- Registriert
- 18.09.2013
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Hallo alle miteinander,
Am 16.9. habe ich erfahren, dass ich das Examen nicht bestanden habe und als wäre das nicht schon Strafe genug, habe ich dann noch am 17.9. erfahren, dass mein Ausbildungsvertrag bis zur Nachprüfung nicht verlängert wird.
Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet dazu?
Laut § 4 des KrPflG sollte dies so sein, wenn ich einen schriftlichen Antrag stelle.
Mir wurde nun mitgeteilt, dass sie mir keine Hoffnung machen, dass dieser angenommen wird, selbst wenn ich einen Antrag stelle und der Arbeitgeber sei angeblich nicht verpflichtet den Ausbildungsvertrag zu verlängern.
Was denn dann?
Da lassen sie die eigenen Leute lieber im Stich?!
Ich bin gespannt auf eure Antworten
Liebe Grüße
Am 16.9. habe ich erfahren, dass ich das Examen nicht bestanden habe und als wäre das nicht schon Strafe genug, habe ich dann noch am 17.9. erfahren, dass mein Ausbildungsvertrag bis zur Nachprüfung nicht verlängert wird.
Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet dazu?
Laut § 4 des KrPflG sollte dies so sein, wenn ich einen schriftlichen Antrag stelle.
Mir wurde nun mitgeteilt, dass sie mir keine Hoffnung machen, dass dieser angenommen wird, selbst wenn ich einen Antrag stelle und der Arbeitgeber sei angeblich nicht verpflichtet den Ausbildungsvertrag zu verlängern.
Was denn dann?
Da lassen sie die eigenen Leute lieber im Stich?!
Ich bin gespannt auf eure Antworten
Liebe Grüße