die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen,
die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstattung von Gutachten zu unterstützen,
regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten,
die Handwerksrolle zu führen,
die Berufsausbildung zu regeln, dazu gehört:
eine Lehrlingsrolle zu führen,
Prüfungsvorschriften zu erlassen und Prüfungsausschüsse hierfür zu errichten,
Gesellenprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen,
Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen.
Ferner unterstützen die Handwerkskammern ihre Mitglieder sowohl durch eine Rechtsberatung als auch unternehmensberatend.
Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen,
die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks und die ihnen dienenden Einrichtungen, insbesondere das Genossenschaftswesen zu fördern,
Schlichtungsstellen einzurichten
Handwerkskammer - Wikipedia