Für Fehler bezahlen!

Soweit ich weiß, greift in diesem Fall der §831BGB "Haftung für den Verrichtungsgehilfen". Das würde bedeuten, dass die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers primär den Schaden bezahlt. Ob und ggf. in welcher Höhe Deine Chefin Dir gegenüber ewinen Schadensersatzasnspruch hat, wäre juristisch zu klären. Aber wenn Du für den Schaden haften sollst, brauchst Du die Rechnung, damit Du Deinen Schaden wiederum bei Deiner Versicherung einreichen kannst. Im Übrigen würde Deine Versicherung dann auch überprüfen, ob der Schaden wirklich Dir anzulasten ist.

§ 831
Haftung für den Verrichtungsgehilfen


(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.
 
Es muß doch aber auch im Krankenhaus eine Dokumentation geben, in der stehen sollte, ob der Patient Hilfsmittel benutzt und ob die bei Aufnahme vorhanden waren. Hat die Krankenhausdokumentation jemand eingesehen? Wenn da steht, daß die Beißer da waren, hast Du gute Karten, aus der Sache herauszukommen.
 
CLICK

Ich würde das meiner Haftpflichtversicherung melden.
In der Regel beinhaltet die Haftpflichtversicherung einen Rechtschutz.
Die werden sich mit dem Anspruch sicherlich auseinandersetzen, ob die das regulieren möchten, oder ob die meinen wer zuständig ist.

Dein Arbeitgeber dürfte doch sicherlich eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Na ja, und eine Aussage bei der Polizei,- wenn der Arbeitgeber die haben möchte, oder dh. wenn die Polizei die haben möchte, die
kann ja nicht so schlimm sein.

Liebe Grüße fearn
 
Bei uns im OP gint es eine "Brezelstrafe"
Op-Beginn ist 08.15 Uhr.
Wenn später angefangen werden kann, wird der Schuldige meist schnell gefunden;
und der muss dann pro Minute Verspätung eine Butterbrezel mitbringen :deal:

Jeder macht mit; egal ob Chefarzt, Anaesthesist oder OP- Schwester....
und Alle finden es toll :klatschspring: meist wird dann natürlich für Alle was mitgebracht ...


Und wir essen jeden Tag Butterbrezeln !!!!
 
Fearn, warum soll eine Haftpflichtversicherung eine Rechtsschutzversicherung beinhalten. Das sind doch zwei völlig verschiedene Dinge.
 
Es muß doch aber auch im Krankenhaus eine Dokumentation geben, in der stehen sollte, ob der Patient Hilfsmittel benutzt und ob die bei Aufnahme vorhanden waren. Hat die Krankenhausdokumentation jemand eingesehen? Wenn da steht, daß die Beißer da waren, hast Du gute Karten, aus der Sache herauszukommen.


Sollte man meinen. Macht aber leider nicht jeder so. Beispiel bei uns auf der Station: Man macht ein ausführliches Aufnahmegespräch mit Patient und wenn nötig Angehörigen. Dabei sollte eigentlich auch nach solchen Dingen wie Zahnprothesen, Brille, Hörgeräte, Gehhilfen usw gefragt werden. Ausserdem wird drauf hingewiesen, das wir keine Haftung für verloren gegangene Wertsachen übernehmen, dass sie diese also Zuhause lassen sollen, weil man sowas im KH eh nicht braucht. Danach wird das ganze mit in den Aufnahmebericht getippt, so dass wenn Fragen sind diesbezüglich, jeder einfach nachlesen kann. Soweit zur Theorie :lol: Ich mach es genau so, denn ich hatte wegen einer Zahnprothese mal ziemliches Theater. Seitdem bin ich da ganz genau. Es gibt aber leider auch Kolleginnen, denen ist das wurst. Die rennen in das Zimmer rein, fragen warum der Patient da ist, ob er Allergien hat und das wars. Hauptsache wieder schnell zurück an irgendeinen PC um dort im Internet zu surfen....:wut: Ich weiss aber wenigstens, dass es im Klagefall nur zu meiner Entlastung dient, wenn ich das alles dokumentiert habe.
 
Werden unrechtmäßige Forderungen an den Versicherungsnehmer gestellt, dann enthält die Haftpflicht als auch die Verkehrshaftpflichtversicherung einen Rechtschutz betreffs dieses Schadens.

Liebe Grüße Fearn
 
Ich glaube jetzt bist du aber schwer auf dem Holzweg.

Dann wären sämtliche Rechtschutzversicherungen überflüssig?

Warum kommts zum Gerichtstermin?
Weil der eine meint, dass die Forderung ungerechtfertigt ist z.B. in der Sache und/oder der Höhe, sei es der Geschädigte oder dessen Versicherung.
Diese sich nicht Einigen können oder mit deren Einigung ich nicht zufrieden bin.

Ohne Rechtschutz - selber zahlen!
 
Nein, - diese enthaltene Rechtschutzversicherung betrifft nur die Abwehr von unberechtigen Forderungen. Ich hab Dir mal ein Beispiel herausgesucht: CLICK
wobei das eigentlich alle Haftpflichtversicherer in ihrem Programm haben.

Zitat:
Bei unberechtigten Schadenersatzansprüchen dagegen wehrt Ihre
Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche ab.
p.gif

Sollte der "Geschädigte" darauhin einen Rechtsstreit anstreben, führt die Haftpflichtversicherung für Sie den Prozess und trägt auch die Kosten hierfür.
Sie wandelt sich dann sozusagen in eine Art „Rechtsschutzversicherung“ um.

Sicherlich werden einige Versicherer versuchen, den Kunden damit im Regen stehen zu lassen. Man kann dann aber auf seine Versicherungsbestimmungen bestehen.
Die meißten nutzen dann ihr private Rechtschutzversicherung, oder verzichten gänzlich und bezahlen.
Im Prozeßfall, ist die Haftpflichtversicherung nicht außen vor.
Damit kannst Du sämtliche Forderungen die unberechtigt sind einfach an Deinen Haftpflichtversicherer weiterleiten und hast Dich damit gekümmert, daß eine Regulierung möglich ist.

Betrifft der Schaden zb. die Berufshaftpflicht, des Arbeitgebers, dann wird das sicherlich auch von der Privathaftpflicht, die Dich ja schützen soll zum Ausdruck gebracht. Damit kannst Du dann diese Ansprüche an den Versicherer Deines Arbeitgebers weiterleiten.

Dieser kann sich nicht darauf berufen keine Berufshaftpflicht für seine Angestellten zu haben.



Liebe Grüße Fearn
 
Das kann einem alledings auf die Füße fallen, denn der Arbeitgeber ist bei mittlerer bis grober Fahrlässigkeit nicht in der Pflicht den Schaden alleine zu regeln.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber alleine.

Wenn es um größere Summen geht, dann erklärt sich das von alleine, daß der Arbeitgeber die Berufshaftpflicht einschalten muß.

Es muß aber überhaupt ersteinmal ein nachweisbarer Schaden entstanden sein um zu haften.
Wenn kein materieller Schaden vorliegt, weil zb. eine Aufgabe im Ablauf vergessen wurde, dann kann man auch keine Ansprüche geltend machen oder erfinden.

Man kann die nicht einfach pauschal mit 1€ beziffern.

Der Vorgesetzte kann ja mal versuchen den 1 € einzuklagen. Außer heiße Luft kommt dabei nichts heraus.
Zudem ist das im höchsten Maße albern. ( sorry)

Eine nette Variante wäre es, wenn der Vorgesetzte für jeden Fehler der passiert 50% mittragen muß. ;-)))

Lg Fearn.
 
Berufshaftpflicht, die den AN mit einschließt ist keine Pflicht für einen AG, das ist eine freiwillige Leistung.
 
Eine Berufshaftpflicht gibts oft zusammen mit der privaten Haftpflicht, in meinem Vertrag ist beides drin, leider wie ich feststellen musste nur bis 5 Mio Euro, also muss ich mal gucken, ob es nicht ein Angebot für unbegrenzte Schadenshöhe gibt, war nur ne eigene Erfahrung...
Dieser 1 Euro Strafe schlisst weitere Forderungen vom AG oder Pat. ja nicht aus...
 
Der Gesetzgeber verlangt die Berufshaftpflicht leider nur für Banken und Versicherungswesen.

Dennoch ist es nicht so, daß keine Haftpflichtversicherung besitzen, den Arbeitgeber von seiner Pflicht zur Haftung befreit. Das bedeutet nur, daß er einen entstandenen Schaden nicht an eine Versicherung abtreten kann. Deshalb haftet nicht automatisch der Arbeitnehmer alleine.

Allerdings sollte man als Arbeitnehmer wirklich besser wissen, ob eine Berufshaftpflicht besteht.

Das ist vielleicht eine gute Gelegenheit da mal nachzu forschen.

Abgesehen davon hatte ich meine Pferde einmal in einen Stall untergestellt in denen für "Fehler " jeweils 1 DM bezahlt werden mußte.
Allzuviele Fehler wurden überhaupt nicht gemacht und das dümmliche Spiel endete damit, daß die Stallbesitzerin immer neue und unmöglichere Regeln aufstellte, die totaler Unfug waren.
Das schaut man sich in der Regel kurze Zeit an und dann stellt man die Zahlung entweder ein und läßt es auf eine Eskalation ankommen, oder man streicht die Segel und sucht sich etwas anderes.
Ich habe mir damals etwas anderes für die Pferde gesucht.( wen interessiert es ob ich mein Halfter bevor ich es in den Schrank hänge schließe oder nicht? Und welchen Vorteil soll soetwas haben.)

Ich will damit sagen, daß es ganz fix Unruhen darüber geben wird, was ein Fehler ist und was nicht und wer dafür im Grunde genommen verantwortlich zu machen ist, wenn etwas passiert.
Für richtige Pflegefehler hafte ich sowieso, aber bitte nicht für jeden Fliegenschiß, der einen Euro wert sein soll. Das gibt Unruhe hoch 3 und Unfrieden unter den Mitarbeitern, bis hin zu einer "Petz- und Denunzierungskultur."

Vor allem zeugt es nicht von besonderen Führungsqualitäten.

Liebe Grüße Fearn
 

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