Person A steht in einem Teilzeitarbeitsverhältnis als examinierte Krankenschwester bei einem Pflegedienst. Gegen Ende des Monats erhält sie ihren Dienstplan für den Folgemonat. In diesem Dienstplan ist sie an einem Tag für einen sog. "Transfer" eingeteilt, d. h. sie soll für ca. eine halbe Stunde zur Verrichtung einer pflegerischen Tätigkeit (für die außer der diensthabenden Pflegekraft eine weitere Person benötigt wird) am Arbeitsplatz erscheinen. Mit wie vielen Stunden muss dieser Transfer vom Arbeitgeber entgolten werden?
Ein Tarifvertrag gilt nicht, es besteht ein freier Arbeitsvertrag, der hierzu jedoch keinerlei Regelungen enthält.
Danke!
Ein Tarifvertrag gilt nicht, es besteht ein freier Arbeitsvertrag, der hierzu jedoch keinerlei Regelungen enthält.
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