Examen nicht bestanden und vom Ausbildungsbetrieb im Stich gelassen

karlis_sis

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Hallo alle miteinander,

Am 16.9. habe ich erfahren, dass ich das Examen nicht bestanden habe und als wäre das nicht schon Strafe genug, habe ich dann noch am 17.9. erfahren, dass mein Ausbildungsvertrag bis zur Nachprüfung nicht verlängert wird.

Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet dazu?
Laut § 4 des KrPflG sollte dies so sein, wenn ich einen schriftlichen Antrag stelle.
Mir wurde nun mitgeteilt, dass sie mir keine Hoffnung machen, dass dieser angenommen wird, selbst wenn ich einen Antrag stelle und der Arbeitgeber sei angeblich nicht verpflichtet den Ausbildungsvertrag zu verlängern.

Was denn dann?
Da lassen sie die eigenen Leute lieber im Stich?!


Ich bin gespannt auf eure Antworten
Liebe Grüße
 
mh, ich kann dir keine rechtlich fundierte aussage dazu geben, aber die erfahrung drei ehemaliger mitschülerinnen:

fall 1
im mündlichen in einem teil durchgefallen, bis zur nachprüfung wurde sie 50% auf der neurologie als schülerin weiterbeschäftigt und erhielt 50% schülergehalt, 50% auf eigenen wunsch, da so mehr zeit zum lernen blieb.

fall 2
in einem mündlichen und in einem schriftlichen teil durchgefallen, bis zur nachprüfung 100% weiterbeschäftigt und 100% schülergehalt bekommen.

fall 3
in einem mündlichen teil durchgefallen, wurde bei ihrem neuen arbeitgeber bis zur nachprüfung auf ihrer zukünftigen station angestellt und als KPH bezahlt und schonmal eingearbeitet. nach der nachprüfung dann beschäftigung als gesundheits- und krankenpflegerin.

finde das sehr ungewöhnlich, dass ein AG dich nun hängen lässt! immerhin haben sie lange in dich investiert.
 
Unbedingt zum Anwalt oder falls Du bei verdi schon Mitglied bist oder in einem Berufsverband, dann dort hin gehen.
 
Um keine Fristen zu versäumen: Umgehend den schriftlichen Antrag stellen, dann wie Pericardinchen sagt lass dich beraten.
 
Am 16.9. habe ich erfahren, dass ich das Examen nicht bestanden habe und als wäre das nicht schon Strafe genug, habe ich dann noch am 17.9. erfahren, dass mein Ausbildungsvertrag bis zur Nachprüfung nicht verlängert wird.

Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet dazu? Laut § 4 des KrPflG sollte dies so sein, wenn ich einen schriftlichen Antrag stelle.
Das ist korrekt- Du musst die Ausbildungsverlängerung schriftlich beantragen- diesem Antrag ist durch den AG statt zu geben.
Mir wurde nun mitgeteilt, dass sie mir keine Hoffnung machen, dass dieser angenommen wird, selbst wenn ich einen Antrag stelle und der Arbeitgeber sei angeblich nicht verpflichtet den Ausbildungsvertrag zu verlängern.
Das ist "Hörensagen"- stell den Antrag und warte ab, was passiert. Noch liegt kein Sachgrund vor, um einen Anwalt einzuschalten- dieses wäre erst der Fall, falls Deinem Antrag nicht statt gegeben würde. Trotzdem solltest Du Dir Gedanken darüber machen, warum Deine Schule diese Aussage getroffen hat! Reflektier hierzu mal Deinen bisherigen Ausbildungsverlauf im Hinblick auf Fehlzeiten, Verhalten gegenüber Pflegekräften sowie Deine bisherigen Leistungen...es wäre auch nicht "unspannend" in welchen und in wie vielen Teilbereichen die Defizite liegen.
 

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