- Registriert
- 04.01.2010
- Beiträge
- 2
- Ort
- Düsseldorf
- Beruf
- Gesundheits - und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Psychiatrie
- Funktion
- Prozessbegleiter
Hallo,
wir haben einen Bewohner mit Hemiparese der zur Zeit zur Nacht diagonal fixiert wird auf Grund mangelnder Absprachefähigkeit und compliance im Rahmen der vorliegenden Erkrankung/Störung.
Nun halte ich eine diagonale Fixierung in diesem Fall für ziemlich sinnfrei, da ich dabei mindestens eine gelähmte Extremität fixieren würde!
Die Fixierung der gesunden Seite macht meiner Meinung ebenso keinen Sinn da der Bewohner dann quasi "vollfixiert"wäre und die Gefahr von Dekubiti entsteht, mal abgesehen davon das ich mir nicht sicher bin, in wie weit dies rechtlich zulässig ist.
Mich würde interessieren, ob jmd bereits Erfahrungen damit gemacht hat, wenn ja welche, oder ob jmd Quellen kennt in denen der Umgang in dieser doch sehr speziellen Situation beschrieben wird bzw. eine Empfehlung zum Durchführen der Fixierung existiert. Das BfArM enthält keine diesbezüglich.
Naja bin mal gespannt ob das was kommt
Gruß Nightwatch
wir haben einen Bewohner mit Hemiparese der zur Zeit zur Nacht diagonal fixiert wird auf Grund mangelnder Absprachefähigkeit und compliance im Rahmen der vorliegenden Erkrankung/Störung.
Nun halte ich eine diagonale Fixierung in diesem Fall für ziemlich sinnfrei, da ich dabei mindestens eine gelähmte Extremität fixieren würde!
Die Fixierung der gesunden Seite macht meiner Meinung ebenso keinen Sinn da der Bewohner dann quasi "vollfixiert"wäre und die Gefahr von Dekubiti entsteht, mal abgesehen davon das ich mir nicht sicher bin, in wie weit dies rechtlich zulässig ist.
Mich würde interessieren, ob jmd bereits Erfahrungen damit gemacht hat, wenn ja welche, oder ob jmd Quellen kennt in denen der Umgang in dieser doch sehr speziellen Situation beschrieben wird bzw. eine Empfehlung zum Durchführen der Fixierung existiert. Das BfArM enthält keine diesbezüglich.
Naja bin mal gespannt ob das was kommt

Gruß Nightwatch