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hallo... kurz und knapp.. ich hab früher bisschen mist gebaut und hab dadurch 2x betrug im führungszeugnis stehen -.- kann das der grund sein das ich eventuell keine urkunde bekommen würde? :/
Ja natürlich. Das ist ja gerade das entscheidende Dokument.Das Tragen der Berufsbezeichnung ist nicht vom Führungszeugnis abhängig.
Nein - du erwirbst damit den Beruf ausüben zu dürfen, aber nicht unter der geschützten Bezeichnung GuK, GuKK, AP. Dazu benötigst du die Erl. zur Führung der Berufsbezeichnung.Du erwirbst die Berechtigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung durch den erfolgreichen Abschluss der entsprechenden Ausbildung oder des entsprechenden Studiums.
Hmmmdie sie als 14-Jährige begangen hatte und damals die Tragweite ihres Verhaltens noch nicht ermessen konnte
Ja, okay, hab mich blöd ausgedrückt. Ich meinte, dass du mit dem Abschluss der Ausbildung die Voraussetzung erfüllst, um die Berufsurkunde zu erhalten, die dann wiederum die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist. Das Missverständnis, das dann hinter dieser Sache immer noch hinter steckt, ist das, was ich im letzten Absatz beschrieben habe.Nein - du erwirbst damit den Beruf ausüben zu dürfen, aber nicht unter der geschützten Bezeichnung GuK, GuKK, AP. Dazu benötigst du die Erl. zur Führung der Berufsbezeichnung.
Ja, sie war im Jugendarrest. Hat es halt übertrieben. Erst Leistungserschleichung --> Geldstrafe; dann Betrug (Name und Adresse falsch angegeben) --> Bewährungsstrafe; und dann noch die Urkundenfälschung obendrauf; das gab dann aufgrund der Vorstrafen (und des zusätzlichen ständigen Schuleschwänzens, für das sie das Bußgeld nicht bezahlen konnte die Eltern es irgendwann auch nicht mehr für sie bezahlen wollten; die Sozialstunden als "Bußgeldersatz" hat sie dann auch geschwänzt) irgendwann eben Jugendarrest, der nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt war.Da muss schon ordentlich was schief gegangen sein, denn vorher steht noch der Jugendarrest.
Ich glaub, ihr solltet dies noch mal in Ruhe lesen! Auch wenn die Überschrift anderes beinhaltet!hallo... kurz und knapp.. ich hab früher bisschen mist gebaut und hab dadurch 2x betrug im führungszeugnis stehen -.- kann das der grund sein das ich eventuell keine urkunde bekommen würde? :/
Verwaltungstechnisch:Das heißt, wenn man die Voraussetzungen für die Ausstellung der Berufsurkunde nicht erfüllt hätte, wäre man gar nicht zum Examen zugelassen worden.
Siehe Fischer-StGB:
Urkunde ist die Verkörperung einer allgemein oder für eingeweihte verständlichen Gedankenerklärung, die den Erklärenden/Aussteller erkennen lässt und geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen.
OK, dann war es Jugendstrafe. So genau kenne ich mich mit den Feinheiten nicht aus. Auf jeden Fall hat sie immer davon gesprochen, dass sie "im Mädchenknast war". Und die Eintragungen im Führungszeugnis hat sie uns gezeigt. Die waren dann eben "leider" da.Jugendarrest - Jugendstrafe - großer Unterschied.
Jugendarrest nicht im Führungszeugnis
Jugendstrafe ab einer bestimmten Höhe schon.
Wenn Du die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung aufgrund der Einträge im Führungszeugnis nicht bekommen solltest, ist Deine Angst berechtigt. Du wärst dann trotz Examen kein Gesundheits- und Krankenpfleger.Danke für die Antworten!!
Das examen hab ich bestanden. Bei der urkunde geht es um die Erlaubnis zur Führung der berufsbezeichbung. Meine Angst ist nun.. Sollte ich es nicht bekommen das ich dann nur als pflegehelfer arbeiten darf...
Ah, danke für die Differenzierung. Das war mir nicht ganz klar.Pflegehelfer = Helfer in der Pflege ohne jegliche Ausbildung und Urkunden
Krankenpflegehelfer (KPH) = gekoppelt an eine abgeschlossene mind. 1-jährige Ausbildung mit erteilter Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Doch. Zumindest war es bei uns so.reicht man das Führungszeugnis nicht schon vor Ausbildungsbeginn ein?
Es können ja in den 3 Jahren Einträge dazu kommen....daher muss man 3 Monate vor Ausbildungsende nochmals eines vorlegen. Auch lange Zeit NACH der Ausbildung kann die Berufserlaubnis wieder aberkannt werden ...theoretisch also auch die vorhandene für die KPH!Was ich nicht ganz verstehe: reicht man das Führungszeugnis nicht schon vor Ausbildungsbeginn ein? Und nimmt einen die Schule überhaupt, wenn keine Aussicht besteht, später mal den Beruf unter der geschützten Bezeichnung ausüben zu können (immer vorausgesetzt, man baut während der Ausbildung nicht weiter Mist!)?
Nö (aber ich musste auch erst recherchieren):Im "normalen" Führungszeugnis steht nur drin, ob es Einträge gibt, aber nicht welche, im erweiterten Führungszeugnis steht auch drin, welcher Art die Einträge sind, richtig???
Bei der Zulassung zur Prüfung: Ja, beim Arbeitgeber kommt's auf den Träger an.In der Kinderkrankenpflege wird grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. In der Krankenpflege auch?
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