Eine Frage zur rechtlichen Situation...

Eine GUKP agiert auch als Assistent und auf Weisung von Arzt ( und im Prinzip unter Aufsicht) oder nicht?



Im welchen Gesetz steht das den? Ich mein, das ich nicht eigenverantwortlich den Pflegeprozess in der Nacht durchführen kann?

Im Krankenpflegegesetz (sei doch so gut und bemüh die Suchfunktion) stehen die eigenverantwortlichen sowie die assistierenden Aufgaben einer GuKP. In den Ländergesetzen zur KPH /KPA ist dfiniert, dass eine Hilfskraft hierbei unter Aufsicht einer Fachkraft tätig sein darf.

Nur wo steht den nun, was eine KPH machen darf und was nicht?
Im welchem Gesetz steht das?

Wie schon mehrfach erwähnt: Einzeltätigkeiten sind NICHT aufgelistet ...es liegt im Ermessen einer Einrichtung, welche Interventionen Du machen darfst! Klar geregelt ist dieses im Gegensatz hierzu bei den ambulanten Pflegediensten: hier dürfen alle SGB V Leistungen lediglich von Fachkräften (=3 Jährige) ausgeführt werden. Zu den SGB V Leistungen gehören auch RR- messen, BZ stixen oder Medikamente geben...

Allerdings darfst Du alles was Du tust lediglich unter AUFSICHT einer Fachkraft tun. Da Du im Nachtdienst oftmals alleine auf Station bist, kannst Du diesen nicht machen, da keine GuKP in der Nähe ist.

Lisac, es stellt keiner in Frage, dass Du unter gleichbleibenden Bedingungen nicht in der Lage bist, die Patienten gut zu versorgen! Allerdings haben sich die Zeiten geändert - die Situationen sind aufgrund Hochaltrigkeit und Multimorbidität deutlich komplexer geworden und erfordern ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungskompetenz.
Hierfür bist Du nicht ausgebildet worden!

Warum bewirbst Du Dich nicht für den Tagdienst? KPH werden gesucht ....
 
@Lisac- du fragst nach Gesetzen.

KrPflG - Einzelnorm - hier findest du eine eindeutige Beschreibung zu Situation. Das Gesetz stammt aus 2003. Auch die Aktualisierung aus 2011 bringt dich net weiter. Selbst wenn du die ganze zeit über gearbeitet hättest, kannst du davon ausgehen, dass man deine Einsatzbereiche in den letzten Jahren beschnitten hätte- auf der Grundlage des aktuell gültigen Krankenpflegegesetzes.

Für die eigenverantwortliche Pflege reicht deine KPH-Ausbildung nicht aus. Du kannst hier nur nach Anweisung durch die GuK aktiv werden. Da es im KH mittlerweile kaum noch stabile Langlieger gibt, dürfte sich damit ein Einsatz im Nachtdienst von alleine verbieten.
Die Maßnahmen im Rahmen der Mitwirkung im Bereich medizinische Diagnostik und Therapie werden über die Delegierung der Ärzte geregelt. Wenn das Haus, als Vertreter der Ärzte, hier einem Einsatz von KPHs widerspricht- hat haftungsrechtliche Gründe- dann kannst du da nix gegen machen.

HeilprG - Einzelnorm - dieser Paragraph findet im Rahmen einer Pflegestelle keine Anwendung- vergleiche KrPflG - Einzelnorm .

Es steht dir frei, dich als Heilpraktikerin bei KH zu bewerben. Ich halte es gar net mal für so unwahrscheinlich, dass so manches Haus sich vorstellen könnte, eine Heilpraktikerin zu beschäftigen.

Elisabeth
 
Ich finde man sollte mal einige Einzeltätigkeiten auflisten.....so wird vieles einfacher.... Unter Aufsicht heißt so viel wie ich muss mitgehen? Dann kann ichs ja gleich selbst machen und dabei bin ich immer so arbeitsscheu.... :)

Lisac, du bist sicher ne TOP- Schwester, das will keiner abstreiten, aber irgendwie ändert sich die Welt, das passt mir meistens auch nicht, aber sie tut es, einfach so.
Also nimms leicht und sag dir immer wieder Nachtdienst is eh doooooof! :)

Wünsch dir alles Gute!!!

Gruß
Dennis
 
Ich finde man sollte mal einige Einzeltätigkeiten auflisten.....so wird vieles einfacher.... Unter Aufsicht heißt so viel wie ich muss mitgehen?

Hallo,
wenn Du eine Quelle hierzu zitieren kannst, darfst Du das gerne tun.

Unter Aufsicht bedeutet: eine GuKP delegiert eine Aufgabe weiter und überzeugt sich vom Ergebnis...
Dieses ist nicht gleichbedeutend damit, dass man daneben steht.
Eine KPH kann durchaus die Grundpflege durchführen oder auch auf Anweisung Insulin spritzen. Jedoch teilt die KPH der GuKP Auffälligkeiten und Veränderungen mit ....die GuKP entscheidet, ob auf diese Veränderungen reagiert werden muss oder nicht.

Eine KPH reagiert nicht eigenverantwortlich auf Zustandsveränderungen. Aus diesem Grund kann sie auch keinen ND alleine machen.
 
@ liebe Kollegen, ich bewundere Eure Geduld; wer nach
Versteht mich nicht falsch,
ich bin Glückliche Besitzerin von mehr als 150 verschiedenen Fachbüchern,
ich hab ein Super Gedächtnis.
Und wenn man es genau nimmt biete ich dem KH meine Arbeitsleistung zum Spottpreis an.
noch so nett und fachlich antwortet, verdient Hochachtung.

@lisac: wenn die Zeitarbeitsfirma Dich mit Kusshand nehmen will, dann greif doch zu.
 
Nur wo steht den nun, was eine KPH machen darf und was nicht?

Und bin ich nun KPH oder KPA?

nur nicht was die nun dürfen und was nicht.

Und wie ich mich nun Betieteln soll, das weiß ich auch nicht.


Also bei solchen Fragen find ich GOOGLE ja immer wieder phänomenal.....:freakjoint:Was da so alles drinsteht..... 8)


Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche


Der letzte Satz im 2. Link ist vielleicht am interessantesten:[TABLE="class: root"]
[TR]
[TD="class: content, align: left"][TABLE="width: 100%"]
[TR]
[TD="align: left"]
  • Nachtwachen unter Aufsicht von Gesundheits- und Krankenpflegern/-pflegerinnen durchführen
[/TD]
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[/TABLE]
 
Unter Aufsicht dürfen KPHs, genauso wie Azubis, eine Menge mehr als allein.

Als zweite Kraft auf Station kann eine KPH auch im Nachtdienst arbeiten, aber diese zweite Kraft spart man sich ja meistens.
 
Hallo Bluestar,

vielen Herzlichen Dank.
Genau sowas habe ich gesucht, und nicht gefunden. :lamer:

Merci

Lisac.
 
Hallo Nordlicht,

wie soll ich den Dein Kommentar verstehen?
Auch ich darf mal auf den Schlauch stehen.

Selbst wenn mich Zeitarbeitsfirmen mit Kusshand nehmen,
möchte ich wissen, wie den die Rechtliche Situation aussieht,
und das bevor ich zugreife, denn wenn ich erst unterschrieben habe, ist es evtl. zu spät.

LG

Lisac
 
Hallo Ihr Lieben,

vielen Herzlichen Dank für Eure Beiträge.
Jetzt bin ich ein bisschen Schlauer als vor her.

Und mir war schon klar, das es nicht mehr so wie früher ist.
Ich habe nach wie vor, allergrößten Respekt vor allen, die im KH arbeiten.

Ich wünsche Euch allen allzeit Ruhigen Dienst.

LG

Lisac
 

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