Generalistische Ausbildung - und wir?

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Blümchen92

Gast
Habe neulich im TV gehört dass ab 2015 bundesweit es nur noch die generalistische Ausbildung (Alten, Kranken und kinderkrankenpflege zusammen) geben soll. Aber was ist dann mit uns? Haben wir trotzdem noch die "normalen", alten Examensprüfungen? Oder werden wir auch noch umgestellt auf die Generalistik? Und vor allem: wer wird wohl eher eingestellt? EIne normale Krankenpflegerin oder eine die die Generalistische Ausbildung hat...
 
Nur die Ruhe, die gener. Ausb. läuft bereits seit einigen Jahren und es wird beide Ausb. noch ein paar Jahre sicher geben, denn die Umstellung muss ja zuerst geplant werden.

Jeder behält seine Berufsbez., genauso wie bei Gesetzesänderungen oder von KS nach GuK.

Und vor allem: wer wird wohl eher eingestellt?
Jeder der zwei Beine und zwei Hände hat :-)
 
Wer sich bereits in Ausbildung befindet wird ganz normal abschließen. Und so lange es keine neue Gesetzeslage gibt, wird sich an den Prüfungsmodalitäten wohl auch nix ändern. Man darf also gespannt sein, welche Ziele die notwendige Gesetzesänderung so mit sich bringt. Ich denke, es wird eher in Richtung Altenpflegegesetz §3 gehen. Hier findet sich alles was aktuell in der Praxis an Pflege zu finden ist.

Bei der neuen Berufsbezeichnung wird es wohl ähnlich laufen wie beim Wechsel von Krankenschwester auf Gesundheits- und Krankenpflegerin. Du kannst beide Bezeichnungen verwenden.

Elisabeth
 
Bei mir auf der Schule startet zum 1.4 immer ein generalistischer Kurs. Das Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege zusammen geführt wird find ich per se nicht schlecht, aber ich habe mich mit ein paar aus diesem Kurs unterhalten und die beschweren sich alle über die Art der Einsätze. Sie müssen sich selbst darum kümmern wo sie ihren Praxiseinsatz machen und sie sollen unteranderem auch Einsätze in Arztpraxen und Kindergärten haben, den Sinn davon verstehe ich nicht wirklich :gruebel:
 
@nani91:
Sie müssen sich selbst darum kümmern wo sie ihren Praxiseinsatz machen
kann nicht sein, da lt. Gesetz die Schule die gesamte Verantwortung für die Ausbildung hat.

@blümchen:
Ab 2015 soll es NUR noch diese geben...
wo steht das denn?
2015 soll das Gesetz verabschiedet werden.
Wann es in Kraft tritt und wie die Übergangszeiten sind liegt alles noch nicht fest.
 
@blümchen: wo steht das denn?
2015 soll das Gesetz verabschiedet werden.
Wann es in Kraft tritt und wie die Übergangszeiten sind liegt alles noch nicht fest.

Unsere Schule hat zum Beispiel einen Brief bekommen, dass sie ab 2015 nur noch General. ausbilden dürfen, nicht mehr anders! Und das ist BUNDESWEIT so!
 
blümchen, das kann nicht sein.
Von wem soll denn der Brief sein?
Sowas regelt in unserer Rechtsordnung ein Gesetz und niemals ein Brief.
Bundesweit kann es nur sein, wenn es ein Bundesgesetz gibt.

Es kann sein, dass du da was verwechselst.
Vielleicht hat der Träger beschlossen, dass er nur noch general. Ausb. anbietet - das kann sein.

Für die gen. Ausb. gibts ja noch nicht mal nen Lehrplan, bis auf wenige Bundesländer.
 
@nani91: kann nicht sein, da lt. Gesetz die Schule die gesamte Verantwortung für die Ausbildung hat.

Genau so ist es aber. Zumindest wurde es mir so von den Auszubildenden der Generalistischen Pflege erzählt.
 
Nicht nachplappern, was die Anderen vorplappern.

Du bist in der Ausbildung, hast bestimmt das KrPflG zu Hause, wenn nicht googeln
und
Nachlesen.

Mit den Ausbstellen müssen Verträge bestehen und die Stellen müssen zugelassen sein von der Schulaufsichtsbehörde.

Kann also sein, dass die Schule ne Liste rausgibt mit Einsatzstellen und die Azubis müssen/dürfen sich eine raussuchen und den Termin klar machen.
Kann mir schlecht vorstellen, dass Einsatzstellen das mitmachen würden, wenn Ihnen die Bude eingerannt wird von Azubis.
Wenns nicht klappt MUSS die Schule einschreiten, denn die Schule ist verantwortlich, dass du die Ausb. nach Gesetz durchführen kannst, sonst wäre die Schule schadenersatzpflichtig
und
dann sind da noch die zeitlich zu absolvierenden Facheinsätze, die ebenfalls die Schule zu gewähren und zu planen hat.
 
Deswegen habe ich ja auch geschrieben dass mir das von den Auszubildenden erzählt wurde.
Ich kenne das Krankenpflegegesetz. Ich mache die Krankenpflegeausbildung und nicht die generalistische und ich weiß dass die Ausbildung nicht komplett gleich ist.
 
Ja das hast du Recht, dass die nicht komplett gleich sind.
Aber die Rechtsgrundlagen sind es derzeit noch.
Denn dies ist immer noch ein Modellversuch, also müssten diejenigen die die gen. Ausb. machen, sollte der Gesetzgeber rein theoretisch den Modellversuch für beendet erklären, die Azubis die Voraussetzungen haben den Abschluss als GuK zu machen bzw. als solche anerkannt werden und müssen damit die gleiche Ausb. nach Gesetz
also
prakt Stunden in den Fachbereichen absolviert
und Mindestunterrichtsstunden in dem jeweiligen Fach gehört haben.
 
@Blümchen: Da hat Renje zu 100 % absolut recht. I
 
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es einen oder zwei "Wahleinsätze" gibt, um die sich die Azubis dann selbst kümmern müssen. Diese Möglichkeit gibt es an einigen Schulen, aber sie hat mit generalistisch oder nicht nichts zu tun.
 
Wir hatten kürzlich genau dieses Thema angesprochen: Was passiert mit der Ausbildung bei Gesetzesänderung? Ergebnis war, das du als Azubi das Recht darauf hast, nach dem Gesetz geprüft zu werden, welches bei Ausbildungsbeginn galt.
Ich selbst mache ebenfalls eine Generalistische Ausbildung (wobei wir nur KP und AP haben). Einsätze werden bei uns selbstverständlich von der Schule geplant. Bei Problemen weißt uns die Schule auch darauf hin - nicht andersherum. Das diese Ausbildungsform eine andere Einsatzplanung erfordert ist aber obligatorisch.

Bzgl. der Änderung ab 2015: Unsere Dozentin setzte darauf, das es noch gute 20 Jahre dauert bis zur Novellierung:P

Basti
 
@BastiDE:
dass Unsinn was deine Dozentin da von sich gibt.
Kannst du auch ganz leicht im Netz überprüfen.

Novellierungen des KrpflG und der APrV finden regelmäßig alle 10-15Jahre statt.
Derzeit gültiges Gesetz von 2003, also die Novellierung wird nicht mehr lang auf sich warten lassen.
Vor dem Hintergrund der gener. Ausbildung kann es diesmal schon an die 15Jahre gehen bis das Neue kommt.
Erste Entwürfe sind bereits da.

Was passiert mit der Ausbildung bei Gesetzesänderung?
Nix, da du unter dem bestehenden Gesetz eingestiegen bist und dein Vertrag auf dieser Basis abgeschlossen wurde.
Das läuft genauso wie bei den vergangenen Novellierungen.
 
@BastiDE:
dass Unsinn was deine Dozentin da von sich gibt.
Kannst du auch ganz leicht im Netz überprüfen.

Das war vieleicht wirklich etwas übertrieben. Aber (so find ich das zumindest) das Grundprinzip der Aussage stimmt schon. Die Mühlen der Gesetzgebung mahlen langsam. So ein neues Gesetz wird sicherlich noch eine Weile auf sich warten lassen. Vielleicht nicht 20 Jahre, aber zu 2015 wird es sicherlich nichts mehr.

Basti
 

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