Gravierender Fehler bei Gipsanlage (Radius-Fraktur)

Dreaming

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Gesundheits- und Krankenpfleger,Rettungssanitäter, Altenpflegehelfer, Ausbilder Breitenausbildung
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich habe momentan ein Problem und weis nicht weiter.

Ich arbeite in einer Interdisziplinären Notaufnahme seit 1 1/2 Jahren.

Ich sollte bei einer Patientin mit einer Radius Fraktur einen Unterarm Gips gespalten anlegen.
Eigentlich etwas was ich behersche.
Folgendes ist passiert.

Beim anlegen des Gipses wurde die unterpolsterung mit Watte von mir vergessen.
Die Anlage des Gipses erfolge in Anwesenheit der Dienstärztin die mich dabei unterstütze.
Beim spaltes des Gipses was ich alleine getan habe, wurde leider mit der Gipssäge ein kein wenig die Dermins-Epidermis verletzt so das es zu einer kleinen blutung dabei kam ca 1cm.
Auch da ist mir nicht aufgefallen das die Unterpolsterung fehlt.Der Gips wurde zuende gespalten und fertigverbunden nachdem ich die Wunde begutachtet, desinfiziet und versorgt hatte in dem spalt.
Die Dienstärztin wurde auf das vorkommniss hingewiesen. Im anschluss kam Pat. zum kontroll Röntgen.
Und ich bekam alles weitere nicht mehr mit da ich andere Patienten dann versorge. Alles weitere wurde von der DÄ erledigt..rücktransport etc.
Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner Abteilungsleitung und wurde auf meinen fehler hingewiesen.da es bei der kontrolle am Tag später aufgefallen ist und die wunde wohl nahtpflichtig war.....natürlich stehe ich dazu...das war ganz klar meine Schuld.
Dieser Fall muss nun der Geschäftsführung etc gemeldet werden.
Er meinte im schlimmsten fall muss ich mit einer kündigung rechnen oder einer Abmahnung.
Zudem ganz klar muss ich eine schriftliche stellungnahme schreiben.


Was soll ich nun tun...was denkt ihr was passiert ?
Habt ihr tips und ratschläge ?

Tut mir leid für die Rechtschreibfehler...
 
hol dir unterstützung. minimum betriebsrat.. für solche sachen hab ich ne rechtsschutzersicherung, da würde ich mir n anwalt dazu holen und mit dem die weiteren schritte, die stellungsnahme und dein weiteres verhalten besprechen. wenn die schon mit kündigung und abmahnung drohen. auf keinen fall alleine zu iwelchen gesprächen gehen.
nichts überstürzen und zu nichts drängen lassen (auflösungsvertrag..)
 
minimum betriebsrat.
dem kann ich nur zustimmen. Auf keinen Fall alleine dort hin, auf keinen Fall Zugeständnisse machen, oder Erklärungen suchen.
Eine Kündigung wird Dir nicht ins Haus stehen, denke ich zumindest. Dazu ein interessanter Artikel im Bezug auf Fehler im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses : Wenn der Arbeitnehmer Fehler macht | Personal | Haufe
Schreib ein Ablaufprotokoll, insbesondere ist die Übergabe der Patientin, bzw. die Meldung der Verletzung an den Dienstarzt wichtig.

Ansonsten ist der Arbeitgeber grundsätzlich gegen solche Ansprüche versichert, so dass Du nicht persönlich haftbar bist.
Ich denke das wichtigste dabei ist, dass Du daraus gelernt hast, und der Schaden nicht allzu gross ist.
 
Also wegen so einer banalen Sache so ein Fass aufzumachen?! Finde ich von der GF völlig überzogen.
Nimm dir auf jedenfall den BR zur Hilfe und unterschrieb, wenn es mal soweit kommen sollte, auf gar keinen Fall einen Auflösungsvertrag.

Kann es vielleicht auch sein dass dich der AG irgendwie los werden möchte und nur nach Fehlern sucht?
Unfälle passieren nun mal. Es gibt keine NA in der alles reibungslos verläuft.
 
Habt Ihr Mitarbeitervertretung? Falls ja, Kontakt aufnehmen und bei allen Gesprächen (gerade bei der Geschäftsleitung) soll einer dabei sein. Lass dich zu nichts zwingen, solche Termine müssen festgelegt werden und du musst vorher informiert werden.
Jeder macht mal Fehler, drück dir die Daumen!
 
Ich seh das wie Schlitzi. Außerdem würde ich mich nach ner alternative umsehen. Wenn die so ein Theater veranstalten...
 
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Ohne konkrete Schadensersatzforderung des Patienten, kommt doch dabei eh nichts rum...
 
Hallo ihr lieben..hatte ein paar internetprobleme...Also erst einmal vielen Dank für die ganzen Ratschläge...also habe eine stellungnahme dazu geschrieben...Unter anderem habe ich mich an unsere MAV gewendet mit einem davon drüber gesprochen und ihm die Stellungnahme zum lesen gegeben...aussage dazu war..so ist das in ordnung und wenn ich unterstützung bei den gesprächen dann brauche ist er für mich da. Er selbst versteht den ganzen aufwand nicht aber nuja so ist es wohl mal.
Es wunder mich dennoch sehr, denn in meinen ganzen Jahren habe ich mir absolut nichts zu schulden kommen lassen...Ich denke es soll auch zur sicherheit sein, wenn eine Schadensatzforderung kommt...ansonsten eine Rechtschutzversicherung besitze ich auch noch.
Heute habe ich sie abgegeben..bin mal gespannt was bei rum kommt.

Einen Auflösungsvertrag werde ich nie Unterschreiben ! ;)
 
Drücke dir die Daumen.
Eine Lernfrage von mir, falls der Pat. klagt, dann verklagt er doch die Einrichtung und falls der Pat. gewinnt kann die Einrichtung die vom Pat. geforderte Summe vom Mitarbeiter holen, ist es so korrekt?

mfg
 
Ne, die Einrichtungen sind versichert für sowas... eine Schadensersatzklage oder ein Vergleich(aussergerichtlich) läuft alles über die Versicherung, diese holt zwar alles relevante ein, aber bei einer Auszahlung bekommt derjenige das Geld von dem jeweiligen Institut...
 
Eine Lernfrage von mir, falls der Pat. klagt, dann verklagt er doch die Einrichtung und falls der Pat. gewinnt kann die Einrichtung die vom Pat. geforderte Summe vom Mitarbeiter holen, ist es so korrekt?
Die Patientin kann sowohl die Einrichtung als auch den Mitarbeiter persönlich auf Schadensersatz verklagen. Die Einrichtung muss zuerst einmal für die Fehler des Mitarbeiters haften, er kann jedoch, wenn er schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gehandelt hat, selbst haftbar gemacht werden. Bei der Fahrlässigkeit kommt es auf den Schweregrad an: bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AG voll, bei mittlerer /normaler Fahrlässigkeit teilen sich AG und AN die Kosten, bei grober Fahrlässigkeit muss der Mitarbeiter die Kosten komplett übernehmen.

Der TE hat eine Ausbildung zum GuKP, anderthalb Jahre Berufserfahrung in der Notaufnahme und wahrscheinlich schon zigmal einen Gips angelegt. Man kann also davon ausgehen, dass er weiß, dass da eine Wattepolsterung drunter soll. Damit ist deren Vergessen ein schuldhaftes, weil fahrlässiges Vergehen (ob nun mittel oder schon grob fahrlässig, kann ich nicht beurteilen), sofern es dadurch tatsächlich zu einem Schaden gekommen ist.

Anders könnte es mit der Schnittwunde aussehen: Die hat er zwar (fahrlässig) zugefügt, aber dann ganz korrekt gemeldet. Es gehört meines Wissens nicht zu unserem Arbeitsbereich, festzulegen, ob eine Wunde genäht werden muss oder nicht.
 
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Danke für die Aufklärung
 

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