfür eine schriftliche Dienstanweisung? Ansosten gilt eine AAO als ein "Rezept" welches nur in schriftlicher Form Gültigkeit hat. Eigentlich darf ich keine telefonische Anordnung entgegen nehmen. Der Arzt muss eine schriftliche machen. Wir sind allerdings ein öffentliches Haus.

Liebe Grüsse
Narde
 
wird bei uns auch so gemacht, mündl aao dr...
aber wenn es dann heisst, ich habe nicht zu gehört, er hat...gesagt, wird bei uns grundsätzlich lieber einem Arzt als allen Schwestern geglaubt.


Wenn das Thema Chef/Oberarzt gegenüber weitergegeben wird, heisst es nur, wir müssen halt genau zuhören...natürlich müssen wir AAo umsetzen, auch mündliche...

Ich schließe mich Maniac an, so etwas passiert mir genau einmal, danach hat der entsprechende Arzt alles schriftlich zu fixieren, bevor ich eine AO ausführe.
Dabei würde ich ihm ganz freundlich erklären, dass dies die einzige Lösung ist um weitere Missverständnisse bei seinen AO zu vermeiden und es sicher auch in seinem Sinne liegt, dass seine AO korrekt ausgeführt werden.
 
Wie es Formal zu laufen hat, ist denke ich jedem klar.
Seine Behauptung
miramira
... er könne nicht auf Station kommen, AAo müssen ausgeführt werden, sonst unterlassenen Hilfeleistung.... .
würde ich so auch nicht stehen lassen wollen, Du hast Deinen Teil der Hilfeleistung durchgeführt, indem Du ihn verständigt hast. Er hat seine Anordnung nun mal schriftlich zu machen.
Als Kompromiss könnte ich mir vorstellen, das er Dir die Anordnung schriftlich per eMail zukommen lässt, so dass Du beweisen kannst, dass er es wirlklich angeordnet hat, wenn bei Euch jeder Arzt sein eigenes Log-in hat.
In der stationären Altenpflege wird beispielsweise mit schriftlichen Anordnungen per Fax Rechtssicherheit für die Pflegenden hergestellt.

Gruß
Sr. S.
 
Bei mündlichen Anordnung läuft es so, dass ich sie selber schriftlich fixiere. Beispielsweise:
"23:30: 20mg Prednisolon i.v. nach mündl. Anordnung des AvD"

Damit bist du juristisch schon abgesichert. Selbst wenn du es falsch verstanden hättest, kann man dich dafür nicht bestrafen.

Nein, juristisch abgesichert bist du dadurch in keinem Fall.
 
Hallo!
Kenn ich auch so! Nur Schriftliches hat juristisch Bestand.
 
Das ist ja gruselig was ihr da schreibt. Von Teamarbeit haben eure Ärzte noch nie was gehört oder? :knockin:

Ich bekomm oft mündliche Anordnungen, die ich ausführe, und mir dann erst nachträglich schriftlich anordnen lasse.

Wenn das ein Arzt zu mir sagen würde, da würd ich mal mit dem jenigen zum Chefarzt gehen, und das unter 6 Augen klären! Auch die Pflege muss mal "aufmucken". Wir können schließlich auch was, und sind nicht bescheuert und alles verstehen alles falsch.
 
Hallo Blümchen 1985.
betriebsintern reicht bei uns die Doku der mündlichen AO auch aus. Aber wenn es hart auf hart kommt eben nicht. Aus Schaden wird man klug. :x
 
Wenn er wirklich so ein A**** ist würde ich mich meinem Vorredner anschließen.

Bei mündlichen Anordnung läuft es so, dass ich sie selber schriftlich fixiere. Beispielsweise:
"23:30: 20mg Prednisolon i.v. nach mündl. Anordnung des AvD"

Damit bist du juristisch schon abgesichert. Selbst wenn du es falsch verstanden hättest, kann man dich dafür nicht bestrafen.

Dass das Rechtsbestand hat, hoere ich aber auch zum ersten Mal. Da koenntest du ja alles reinschreiben (ich will hier nicht den Sinn einer Doku in Frage stellen).

Die richtige Antwort auf diese Frage ist doch klipp und klar:
Schriftlich Anordnen, sonst Problem!

Wenn der Arzt sagt, wenn ich es nicht ausfuehre ist unterlassene Hilfeleistung... ja okay, nur ist die Frage... von wem? Von mir oder vom Arzt? Ich habe nicht die kompetenz, vor Ort ueber einen Notfall zu entscheiden.

Ich denke aber, ich habe dafuer aber keine Literatur, wenn der Arzt in einem Notfall selbst ist, und WIRKLICH nicht auf Station kommen kann, dann wird so eine Anordnung wohl irgendwie durchfuehrbar sein koennen.
Ich denke aber, so eine Situation wird nicht allzu haeufig vorkommen (Einziger Arzt im Notfall, kein anderer Arzt greifbar).



Ich persoenlich lasse mir alles schriftlich festlegen, auch wenn ich mich damit primaer unbeliebt mache. Ich habe allerdings schon die Erfahrung gemacht, dass ich auf lange Zeit auch Fruechte davon trage (manche finden meine Konsequenz gut, und insgesamt bekomme ich dadurch den Ruf eine "gründlichen" Pflegers).
Wie schon gesagt: Auf so einen Vergleich vor Gericht haette ich ÜBERHAUPT keine Lust. V.a. nicht, wenn das Problem so leicht zu umschiffen ist.
 
Also da muss ich IHM mal Recht geben.
Wenn dann brauchst du ne Quelle.

Wenn du einfach irgendwas auf den Bogen schreibst - wieso solltest du da rechtlich abgesichert sein??

Ich schreib dann auch den Namen drunter, aber nur um Anderen und mir später den Hinweis zu geben, von wem aus das kam.
 
Also da muss ich IHM mal Recht geben.
Wenn dann brauchst du ne Quelle.

Wenn du einfach irgendwas auf den Bogen schreibst - wieso solltest du da rechtlich abgesichert sein??

Ich schreib dann auch den Namen drunter, aber nur um Anderen und mir später den Hinweis zu geben, von wem aus das kam.

Worauf bezieht sich das Post jetzt?? Bin etwas irritiert :eek1:

Also ich sehe das als rechtliche Grauzone. Daher auch meine Frage nach der Quelle.
Hier wird auch nur irgendwas ins Forum gepinnt, rechtliche Absicherung durch Fakten ist damit nicht gegeben. Kann ja sein das das gar nicht stimmt was ihr hier behauptet.
Deshalb fordere ich hier Quellen, weil es auch ein sensibles Thema ist und m.M. viele nicht 100% sicher sind wie solche Situationen zu handhaben sind.

Gruß
 
Fühl dich hiermit geqoutet, ich meinte dich :-)

Also so eine Anordnung verstehe ich nicht als Grauzone.

Du schreibst etwas in die Kurve, zB:
Hr Müller, telef. 16IE Humalog
Jetzt passiert was, der Pat unterzuckert, erleidet irgendwelche Schäden.

Jetzt kommt die ganze Geschichte auf dich zu und du sagst "Guck mal, da steht doch Hr Müller.
Hr Müller wird gefragt und sagt, so ein Blödsinn, ich habe weder über den Patienten, noch über Insulin gesprochen.

Glaubst du, du hast mit dem Quote oben bewiesen, dass Hr Müller das angeordnet hat und schiebst somit ihm die ganze Verantwortung zu?
ich denke Nein.

Wie gesagt, von Leuten die man vertraut, kein Ding, aber wenn so etwas vorkommt, also dass die Anordnung verleugnet wird, NIEMALS. Denn mit irgendeiner Namensnennung ist man nicht "abgesichert"
 

Ähnliche Themen