Eine GUKP agiert auch als Assistent und auf Weisung von Arzt ( und im Prinzip unter Aufsicht) oder nicht?
Im welchen Gesetz steht das den? Ich mein, das ich nicht eigenverantwortlich den Pflegeprozess in der Nacht durchführen kann?
Im Krankenpflegegesetz (sei doch so gut und bemüh die Suchfunktion) stehen die eigenverantwortlichen sowie die assistierenden Aufgaben einer GuKP. In den Ländergesetzen zur KPH /KPA ist dfiniert, dass eine Hilfskraft hierbei unter Aufsicht einer Fachkraft tätig sein darf.
Nur wo steht den nun, was eine KPH machen darf und was nicht?
Im welchem Gesetz steht das?
Wie schon mehrfach erwähnt: Einzeltätigkeiten sind NICHT aufgelistet ...es liegt im Ermessen einer Einrichtung, welche Interventionen Du machen darfst! Klar geregelt ist dieses im Gegensatz hierzu bei den ambulanten Pflegediensten: hier dürfen alle SGB V Leistungen lediglich von Fachkräften (=3 Jährige) ausgeführt werden. Zu den SGB V Leistungen gehören auch RR- messen, BZ stixen oder Medikamente geben...
Allerdings darfst Du alles was Du tust lediglich unter AUFSICHT einer Fachkraft tun. Da Du im Nachtdienst oftmals alleine auf Station bist, kannst Du diesen nicht machen, da keine GuKP in der Nähe ist.
Lisac, es stellt keiner in Frage, dass Du unter gleichbleibenden Bedingungen nicht in der Lage bist, die Patienten gut zu versorgen! Allerdings haben sich die Zeiten geändert - die Situationen sind aufgrund Hochaltrigkeit und Multimorbidität deutlich komplexer geworden und erfordern ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungskompetenz.
Hierfür bist Du nicht ausgebildet worden!
Warum bewirbst Du Dich nicht für den Tagdienst? KPH werden gesucht ....