Gründung eines Intensivpflegedienstes

CaSah

Newbie
Registriert
03.03.2015
Beiträge
4
Ort
Münster
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
außerklinische Intensivpflege
Hallo ihr Lieben,

ich befinde mich in der Planungsphase zur Gründung eines Intensivpflegedienstes. Nun habe ich in einer (online-) Broschüre entnommen, dass ich für die Zulassung zur Intensivpflege eine Leitungskraft beschäftigen muss, die ausgebildete/r Atemtherapeut/in ist.

Aus dieser Broschüre ist leider nicht zu entnehmen, ob dieses eine Voraussetzung ist oder eine Empfehlung. Weiß jemand Näheres, ob es spezielle Vorgaben gibt? :-?

Grüße
Carolin
 
Hey.

Ist mir auch neu diese Voraussetzung. Es heißt übrigens "Atmungstherapeut". :-)

Also, falls du wirklich wen suchst, sag Bescheid. ;)
 
Ohhhh, falls ich jemandem in seinem Beruf falsch betitelt habe, sorry. :D Ich hoffe, dass ich anfangs keinen "Atmungstherapeuten" beschäftigen muss, dieses würde meine vorläufige Kostenaufstellung über den Haufen werfen. :-)
 
Reicht sonst denen nicht eine geringfügige Beschäftigung?
 
Soweit ich weiß, für die Gründung nicht. :( Aber ich habe ja auch keine Ahnung, ob das ein Muss ist. :(
 
Ja, es stimmt. Außerdem brauchen sie ein Pflegekonzept mit Schwerpunkt außerklinische Intensivpflege, um eine Zulassung überhaupt zu bekommen. Falls Sie Hilfe brauchen, gern über PN.

Knaib.de schrieb:
:
Die verantwortliche Pflegefachkraft und deren Stellvertretung bzw. die
Fachbereichsleitung und deren Stellvertretung müssen über folgende Qualifikationen
verfügen:
  • Nachweis einer von der DKG anerkannten Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen Intensivpflegetätigkeit in einer stationären oder/und ambulanten Einrichtung innerhalb der letzten fünf Jahre (mindestens 50% Stellenanteil). Die bei intensivpflegebedürftigen Klienten eingesetzten Pflegefachkräfte müssen
optional über eine der folgenden Fort- bzw. Weiterbildungen verfügen:
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit einer von der DKG anerkannten Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit "Heimbeatmungskurs"
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit mindestenseinjähriger klinischer Intensiverfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre
  • Altenpfleger/in mit "Heimbeatmungskurs".
Ein/e Gesundheits- und Krankenpfleger/in ohne eine der o.g. Voraussetzungen darf
nach beatmungs-/intensivspezifischen Einweisungen (strukturierte Einarbeitung) nur
innerhalb einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in der häuslichen Versorgung
eines stabilen Klienten eingesetzt werden mit dem Ziel, die Weiterbildung
"Heimbeatmungskurs" innerhalb eines Jahres nach Anstellung zu beginnen.

Ein/e Altenpfleger/in ohne "Heimbeatmungskurs" darf nur innerhalb einer
Intensivpflege-Wohngruppe bzw. in einer stationären Intensivpflegeeinrichtung
eingesetzt werden, wenn im selben Wohnbereich und in derselben Arbeitsschicht
eine Pflegefachkraft mit einer der o.g. Fort-/Weiterbildungen präsent ist.
Sofern eine Einrichtung schwerpunktmäßig intensivpflegebedürftige Kinder und
Jugendliche versorgt, sind vorrangig Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräfte mit
den o.g. (optionalen) Zusatzqualifikationen einzusetzen.
 
Es lässt sich aber auch ein "normaler" Ambulantendienst gründen, einen "Intensivpatienten" aufnehmen und danach eine entsprechende Fachkraft einstellen.
 
Ich glaube nicht, dass das Kompetenznetzwerk Bayern verbindliche Strukturen für die gesamte Bundesrepublik stellen kann. ;) Wer ist denn da Ansprechpartner? Die Krankenkassen?
 
Hallo ihr Lieben,

ich heiße Carolin, bin Gesundheits- und Krankenpflegerin und neu hier :-)

Ich befinde mich in der Planungsphase zur Gründung eines Intensivpflegedienstes.
Nun habe ich in einer (online)Broschüre entnommen, dass ich für die Zulassung zur Intensivpflege eine Leitungskraft beschäftigen muss, die ausgebildete/r Atemtherapeut/in ist.
Aus dieser Broschüre ist leider nicht zu entnehmen, ob dieses eine Voraussetzung ist oder eine Empfehlung.
Weiß jemand Näheres, ob es spezielle Vorgaben gibt?:-?


Grüße
Carolin
Hey,

Und wie läuft es mit dem Aufmachen des Intensivpflegedienstes? Bin neugierig.
 
Hey,

also ich bin Pflegedienstleiter eines Intensivpflegedienstes. Kann Dir gerne per PN Infos geben. Arbeite in NRW.
 
Hallo,

generell sind die wichtigsten Vorgaben für dich:
  1. S2-Leitlinie Ausserklinische Beatmung der DIGAB
  2. Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse
Diese Beiden Dinge sind die Grundlage für fast Alles in der AIP.

Grüße,
 

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