Fehler im praktischen Examen

Spritzchen

Newbie
Registriert
14.06.2009
Beiträge
21
Akt. Einsatzbereich
IMC
Funktion
Gesundheitheits- und Krankenpflegerin
Morgen,

kurze Frage vllt an Paxisanleiter und Lehrer hier: Wenn man im praktischen einen ZVK nach einer Kurzinfusion vermutlich eine Antibiose durchspült mit einer 10er Spritze NaCl... anstatt 50ml Kochsalz anzuhängen, dann ist man durchgefallen oder?
 
Ich bin zwar weder Lehrer noch Praxisanleiter, aber wo steht das man einen ZVK mit 50ml nachspülen muss? Selbst bei einem Volumenschenkel sollten 20ml doch eigentlich reichen!?
 
Das mit 50ml nachgespült werden muss, wäre mir auch nur. Kenne es auch mit 20ml.
Geht es evtl. um die direkte Bolusgabe in den ZVK via Spritze?
 
50 ml wäre mir genauso neu, bin auch mit 20 ml aufgewachsen ;)

Aber wieso schreibst du einmal NaCl und einmal Kochsalz? Ist doch das gleiche...?!

:)
 
Wie wurde es denn begründet? Ich glaube kaum, dass ein ZVK mehr als 10ml Volumen hat. Aber das sollte man dann wissen und es auch so begründen (steht drauf)
 
Es geht um das Spülen mit der Spritze nicht um die Infusionsgabe an sich. Kochsalz und NaCl? Weil die deutsche Sprache uns viele Möglichkeiten gab, um uns auszudrücken. ;)

Mir selbst ist es nicht passiert, ich möchte nur wissen, ob die Kollegin durchgefallen ist, denn streng genommen, handelt es sich um eine i.v.-Applikation, die durch die Spritze relativ schnell erfolgt, wäre zum Beispiel vorher Kalium gelaufen, könnte man so schnell einen Bolus setzen.
 
Medikamente, bei denen ein Bolus vermieden werden sollte, sollten imho sowieso mit einer Trägerlösung über ein exaktes Dosiersystem (Infusiomat) eingeschwemmt werden.
Bei einer Antibiose dürfte das wenig relevant sein.
Ob nun mit NaCl via Spritze oder per Infusionem nachgespült wird, ändert nichts daran dass es sich um eine intravenöse Gabe handelt.
Und auch mit einer Spritze lässt sich langsam applizieren. Auf der anderen Seite kann man auch mit einer Infusion so zügig nachspülen, das es sich vom Prinzip her um einen Bolus handelt.
 
:D Danke für die viiielen Tipps hier. Aber es geht mir NUR um das Handling im Examen - wie gesagt... ich weiß mit Spritze, Kurzinfusion umzugehen, mir geht es nicht um mich; jede Klinik verwaltet das ja auch für sich. Bei uns läuft Kalium zum Beispiel auch ohne Trägerlösung in den ZVK und wird nicht eingeschwemmt; Schön, wenn es so ist, aber keine Vorschrift, dafür aber natürlich schick mit Perfusor. ;)
 
Geht es darum, dass Infusionen eine delegierbare ärztliche Tätigkeit darstellen, während das Spülen mit einer Spritze als nicht-delegierbare i.v.-Injektion gewertet werden kann?
 
Nach vielem hin und her, dürfen Schüler im Examen, weder Port noch ZVKs anschließen und schon gar nicht via Spritze spülen. Auch wenn die Praxis in den Khs entsprechend anders aussieht.

Das ist deutlich kommuniziert worden.

Gruss Hexe
 
Nach vielem hin und her, dürfen Schüler im Examen, weder Port noch ZVKs anschließen und schon gar nicht via Spritze spülen. Auch wenn die Praxis in den Khs entsprechend anders aussieht.

Das ist deutlich kommuniziert worden.

Gruss Hexe

Das mag bei Euch so sein - bei uns z. B. dürfen Schüler mit höherem Ausbildungsstand und im Examen sowieso selbstverständlich an den ZVK bzw. Port und diese auch spülen.
 
Bei uns (Universitätsklinik in Bayern) kein Spritzen (und damit auch kein Nach-Spülen) i.v. durch Auszubildende. Richtige Lösung wäre Anhängen einer Kurzinfusion mit 50 ml NaCl 0,9 % gewesen bzw. Delegation des Spülens an Betreuende Examinierte Kraft...! Meine Note (Praxisanleiter und 5o % der Praktischen Note werden von mir bestimmt) wäre beeinflusst werden - allerdings NICHT als "NO-GO , Patientengefährdungsfelhler (Wird ja theoretisch gelehrt - ferner würde ich meine Schüler in Schutz nehmen da Sie es ja täglich beobachten und auch erklärt bekommen) ABER da kein Schulstandard nehme ich an dass die Bewertende Lehrkraft eine Schwerwiegende Verletzung der Regeln sehen würde und dies mit einer Note schlechter werten würde...
 
Ich finde das doch sehr seltsam. Wenn dies Aufgabe einer examinierten Kraft ist, so kann und sollte das auch Aufgabe eines Schülers im Examen (unter Aufsicht der Ex. Kraft) sein... :-/
 
So wird das hier (auch ein großes Universitätsklinikum) auch gesehen ;)

Die Examensschüler gehen mit ZVK und Port genauso um, wie es eine examinierte Kraft tut - wieso auch nicht?
 
Nein man ist nicht grundsätzlich durchgefallen.
Ich hab in meiner Praktischen Prüfung auch mit 10ml NaCl gespült.

Wenn man auf der 100% sicheren Seite sein will, lässt man sich vor der Prüfung einfach noch eine 1000er Jono ansetzen, sofern der Pat nicht schon eine hat oder eben 1000er NaCl 0,9% und befährt den ZVK einfach dauerhaft, zumindest während der Prüfung. :)
 

Ähnliche Themen