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Die verantwortliche Pflegefachkraft und deren Stellvertretung bzw. die
Fachbereichsleitung und deren Stellvertretung müssen über folgende Qualifikationen
verfügen:
- Nachweis einer von der DKG anerkannten Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Intensivpflegetätigkeit in einer stationären oder/und ambulanten Einrichtung innerhalb der letzten fünf Jahre (mindestens 50% Stellenanteil). Die bei intensivpflegebedürftigen Klienten eingesetzten Pflegefachkräfte müssen
optional über eine der folgenden Fort- bzw. Weiterbildungen verfügen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit einer von der DKG anerkannten Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit "Heimbeatmungskurs"
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit mindestenseinjähriger klinischer Intensiverfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre
- Altenpfleger/in mit "Heimbeatmungskurs".
Ein/e Gesundheits- und Krankenpfleger/in ohne eine der o.g. Voraussetzungen darf
nach beatmungs-/intensivspezifischen Einweisungen (strukturierte Einarbeitung) nur
innerhalb einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in der häuslichen Versorgung
eines stabilen Klienten eingesetzt werden mit dem Ziel, die Weiterbildung
"Heimbeatmungskurs" innerhalb eines Jahres nach Anstellung zu beginnen.
Ein/e Altenpfleger/in ohne "Heimbeatmungskurs" darf nur innerhalb einer
Intensivpflege-Wohngruppe bzw. in einer stationären Intensivpflegeeinrichtung
eingesetzt werden, wenn im selben Wohnbereich und in derselben Arbeitsschicht
eine Pflegefachkraft mit einer der o.g. Fort-/Weiterbildungen präsent ist.
Sofern eine Einrichtung schwerpunktmäßig intensivpflegebedürftige Kinder und
Jugendliche versorgt, sind vorrangig Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte mit
den o.g. (optionalen) Zusatzqualifikationen einzusetzen.